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Auswärtiges

Wie Deutschland die Friedensdimension der Agenda 2030 stärkt

Mit der Frage „Die Friedensdimension der Agenda 2030 - wie trägt Deutschland zur Umsetzung bei?“ beschäftigte sich der Unterausschuss „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ des Auswärtigen Ausschusses in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 12. Dezember 2016, unter dem Vorsitz von Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen).

Agenda 2030 eine Friedensagenda

Nach Auskunft der Bundesregierung, für die Christian Jetzlsperger vom Auswärtigen Amt und Dr. Thomas Helfen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sprachen, ist die Bedeutung der Friedensaspekte der Agenda 2030 der Vereinten Nationen enorm. Jetzlsperger machte deutlich, dass die Agenda 2030 mehr als nur eine Entwicklungsagenda sei.

Es handele sich um eine Friedensagenda, die eine Richtungsentscheidung der Vereinten Nationen darstelle. Zwar sei die Förderung einer friedlichen Gesellschaft explizit im Ziel 16 der Agenda 2030 formuliert, jedoch erstrecke sich das Engagement der Bundesregierung auf mehr als nur die Verwirklichung dieses Teilaspekts von Ziel 16.

Stabilisierung fragiler Staaten ein erster Schritt

So würden auch der von der Bundesregierung beispielsweise in Mali und in Südsudan unterstützte Aufbau einer funktionierenden Justiz und die Rechtsstaatsförderung maßgeblich zur Umsetzung der Agendaziele beitragen. Die damit angestrebte Stabilisierung solcher Staaten sei aber nur ein erster Schritt, weitere Maßnahmen müssten folgen.

Angesprochen auf den Do-no-harm-Ansatz – dem Grundsatz, wonach Entwicklungsmaßnahmen konfliktsensibel zu gestalten sind –, antwortete Jetzlsperger, dass dieser natürlich Beachtung bei der Umsetzung der Agenda 2030 finde. Gleichwohl könne es aufgrund politischer Erwägungen manchmal sein, dass eine Maßnahme trotz etwaiger negativer Nebenwirkungen umgesetzt werde. Es bestehe jedoch kein Zweifel daran, dass die Menschenrechte als Anker der internationalen Ordnung an erster Stelle stünden. Sie seien als Grundlage für eine friedliche Gesellschaft unverzichtbar.

Frieden und nachhaltige Entwicklung bedingen einander

Dr. Thomas Helfen wies darauf hin, dass Frieden und nachhaltige Entwicklung einander bedingen. Es gebe neben dem Ziel 16 noch weitere Punkte in der Agenda 2030, die friedensrelevant seien. Bei der Verwirklichung der von der Agenda 2030 aufgestellten Nachhaltigkeitsentwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) liege der Fokus auf den sogenannten fragilen Staaten. Diese seien bei der Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDGs) – den Vorläufern der SDGs – zu kurz gekommen. Im Jahr 2016 werde man rund zwei Milliarden Euro in Entwicklungsprogramme mit den Schwerpunkten Frieden und Sicherheit investiert haben. 2017 werde diese Summe nochmals steigen.

SDGs müssen als Paket verstanden werden

Marc Baxmann von der Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt) hob die den integrativen Ansatz bei der Umsetzung der SDGs hervor. Die Ziele müssten als Paket verstanden werden, sie seien letztendlich nicht teilbar. Bei der Planung von Maßnahmen zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele forderte er ein Ende des Schubladendenkens. Auch müssten alle Akteure die Universalität der Ziele anerkennen, sie seien für alle Länder gültig. In diesem Zusammenhang verwies er auf die bestehende Idee eines Konflikt-TÜV, der bei Legislative zur Anwendung kommen und Gesetzesvorhaben auf Gefahren für Konfliktregionen prüfen könnte.

Dr. Judith Vorrath von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) betonte ebenfalls die Notwendigkeit, die Agenda 2030 mit ihren Nachhaltigkeitszielen als Ganzes zu betrachten. Einer Fragmentierung müsse frühzeitig entgegengewirkt werden. Das Ziel 16 der Agenda enthalte viele Querverbindungen, die man bei der Umsetzung im Auge behalten müsse. Im Hinblick auf die Verhinderung illegaler Waffenströme unterstrich Vorrath die Bedeutung der Endverbleibskontrolle im Rahmen von Waffenlieferungen.

Sprachliche Sensibilität und praktische Lösungen

Gefragt nach erforderlichen Anpassungen an örtliche Gegebenheiten im Rahmen der Entwicklungshilfe, die beispielsweise beim SDG 5 (Geschlechtergleichstellung) und Unterpunkt 7 von SDG 16 (inklusive, partizipatorische und repräsentative Entscheidungen auf allen Ebenen) nötig sein könnten, verwies Dr. Helfen auf die Notwendigkeit, in den entsprechenden Regionen sprachlich sensibel zu agieren.

Eine Debatte über Missstände sei immer hilfreich, gleichwohl sollten die Auswirkungen praktikabler Lösungen nicht unterschätzt werden. So sei im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter zu beobachten, dass ein eigenes Einkommen für Frauen regelmäßig zu einer Verbesserung der Lage beitrage. (eb/13.12.2016)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Judith Vorrath, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
  • Marc Baxmann, Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt)

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