Parlament

148 Gesetze an 63 Sitzungs­tagen verabschiedet

Symbolbild mit der Darstellung eines Säulendiagramms

Der Bundestag hat 148 Gesetze im Jahr 2016 verabschiedet. (DBT/Klimpel)

148 Gesetze hat der Bundestag im Jahr 2016 verabschiedet. Davon hatte die Bundesregierung 128 Gesetzentwürfe eingebracht. 18 gingen auf eine Initiative des Bundestages zurück, eine auf die des Bundesrates, wie aus der Statistik der Parlamentsdokumentation des Bundestages zum 8. Februar 2017 hervorgeht. Ein weiterer Gesetzentwurf ist entweder der Bundesregierung oder den Koalitionsfraktionen zuzuordnen.

Dabei handelt es sich um wortgleiche Vorlagen, die sowohl von der Regierung als auch von der Koalition in die Beratung eingebracht wurden, von denen aber nur eine verabschiedet und die andere nicht ausdrücklich für erledigt erklärt worden ist, sodass die „Urheberschaft“ des tatsächlich verabschiedeten Entwurfs – jedenfalls für die Statistik – unklar bleibt.

Gesetzentwürfe aus dem Bundestag

15 der 18 vom Bundestag selbst eingebrachten und verabschiedeten Gesetzentwürfe stammen von der Regierungskoalition, bestehend aus CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion. Ein verabschiedetes Gesetz wurde von allen vier Fraktionen, Union, SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen, gemeinsam eingebracht, zwei weitere sind von Union, SPD und Grünen initiiert worden.

Endlagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Von allen vier Fraktionen gemeinsam eingebracht und verabschiedet wurde das Gesetz zur Änderung des Standortauswahlgesetzes (18/8704), dem das Parlament am 23. Juni in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/8913) bei Enthaltung der Linken zustimmte.

Damit wurde im Standortauswahlverfahren für die Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe ein nationales gesellschaftliches Begleitgremium geschaffen. Es soll eine kontinuierliche gesellschaftliche Beteiligung an einer ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten Standortsuche sicherstellen. Aufgrund eines Änderungsantrages der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde mit dem Gesetzentwurf auch unter anderem das Atomgesetz verändert und damit die bereits länger angedachte Neuorganisation der Behördenstruktur im Endlagerbereich umgesetzt.

Folgen des Atomausstiegs geregelt

Den Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und Grünen zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (18/10469) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/10671) verabschiedete der Bundestag am 15. Dezember in namentlicher Abstimmung mit 516 gegen 58 Stimmen bei sechs Enthaltungen. Betreiber von Kernkraftwerken blieben danach für die Stilllegung und den Rückbau ihrer Anlagen sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig, wurden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. Das Gesetz eröffnete auch die Möglichkeit zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Energieversorgungskonzernen zur Erreichung des angestrebten Entsorgungskonsenses.

Einteilung der Wahlkreise

Der weitere von den Koalitionsfraktionen und den Grünen gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf betraf eine Änderung des Bundeswahlgesetzes. Zur Wahl des nächsten Bundestages wurden Wahlkreise in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen neu eingeteilt. In Bayern erhöhte sich die Zahl der Wahlkreise aufgrund eines stetigen Bevölkerungszuwachses um einen auf 46. Zugleich wurde in Thüringen die Zahl der Wahlkreise angesichts einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung um einen auf dann acht reduziert. Gegen das Votum der Linken stimmte der Bundestag am 14. April auf Empfehlung des Innenausschusses (18/8104) für den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (18/7873).

211 Gesetzentwürfe beim Bundestag eingebracht

Insgesamt gingen 2016 211 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein, neben 160 Regierungsvorlagen und 38 Initiativen aus dem Parlament selbst noch 13 Vorschläge des Bundesrates.

