Bildung

Experten wollen stärkeres Engagement des Bundes für die Hochschulen

Experten aus dem Hochschul- und Wissenschaftsbereich sehen große Chancen für das deutsche Hochschulsystem, wenn die Große Koalition wie geplant das Zusammenwirken von Bund und Ländern auf diesem Feld neu regelt und der Bund sich stärker in die Finanzierung einbringt. Dies wurde in einer Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Patricia Lips (CDU/CSU) am Mittwoch, 25. Januar 2017, deutlich.

Regierungsentwurf und Oppositionsanträge

Seit 2015 ist eine Neuregelung von Artikel 91b des Grundgesetzes in Kraft, wonach Bund und Länder „auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken“ können.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2710) und Anträge der Linken für eine bessere Finanzierung der Wissenschaft (18/7643) und die Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung (18/6875) waren ebenso Grundlage des Fachgesprächs wie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für mehr Investitionen in die Zukunft (18/5207).

„Einseitige Anreizsteuerung“

In ihren Stellungnahmen plädierten die Experten nahezu geschlossen für eine stärke Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hochschulen. So sagte Prof. Dr. Karin Donhauser von der Humboldt-Universität zu Berlin, aus ihrer Sicht gebe es an den deutschen Hochschulen einen „wirklich erheblichen Handlungsbedarf“ im Bereich Studium und Lehre, den die Einrichtungen nicht aus eigenen Mitteln bewältigen könnten.

Nötig seinen vor allem eine Verstetigung von Maßnahmen und finanziellen Investitionen, eine weitere Vernetzung und ein Verfahren, in dem Einrichtungen und Wissenschaftler externe Mittel für Lehrprojekte beantragen könnten. Bislang habe es eine „einseitige Anreizsteuerung“ gegeben, die vor allem an der Forschung ausgerichtet sei; dies sei künftig auch im Bereich der Lehre denkbar.

„Nicht ausreichend vorbereitet“

Für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sagte deren stellvertretender Vorsitzender Dr. Andreas Keller, während in den vergangenen Jahren die Studierendenzahlen um 50 Prozent angestiegen seien, habe sich die Zahl der Professoren nur um 25 Prozent erhöht. Die Hochschulen seien derzeit auf die Herausforderungen „nicht ausreichend vorbereitet“.

Man müsse in einem Bund-Länder-Pakt bei der Grundfinanzierung der Einrichtungen ansetzen und zudem den angelaufenen Sanierungsstau in Höhe von 47 Milliarden Euro angehen - nötig sei es, die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wiederzubeleben. Gleichzeitig plädierte Keller für eine „Entfristungsoffensive“, die 50.000 zusätzliche Dauerstellen im Bereich des akademischen Mittelbaus bringen solle.

Prof. Dr. Karim Khakzar, Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Sprecher der Fachhochschulen in der HRK, verwies darauf, dass insbesondere an den Fachhochschulen die Zahl der Studierenden immens gewachsen sei: von 535.000 im Jahr 2005 auf jetzt 960.000.

Dieser „Kraftakt“ sei ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht zu stemmen. Gleichzeitig litten die Fachhochschulen an „Rekrutierungsproblemen“ - für entsprechende Bundesprogramme sei der neue Artikel 91b eine „gute Grundlage“.

„Pakt für den Hochschulbau unabdingbar“

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Hochschulbau der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands Frank Kupfer, bemängelte, dass in der Diskussion um die Zukunft der Wissenschaftslandschaft in Deutschland die Finanzierung der baulich-technischen Infrastruktur „nicht nicht der adäquate Platz“ eingeräumt werde.

Die Ausgaben blieben kontinuierlich hinter dem Mittelbedarf zurück und er fordere „eindringlich“, den Artikel 91 dabei „zu berücksichtigen“. Der Abbau des aufgelaufenen Sanierungsstaus könne nur gemeinsam von Bund und Ländern geschultert werden. Ein Pakt für den Hochschulbau sei „unabdingbar“.

