+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

1. Untersuchungsausschuss

Briten von Snowden-Enthüllungen weniger beeindruckt

In einer Anhörung vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) am Donnerstag, 1. Dezember 2016, unter Vorsitz von Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) hat der britische Politologe Richard Aldrich bestätigt, dass die Enthüllungen des US-Geheimdienstkritikers Edward Snowden in seinem Land weit weniger Aufsehen erregt haben als in Deutschland. Es gebe eine Menge Briten, die ganz zufrieden seien mit dem Ausmaß staatlicher Überwachung und sich sogar mehr davon wünschten, sagte Aldrich, der an der Universität Warwick internationale Sicherheitspolitik lehrt.

Außer ihm hörte der Ausschuss als Sachverständige aus Großbritannien den Unabhängigen Beauftragten für die Aufsicht über die Antiterror-Gesetzgebung, David Anderson, die Referentin für Politik und Datenschutz bei der Menschenrechtsorganisation „Liberty“, Silkie Carlo, und den Bürgerrechtsanwalt Ben Jaffey.

„Erst der Anfang einer Entwicklung“

Aldrich, dessen Forschungsinteresse in erster Linie den Geheimdiensten gilt, wies darauf hin, dass 90 Prozent der im Internet zirkulierenden Daten in den vergangenen zwei Jahren entstanden seien. Wir erlebten also erst den Anfang einer Entwicklung, mit der der Datenverkehr und damit auch die Möglichkeiten der Überwachung „exponentiell“ anwachsen würden. Er sehe, meinte Aldrich, diesen Trend aber nicht pessimistisch.

Zwar werde sich der einzelne Bürger nur noch in eingeschränktem Maße auf den Schutz seiner Privatsphäre verlassen können. Zugleich seien aber auch Unternehmen und Behörden immer weniger in der Lage, ihr Handeln vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Der US-Geheimdienst CIA etwa gehe jetzt schon davon aus, dass er nur noch unter Bedingungen einer „Verzögerung der Offenlegung“, also lediglich halb geheim, operieren könne. Hinweisgeber wie Snowden, die bisher mit „unglaublichen Problemen“ und „negativen Konsequenzen“ zu rechnen hätten, müssten in Zukunft rechtlich bessergestellt werden, forderte Aldrich.

„Lächerliche Vorstellung“

Anderson widersprach dem Eindruck, dass in Großbritannien eine Massenüberwachung stattfinde. Er kenne aus seiner Amtspraxis zahlreiche Mitarbeiter der Geheimdienste GCHQ, MI6 und MI5: „Die Vorstellung, dass diese Menschen unsere Bevölkerung unter vollständiger Kontrolle halten würden, ist einfach lächerlich.“ Die Massensammlung von Daten, die in der seit dieser Woche rechtskräftigen Novelle des britischen Geheimdienstgesetzes ausdrücklich festgeschrieben ist, sei aber zur Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr durchaus sinnvoll.

Es gelte immer, zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der öffentlichen Sicherheit abzuwägen. Wichtig seien Transparenz und eine geregelte Kontrolle, die nicht von Enthüllungen einzelner Hinweisgeber abhängen dürfe. Dank besserer Transparenz habe sich die Debatte seit der Snowden-Affäre wesentlich entspannt.

„Lizenz zum Spitzeln“

Widerspruch erntete Anderson von der Bürgerrechtsaktivistin Carlo, nach deren Ansicht es durchaus angemessen ist, in Großbritannien von einer Massenüberwachung zu reden. Das neue Geheimdienstgesetz bewertete Carlo als Lizenz zum Spitzeln.

Es verschaffe den staatlichen Spähern Befugnisse zum Abgriff großer Datensätze und zur Vorratsdatenspeicherung, die es zuvor nicht gegeben habe, und müsse unbedingt nachgebessert werden. So bedürfe es auch in Großbritannien der Vorschrift, nach Abhörmaßnahmen Betroffene zu informieren.

Jaffey betonte, dass sich dank Snowden die Zahl der Klagen vor Gericht gegen Maßnahmen der Geheimdienste erhöht habe. Ein Problem seien aber die dehnbaren Formulierungen im Gesetz, die im Zweifelsfall immer eine Auslegung zugunsten der Dienste ermöglichten. Ein Problem sei auch, dass vielfach die Interpretation des Gesetzestextes selber als geheim eingestuft sei.