Von den 38 Vorlagen aus dem Parlament gingen 17 auf das Konto der Regierungskoalition, zwölf auf das Konto von Bündnis 90/Die Grünen und sechs auf das Konto der Linksfraktion. Alle Fraktionen brachten einen gemeinsamen Vorschlag ein. Zwei Entwürfe stammten aus der Feder von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne mit den meisten Anträgen

Beim Parlament wurden 301 selbstständige Anträge eingebracht. Mit ihnen wird beispielsweise die Beratung bestimmter Ereignisse oder Politikbereiche beantragt, wie die Änderung eines Gesetzes. Auch kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die meisten Anträge stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 141, gefolgt von Die Linke mit 105. CDU/CSU und SPD stellten zusammen 35 Anträge. Zwei Mal formulierten Linke und Grüne gemeinsame Forderungen in Anträgen. 13 Anträge legte die Bundesregierung dem Parlament vor. In fünf Fällen einigten sich Union, SPD und Grüne auf gemeinsame Anträge.

Die Zahl der Entschließungsanträge belief sich auf 90. Entschließungen müssen sich auf eine vorliegende Initiative beziehen und werden entweder zur dritten Beratung von Gesetzentwürfen oder zur Beratung von Großen Anfragen im Plenum eingebracht. Mit 45 Entschließungsanträgen lagen Bündnis 90/Die Grünen vor der Linksfraktion mit 43. Union und SPD legten einen gemeinsamen und einen weiteren mit den Grünen vor.

Aktuelle Stunden, Fragestunden, Regierungsbefragungen

Auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments schlägt sich in Zahlen nieder. In 26 Aktuellen Stunden debattierte der Bundestag auf Verlangen der Fraktionen über aktuelle Entwicklungen. In 18 Fragestunden stellten sich Regierungsvertreter den Auskunftswünschen der Abgeordneten, in ebenso vielen Regierungsbefragungen informierte die Bundesregierung über aktuelle Kabinettsbeschlüsse.

Große und Kleine Anfragen

Bei wichtigen politischen Fragen greifen die Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Linksfraktion und Grüne stellten jeweils drei Große Anfragen an die Bundesregierung. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen werden im Plenum des Bundestages beraten, wenn mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.

1.021 Mal nutzten die Fraktionen eine Kleine Anfrage, um die Bundesregierung zur Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt zu bewegen. Kleine Anfragen kamen zum großen Teil von der Linken (521) und den Grünen (488). Zwölf Kleine Anfragen stellten Union und SPD gemeinsam. Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden. Sie werden nicht im Plenum beraten.

Fragen der Abgeordneten an die Regierung

Die Parlamentarier hatten 3.505 schriftliche und 814 mündliche sowie fünf dringliche Fragen an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen stellten Abgeordnete der Grünen (1.853), der Linken (1.376) und der Union (178), gefolgt von SPD-Abgeordneten (98).

Auch die meisten mündlichen Fragen kamen von Abgeordneten der Grünen (454) und der Linksfraktion (343). Unionsabgeordnete stellten zehn mündliche Fragen, Abgeordnete der SPD sieben. Dringliche Fragen, die noch bis 12 Uhr am Tag vor der Fragestunde eingereicht werden können, kamen von Abgeordneten der Grünen (drei) und der Linken (zwei).

3.602 Bundestagsdrucksachen veröffentlicht

Das Plenargeschehen aller 63 Sitzungstage kann man im Plenarprotokoll auf insgesamt 6.564 Seiten noch einmal nachlesen. Als Video abrufbar sind alle Plenarsitzungen und Redebeiträge in der Mediathek des Bundestages. Alle 3.602 Plenardrucksachen des Jahres sind unter www.bundestag.de/dokumente und im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) abrufbar.

Die Drucksachen bilden alle parlamentarischen Initiativen ab, also Gesetzentwürfe und Verordnungen, Anträge, Entschließungs- und Änderungsanträge, Beschlussempfehlungen und Berichte, Große und Kleine Anfragen sowie Unterrichtungen. (klz/03.02.2017)

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