Geschäftsordnung

Verfahren für die Stellen­an­teile der Frakt­ionen festgelegt

Ohne Debatte hat der Bundestag am Mittwoch, 17. Januar 2018, das Verfahren für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen beschlossen. Der gemeinsame Antrag von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/438) wurde einstimmig angenommen.

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren

Damit wird die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Bundestages und die Verteilung der Vorsitze in den Ausschüssen nach dem Verfahren der mathematischen Proportionen berechnet. Dieses Verfahren ist auch unter dem Namen seiner Begründer als Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bekannt. Gleiches gilt für die Besetzung von anderen Gremien gelten, wenn gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Falls dieses Verteilverfahren nicht zur Wiedergabe der parlamentarischen Mehrheit oder zu mehrdeutigen Ergebnissen führt, errechnet sich die Verteilung nach dem älteren Verfahren nach d’Hondt. (vom/17.01.2018)

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