BND-Vizepräsident: Von Lauschangriffen lange nichts gewusst

Der Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Guido Müller, hat nach eigenen Worten von Lauschangriffen seiner Behörde auf Ziele mit EU- und Nato-Bezug lange Zeit nichts gewusst. Er habe sich so etwas auch nicht vorstellen können, betonte Müller in seiner Vernehmung im Anschluss an die Anhörung britischer Sachverständiger am Donnerstagnachmittag durch den NSA-Untersuchungsausschuss: „Von unserer Perzeption aus war das ein No Go.“

Der heute 50-Jährige war von 2007 bis 2013 Referatsleiter in der mit der Dienst- und Fachaufsicht über die Nachrichtendienste des Bundes betrauten Abteilung 6 des Kanzleramtes. Seither ist er als einer von drei BND-Vizepräsidenten unter anderem zuständig für Haushalt und innere Organisation der Behörde.

„Im Februar erstmals einen der Selektoren gesehen“

Dass auch der BND in der strategischen Fernmeldeaufklärung Suchmerkmale steuerte, die zur Ausspähung von Verbündeten geeignet waren, habe er erst im März 2015 erfahren, erklärte Müller: „Bestimmte Dinge habe ich erst dieses Jahr nachvollziehen können. Im Februar habe ich erstmals einen der Selektoren, die Sie nennen, gesehen.“

Zuvor sei ihm weder in seiner Zeit als BND-Aufseher im Kanzleramt noch später der Gedanke gekommen, der deutsche Auslandsnachrichtendienst könnte sich auch für befreundete Ziele interessieren. Der Leitfaden für die Tätigkeit des BND sei schließlich das sogenannte Auftragsprofil der Bundesregierung (APB). Dort sei von EU, Nato oder Vereinten Nationen als Objekten der Bespitzelung keine Rede: „Deshalb war das für mich nicht vorstellbar, dass das erfolgt.“

„Verbrennen von Ressourcen“

In seinen Kontakten mit BND-Mitarbeitern als Referatsleiter im Kanzleramt wie auch später als Vizepräsident seien solche Lauschmaßnahmen nie zur Sprache gekommen. Er hätte sie im Übrigen für das „Verbrennen von Ressourcen“ gehalten. Von der mündlichen Weisung des Kanzleramts an den damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler Ende Oktober 2013, die Ausspähung von Verbündeten einzustellen, habe er nichts erfahren.

Eine Schriftfassung habe er laut Aktenlage im April 2014 abgezeichnet, aber den Inhalt offenbar nicht zur Kenntnis genommen, weil er nicht in seine Zuständigkeit fiel. Im Übrigen halte er die Einschätzung der Kanzlerin, dass Lauschangriffe „unter Freunden“ ungehörig seien, nach wie vor für richtig.

„Große Verwirrung auf Schabearbeiterebene“

Zuvor hatte die frühere Datenschutzbeauftragte des BND dem Ausschuss berichtet, dass auf der Sachbearbeiterebene lange Zeit große Verwirrung geherrscht habe über die Kriterien, nach denen politische Brisanz oder Zulässigkeit einer Abhörmaßnahme zu beurteilen sind.

Die Zeugin H.F. war im März 2015 von BND-Präsident Schindler persönlich zur Leiterin einer „Prüfgruppe Selektoren“ berufen worden. Sie sollte den Einsatz politisch fragwürdiger Suchmerkmale der amerikanischen National Security Agency (NSA) in der Abhöranlage in Bad Aibling untersuchen und Empfehlungen formulieren.

„Uns fehlt die linke Grenze und die rechte Grenze“

In Gesprächen mit Mitarbeitern der Abteilung Technische Aufklärung (TA) habe sie immer wieder gehört: „Wir schwimmen so ein bisschen. Uns fehlt die linke Grenze und die rechte Grenze.“ Es sei zwar klar gewesen, dass Daten deutscher „Grundrechtsträger“ nicht erfasst werden durften. Darüber hinaus habe aber niemand genau gewusst, was zulässig und unzulässig war. Dies sei als „wesentliches Manko“ empfunden worden.

Es gab zwar, wie der Abteilungsleiter auf Nachfrage versicherte, eine „Weisungslage“. Doch sei diese Weisung als hoch geheim eingestuft gewesen, sodass auch Mitarbeiter der Abteilung selbst sie nicht ohne Weiteres zur Kenntnis nehmen durften. Sie sei obendrein für schlichte Sachbearbeiter unverständlich gewesen. Eine nachgeschobene Erläuterung habe die Verwirrung nur vergrößert.(wid/02.12.2016)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Richard Aldrich, Warwick University
  • David Anderson, Independent Reviewer of Terrorism Legislation
  • Silkie Carlo, Liberty
  • Ben Jaffey, Blackstone Chambers

Liste der geladenen Zeugen

  • Dr. H. F., Datenschutzbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes
  • Guido Müller, Bundesnachrichtendienst

Marginalspalte