Initiativen der AfD zur Gefahrenabwehr kontrovers erörtert
Mit zwei von der AfD-Fraktion eingebrachten Vorlagen hat sich der Bundestag am Donnerstag, 1. März 2018, in erster Lesung auseinandergesetzt. Eine Dreiviertelstunde lang debattierten die Abgeordneten über einen Antrag mit dem Titel „Zuständigkeit des Bundes für die Abwehr von Gefahren“ (19/932) sowie über den Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern (19/931). Beide Vorlagen wurden zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung auf, mit den Ländern über eine Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zu verhandeln, um eine effizientere Terrorbekämpfung zu erreichen. Für die allgemeine Gefahrenabwehr seien nach Artikel 70 des Grundgesetzes die Länder zuständig. Dadurch fehle es dem Bund an einer Gesetzgebungskompetenz, heißt es zur Begründung. Für die Terrorabwehr sei diese Zuständigkeitsregelung schlecht, führe sie doch dazu, dass eine effiziente Terrorbekämpfung unmöglich sei.
Besonders problematisch stelle sich die Sicherheitslage in Bezug auf die Syrien-Rückkehrer dar. Mehrere hundert Syrien-Rückkehrer und Gefährder lebten in Deutschland. Sie seien zuvor im syrischen Kriegsgebiet gewesen, seien radikalisiert und könnten von der Polizei nicht lückenlos überwacht werden. Die in Landesgesetzen geregelte Gefahrenabwehr sei angesichts der länderübergreifenden Vernetzung dieser Personen mit Blick auf mögliche Terroranschläge völlig ungeeignet, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, schreibt die Fraktion.
Gesetzentwurf der AfD
Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD im Aufenthaltsgesetz eine Meldepflicht für Ausländer einführen, gegen die entweder eine Ausweisungsverfügung oder eine Abschiebungsanordnung besteht. Gleichzeitig solle die Möglichkeit der richterlichen Anordnung einer Haft eingeführt werden für den Fall, dass die gesetzlichen Meldepflichten, das Verbot sozialer Kontakte und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste unzureichend erscheinen. Diese Haft solle bei weiter bestehender Gefährdung andauern, bis die Ausweisung vollzogen wurde.
Darüber hinaus will die Fraktion während des laufenden Asylverfahrens bei Ausländern, von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht, die Anordnung der Haft ermöglichen. Diese solle solange andauern, wie die Gefahr besteht. Schließlich will die AfD der zuständigen Behörde die Möglichkeit geben, eine räumliche Beschränkung anzuordnen, wenn Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter vorliegt.
Zur Begründung heißt es, spätestens seit dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 sei deutlich geworden, dass die derzeit geltenden Regelungen unzureichend seien, um die Bevölkerung ausreichend vor gewaltbereiten Ausländern zu schützen. (nal/vom/01.03.2018)