AfD will Straftaten mit Messern exakt erfassen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Juni 2018, über die Forderung der AfD-Fraktion nach einer „exakten Erfassung von Straftaten unter Zuhilfenahme des Tatmittels Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik“ beraten. Der Antrag der Fraktion (19/2731) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
In der Vorlage fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Richtlinien für die Führung der polizeilichen Kriminalstatistik in der Fassung vom 01. Januar 2016 dahingehend zu erweitern, dass die Verwendung des Tatmittels Messer analog zum Gebrauch von Schusswaffen erfasst wird. Die Abgeordneten begründen die Forderung nach einer flächendeckenden Erfassung von Straftaten, die unter Zuhilfenahme eines Messers durchgeführt werden, damit, dass „angesichts neuer Herausforderungen, vor denen der deutsche Staat steht“, dringend geboten sei. Nur ein umfassender Überblick über die aktuelle Kriminalitätssituation ermögliche es, präventive Maßnahmen wirkungsvoll zu implementieren. (hau/eis/14.06.2018)