Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, eine Mitwirkungspflicht von Schutzberechtigte auch in asylrechtlichen Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Asylgesetzes (19/4456, 19/4548) stimmte er auf Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/5590) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen zu.
Oppositionsinitiativen abgelehnt
Abgelehnt mit den Stimmen der übrigen Fraktionen wurde ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/5610) zum Regierungsentwurf. Darüber hinaus lehnten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP einen Entschließungsantrag der Linken (19/5611) zum Gesetzentwurf ab.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurden ein Antrag der AfD-Fraktion zur obligatorischen Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (19/471). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (19/5584) vor.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Änderungsgesetz wird zusätzlich zu der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht für Asylbewerber im Asylantragsverfahren auch eine Mitwirkungspflicht des Schutzberechtigten in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gesetzlich verankert. Damit soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei der Überprüfung der Asylbescheide unterstützt werden.
„Die Mitwirkungspflicht des Betroffenen kann hierbei für das Bamf neben den eigenen sowie den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, der Sozialbehörden sowie der Ausländerbehörden zusätzliche Erkenntnisse begründen“, heißt es zur Begründung.
Initiativen der AfD
Feststellungen über eine mögliche Volljährigkeit will die AfD-Fraktion verbindlich vorschreiben, wenn die „behauptete Minderjährigkeit augenscheinlich nicht gegeben ist“ oder „Volljährigkeit entgegen eigener Behauptungen möglich ist“, schreibt die Fraktion. Zur Begründung heißt es, mehrere Zehntausend unbegleitete minderjährige Ausländer, die vorgäben, minderjährig zu sein, tatsächlich aber volljährig seien, verursachten jährliche Kosten von rund 3,5 Milliarden Euro bundesweit und seien sowohl vor strafrechtlicher Verfolgung weitgehend als auch vor Abschiebung vollständig geschützt. Dieser Personenkreis verursache volkswirtschaftliche Schäden – einschließlich der durch ihre hohe Kriminalitätsrate verursachten Schäden an Sachen, Eigentum, Leib und Leben der Bürger. Dieser Schaden habe inakzeptable Ausmaße angenommen, heißt es weiter.
Im Änderungsantrag hatten die Abgeordneten unter anderem die strengere Auslegung diverser Regelungen im Gesetzentwurf gefordert, indem der Verwaltungszwang zur erfolgreichen Verwirklichung des gesetzlichen Auftrages beitragen sollte statt durch „Kann-Regelungen“ das Ermessen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge großzügig zu gestalten.
Entschließungsantrag der Linksfraktion
Die Linke hatte gefordert, dass die Bundesregierung auf, statt ihrem Gesetzentwurf einen neuen vorlegt, der die Verpflichtung zu einer Widerrufs- und Rücknahmeprüfung ohne konkreten Anlass nach einer bestimmten Zeitdauer nach der Anerkennung eines Schutzstatus abschafft. Außerdem sollten sofortige und umfassende Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Verfahrensverbesserung im Bamf veranlasst werden, die insbesondere auch die internen Entscheidungsvorgaben und Anweisungen zu Herkunftsländern betreffen
müssen, bei denen Bamf-Bescheide in überdurchschnittlichem Maße
von den Verwaltungsgerichten aufgehoben werden. (sas/08.11.2018)