„Qualitätspakt Lehre“ 

Der frühere Staatssekretär Dr. Josef Lange aus Hannover betonte in seiner Stellungnahme, Deutschland sei seit langer Zeit dezentral organisiert. Dies müsse man auch „für die Zukunft respektieren“. Die Länder müssten ihre vom Grundgesetz festgeschriebene Verantwortung für die Hochschulen wahrnehmen - es sei „ein Skandal“, dass in manchen Ländern die freigewordenen BAföG-Mittel nicht für Hochschulen und Schulen verwendet worden, sondern „im Säckel des Finanzministers“ verschwunden seien.

Prof. Dr. Manfred Prenzel, der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, mahnte, Bund und Länder hätten nicht nur eine gemeinsame Verantwortung für die Finanzen der Hochschulen, sondern auch bei den Gestaltungsaufgaben. Ein „hochwertiges Lehrangebot“ habe eine gesellschaftliche Bedeutung, daher solle es einen „Qualitätspakt Lehre“ geben, der nicht auf „Insellösungen“ setze, sondern breite Wirkung habe. Gleichzeitig müsse man sich den neuen Herausforderungen stelle, die die Digitalisierung für den Wissenschaftsbetrieb bringe.

„Solide Grundfinanzierung“

Prof. Dr. Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft„, sagte, die “strukturelle Unterfinanzierung„ der Hochschulen habe in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Drittmittel zu einer “sekundären Währung„ zur “Kompensation von Defiziten„ geworden seien. Dis habe auch Wissenschaftler unter großen Druck gesetzt und sei zulasten von Lehre und Forschung gegangen.

Zudem beschädige eine Drittmittelquote von 60 Prozent, an der viele große Einrichtungen inzwischen fast angekommen seien, ihre “Strategiefähigkeit„. Es müsse daher eine bessere Balance der Förderung und eine “solide Grundfinanzierung„ geben.

“Interessante neue Möglichkeiten„

Prof. Dr. Otmar D. Wiestler, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, führte aus, der neue Artikel 91b gebe “interessante neue Möglichkeiten„ der Zusammenarbeit aller Partner.

So könne es gelingen, Bereiche wie die Meeresforschung oder die Energieforschung “zur Spitze der Welt„ zu führen und ein “echtes Alleinstellungsmerkmal„ für das deutsche Wissenschaftssystem zu schaffen.

“Kein Instrument des Länderfinanzausgleichs„

In der Fragerunde unterstrich die CDU/CSU-Fraktion, Artikel 91b des Grundgesetzes sei auch in Zukunft kein “Instrument des Länderfinanzausgleichs„; es müsse bei der Kooperation immer um einen echten Mehrwert im gesamtgesellschaftlichen Interesse gehen. Aus der SPD hieß es, man suche nach Möglichkeiten, über die neue Kooperation die Stärkung von Forschung und Lehre miteinander zu verbinden.

Die Fraktion Die Linke forderte in ihren Wortmeldungen eine Aufhebung des Kooperationsverbotes “im gesamten Bildungsbereich„. In den Reihen der Grünen wurde beklagt, dass sich die Bundesregierung bezüglich der Ausgestaltung der Wissenschaftsfinanzierung “in Schweigen„ hülle.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. phil. Karin Donhauser, Professur für Geschichte der deutschen Sprache, Institut für deutsche Sprache und Liguistik/Sprachgeschichte, Philosophische Fakultät II, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Dr. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Leiter des Organisationsbereichs Hochschule und Forschung, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda, Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Sprecher der Fachhochschulen in der HRK
  • Frank Kupfer, Vorsitzender des Arbeitskreises Hochschulbau der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands, Kanzler der Europa-Universität Flensburg
  • Dr. Josef Lange, Staatssekretär a.D., Hannover
  • Prof. Dr. Manfred Prenzel, Vorsitzender des Wissenschaftsrates (WR), Köln
  • Prof. Dr. Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft /DFG), Berlin
  • Prof. Dr. Otmar D. Wiestler, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, Geschäftsstelle Berlin 

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