Parlament

Bundestags­stipen­dium für ein Austausch­jahr in den USA

Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen, Schüler und junge Berufstätige. Als Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) leben sie für ein Jahr in Gastfamilien, besuchen Schulen, absolvieren Praktika in Betrieben und sind junge Botschafter für die politischen und kulturellen Werte ihres Landes. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Bundestages und des Kongresses der USA. Bewerbungsschluss für das Austauschjahr 2018/2019 ist Freitag, der 15. September 2017.

Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, junge Berufstätige

Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren und an junge Berufstätige und Auszubildende bis 24 Jahre. Während die Schülerinnen und Schüler ein Schuljahr an einer amerikanischen High School verbringen, nehmen junge Berufstätige am Unterricht eines Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte teil und absolvieren ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.

Die Stipendiaten vermitteln an ihren Schulen und Praktikumsplätzen, in ihren Gastfamilien und in ihrer Freizeit die kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Werte ihres Landes. Im Alltag lernen sie, was Deutschland und Amerika verbindet und unterscheidet. Sie leben, lernen und arbeiten in einer fremden Kultur, erweitern ihren Horizont durch persönliche Erfahrungen und tragen so zur besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern bei.

Stipendien für Schüler und Berufstätige

Bewerben können sich auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten. Die Stipendiaten werden von erfahrenen Austauschorganisationen betreut, die seit vielen Jahren mit dem Deutschen Bundestag zusammenarbeiten.

Bundestagsabgeordnete nominieren die Stipendiaten und betreuen sie in der Zeit des Stipendiums als Paten. Das zweistufige Auswahlverfahren läuft zunächst über die Austauschorganisationen, die für bestimmte Bundestagswahlkreise zuständig sind. Die Mitarbeiter dieser Organisationen erhalten die Bewerbungsunterlagen und entscheiden jedes Jahr im Herbst, ob die Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden.

Gute Schulleistungen und gute Englischkenntnisse

In diesen Gesprächen wird geprüft, ob die Bewerber für ein Stipendium geeignet sind. Neben guten Schulleistungen und guten Englischkenntnissen kommt es auf soziale Kompetenz, politisches Allgemeinwissen und Interesse an politischen und gesellschaftlichen Vorgängen an. Danach schlagen die Austauschorganisationen den Patenabgeordneten in den Wahlkreisen Kandidaten zur Auswahl vor. Im zweiten Schritt wählt der oder die für den Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete einen Kandidaten aus der Liste der Austauschorganisation aus.

Wer sich für das Programmjahr 2018/2019 bewerben will, bewirbt sich mit einem Online-Formular oder schriftlich mit der PPP-Bewerbungskarte. Die Bewerbungskarte muss bis 15. September bei der Austauschorganisation eingegangen sein. Eine direkte Bewerbung beim Bundestag oder bei einem Abgeordneten ist nicht möglich. Die Bewerbungskarte befindet sich im Bewerbungsflyer und steht als Download zur Verfügung.

Bei der Austauschorganisation bewerben

Schülerinnen und Schüler schicken die grüne Bewerbungskarte vollständig ausgefüllt an die Austauschorganisation, die für den Wahlkreis zuständig ist, in dem sie wohnen. Junge Berufstätige und Auszubildende schicken die orange Bewerbungskarte vollständig ausgefüllt an die Austauschorganisation Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ). Auch sie müssen ihren Bundestagswahlkreis ermitteln und auf der Bewerbungskarte eintragen.

Wenn die Bewerbungskarte vorliegt, versenden die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die ausgefüllt zurückgesandt werden müssen. Dann beginnt das Auswahlverfahren bei den Austauschorganisationen. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die am 31. Juli 2018, dem Tag der Ausreise, mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind (Geburtstage vom 1. August 2000 bis 31. Juli 2003). Junge Berufstätige müssen zwischen dem 1. August 1993 und dem 31. Juli 2002 geboren sein. (vom/eis/27.07.2017)

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