Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Juni 2018, über folgende Vorlagen abgestimmt:

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte acht Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses (19/256419/256519/256619/256719/256819/256919/257019/2571) zu den Sammelübersichten 55 bis 62 mit Petitionen ab, die beim Petitionsausschuss eingegangen waren und dort bereits beraten worden sind. 

Staatliche Mittel für parteilose Einzelbewerber

Darunter befindet sich auch eine öffentliche Petition mit der Forderung, die staatlichen Mittel für parteilose Einzelbewerber bei Bundestagswahlen und für „sonstige politische Vereinigungen“ bei Europawahlen „analog zu den Änderungen des Parteiengesetzes vom 22. Dezember 2015“ zu erhöhen. Zur Begründung der Petition wird darauf verwiesen, dass die staatlichen Mittel für Parteien im Jahr 2016 erhöht worden seien. 

Dabei sei aber nicht an parteilose Einzelbewerber und sonstige Wählergruppen gedacht worden. Diese finanzielle Benachteiligung beeinträchtige jedoch deren Wahlchancen, da sie ihre Wahlwerbung mit geringeren Mitteln durchführen müssten, heißt es in der Petition.

Verfassungsbeschwerden und Wahleinsprüchen vorbeugen

Um Verfassungsbeschwerden und Wahleinsprüchen vorzubeugen, sollten nach Auffassung der Petenten Einzelbewerber bei der Bundestagswahl, die mindestens zehn Prozent der in einem Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht haben, je gültige Stimme „aufgrund der vierjährigen Legislaturperiode des Bundestages“ auch den vierfachen Wert des in Paragraf 18 Absatz 3 Nummer 2 Parteiengesetz (PartG) festgeschriebenen Betrages (0,83 Euro) erhalten. 

Politische Vereinigungen, die bei der Europawahl mindestens 0,5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben, sollen entsprechend der Forderung in der Petition „für jede erzielte gültige Stimme jährlich die in Paragraf 18 Absatz 3 PartG festgelegten Beträge“ erhalten.

Anregung für eine parlamentarische Initiative

Die während der Sitzung am 6. Juni 2018 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses sieht nun vor, die Petition „den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben“, da das Anliegen im Hinblick auf die gebotene Chancengleichheit aller Wahlbewerber nach Ansicht des Ausschusses „möglicherweise als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint“. 

Der Petitionsausschuss weist in der Beschlussempfehlung außerdem darauf hin, dass es die Entscheidung des Bundestages sei, ob der Bundesgesetzgeber die Erhöhung der Mittel für die staatliche Parteienfinanzierung zum Anlass nimmt, die ausgezahlten Mittel an parteilose Einzelbewerber entsprechend anzupassen. (eis/hau/14.06.2018)

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