Geschäftsordnung

Breite Mehrheit nimmt Tages­ordnung für 28. und 29. Juni an

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 28. Juni 2018, über die Tagesordnung vom Donnerstag, 28. Juni, und Freitag, 29. Juni, abgestimmt. Zuvor war zwischen den Fraktionen im Ältestenrat keine Tagesordnung vereinbart worden, weil die Fraktion der AfD dem Vorschlag der anderen Fraktionen widersprochen hatte. Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble ließ deshalb nach Paragraf 21 Absatz 3 der Geschäftsordnung das Plenum darüber abstimmen. Die Tagesordnung wurde mit breiter Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD angenommen. 

Damit wurde unter anderem der Tagesordnungspunkt 13 zu einem Antrag mit dem Titel „Einwanderung in unsere Sozialsysteme verhindern“ abgesetzt. Stattdessen soll der Antrag auf der Drucksache 19/2999 mit dem Titel „Kindergeld für im Ausland lebende Kinder indexieren – Anpassung des Kindergeldes für nicht in Deutschland lebende Kinder von EU-Bürgern an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes“ debattiert werden.

Der Tagesordnungspunkt 17 zum Antrag zur Rüstungsproduktion im Ausland wurde ebenfalls abgesetzt. Stattdessen soll der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs auf der Drucksache 19/1689 aufgerufen werden. Als letzter Tagesordnungspunkt soll am Freitag auf Verlangen der AfD-Fraktion eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Dublin-IV-Verordnung und die ‚Europäische Lösung‘ der Migrationskrise“ aufgerufen werden. Die an dieser Stelle auf Verlangen der Fraktion der FDP aufgesetzte Aktuelle Stunde zu Flächenobergrenzen beim Baukindergeld entfällt dadurch. (vom/eis/28.06.2018)

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