Parlament

Mitglie­der von sechs Gremien gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. März 2018, ohne Aussprache drei Gremien eingesetzt und die Mitglieder von insgesamt sechs Gremien gewählt. 

Gemeinsamer Ausschuss

Gewählt wurden zunächst die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes. Der Gemeinsame Ausschuss ist kein klassischer Ausschuss, sondern ein Notparlament für den Verteidigungsfall. Er besteht aus 32 Bundestagsabgeordneten, die nicht Mitglieder der Bundesregierung sein dürfen, und 16 Mitgliedern des Bundesrates (ein Mitglied pro Bundesland), die an Weisungen nicht gebunden sind. Die Zusammensetzung der 32 Bundestagsabgeordneten richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Bundestag.

Der Gemeinsame Ausschuss tritt zusammen, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Vorsitzender ist der Präsident des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung muss den Gemeinsamen Ausschuss über ihre Planungen für den Verteidigungsfall unterrichten. Der Artikel 53a war im Zusammenhang mit der Verabschiedung der sogenannten Notstandsgesetze 1968 in das Grundgesetz aufgenommen worden. Getagt hat der Gemeinsame Ausschuss noch nie.

Aufgrund der Wahlvorschläge aller Fraktionen (19/966) wurden zu Mitgliedern und Stellvertretern in den Gemeinsamen Ausschuss einstimmig gewählt: Mitglieder: CDU/CSU: Steffen Bilger, Gitta Connemann, Alexander Dobrindt, Michael Grosse-Brömer, Manfred Grund, Volker Kauder, Stefan Müller (Erlangen), Michaela Noll, Eckhardt Rehberg, Patrick Schnieder, Michael Stübgen; SPD: Sören Bartol, Hubertus Heil (Peine), Dr. Eva Högl, Christine Lambrecht, Prof. Dr. Karl Lauterbach, Andrea Nahles, Carsten Schneider (Erfurt); AfD: Berengar Elsner von Gronow, Christoph Neumann, Gerold Otten, Dr. Heiko Wildberg; FDP: Dr. Marco Buschmann, Christian Lindner, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Florian Toncar; Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch, Petra Pau, Dr. Sahra Wagenknecht; Bündnis 90/Die Grünen: Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour.

Stellvertreter: CDU/CSU: Peter Beyer, Norbert Brackmann, Marie-Luise Dött, Jürgen Hardt, Dr. Matthias Heider, Andrea Lindholz, Daniela Ludwig, Johannes Röring, Anita Schäfer (Saalstadt), Oswin Veith, Kai Wegner; SPD: Bärbel Bas, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf Mützenich, Achim Post (Minden), Marianne Schieder, Dagmar Ziegler; AfD: Stefan Keuter, Jörn König, Rüdiger Lucassen, Dr. Birgit Malsack-Winkemann; FDP: Alexander Graf Lambsdorff, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae; Die Linke: Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Dr. Gesine Lötzsch; Bündnis 90/Die Grünen: Ottmar von Holtz, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz.

Vertrauensgremium

Danach setzte der Bundestag einstimmig das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung ein (19/967) und wählte anschließend dessen zehn Mitglieder (19/968). Gewählt wurden: CDU/CSU: Dr. Reinhard Brandl mit 578 Stimmen, Klaus-Dieter Gröhler mit 570 Stimmen, Rüdiger Kruse mit 579 Stimmen, Eckhardt Rehberg mit 572 Stimmen; SPD: Martin Gerster mit 568 Stimmen, Johannes Kahrs mit 509 Stimmen; FDP: Dr. Stefan Ruppert mit 543 Stimmen; Die Linke: Dr. Gesine Lötzsch mit 475 Stimmen; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Tobias Lindner mit 545 Stimmen.

Nicht gewählt wurde Marcus Bühl (AfD), der 315 Stimmen erhielt und damit die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen verfehlte.

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Ein Gremium für die Schulden des Bundes

Im Anschluss setzte der Bundestag einstimmig das Gremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes ein (19/969) wählte danach dessen 13 Mitglieder (19/970). Nach dieser Vorschrift wählt der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

Gewählt wurden: CDU/CSU: Norbert Brackmann mit 577 Stimmen, Klaus-Dieter Gröhler mit 572 Stimmen, Fritz Güntzler mit 576 Stimmen, Patricia Lips mit 579 Stimmen, Alois Rainer mit 577 Stimmen; SPD: Bettina Hagedorn mit 557 Stimmen, Thomas Jurk mit 561 Stimmen, Andreas Schwarz mit 560 Stimmen; FDP: Otto Fricke mit 554 Stimmen; Die Linke: Victor Perli mit 455 Stimmen; Bündnis 90/Die Grünen: Sven-Christian Kindler mit 507 Stimmen.

Nicht gewählt wurden Albrecht Glaser mit 249 Stimmen und Volker Münz mit 321 Stimmen (beide AfD), die beide die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen verfehlten.

Sondergremium zum Stabilisierungsmechanismusgesetz

Sodann bestimmten die Abgeordneten in geheimer Wahl die Mitglieder des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (19/971). Dabei geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat.

Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Die Anzahl der Mitglieder und eine gleich große Anzahl von Stellvertretern ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird (Sondergremium).

Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.

Gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) mit 564 Stimmen, Alois Rainer mit 581 Stimmen, Eckhardt Rehberg mit 567 Stimmen; SPD: Johannes Kahrs mit 499 Stimmen, Swen Schulz (Spandau) mit 565 Stimmen; FDP: Otto Fricke mit 556 Stimmen; Die Linke: Dr. Gesine Lötzsch mit 468 Stimmen; Bündnis 90/Die Grünen: Sven-Christian Kindler mit 504 Stimmen. Stellvertreter: CDU/CSU: Alois Karl mit 583 Stimmen, Michael Stübgen mit 574 Stimmen, Antje Tillmann mit 577 Stimmen; SPD: Esther Dilcher mit 569 Stimmen, Andreas Schwarz mit 562 Stimmen; FDP: Christoph Meyer mit 548 Stimmen; Die Linke: Heidrun Bluhm mit 480 Stimmen; Bündnis 90/Die Grünen: Anja Hajduk mit 536 Stimmen.

Nicht gewählt wurden Peter Boehringer mit 308 Stimmen und Dr. Birgit Malsack-Winkemann mit 314 Stimmen (beide AfD). Sie verfehlten die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen.

Gremium zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung

Auf Antrag aller sechs Fraktionen setzte der Bundestag im Anschluss einstimmig das Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes ein (19/972) und wählte ebenso einstimmig dessen Mitglieder (19/973). Der Artikel regelt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Bundesregierung muss den Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Wohnraumüberwachung informieren. Das vom Bundestag gewählte neunköpfige Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle über die nach Maßgabe des Artikels 13 vorgenommenen Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus.

Gewählt wurden: CDU/CSU: Stephan Mayer (Altötting), Axel Müller, Marian Wendt; SPD: Dr. Johannes Fechner, Susanne Mittag; AfD: Jens Maier; FDP: Stephan Thomae; Die Linke: Dr. André Hahn; Bündnis 90/Die Grünen: Irene Mihalic.

Parlamentarischer Kontrollausschuss von Europol

Schließlich wählte der Bundestag die vom Bundestag zu benennenden Mitglieder des Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses von Europol (19/974). Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurden Hans-Jürgen Irmer (CDU/CSU) und Susanne Mittag (SPD).

Dieser Kontrollausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zusammen. Ziel ist es, eine demokratische Kontrolle der Tätigkeit der europäischen Polizeibehörde zu gewährleisten. (nal/vom/01.03.2018)

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