Menschenrechte

Bundestag will den Inter­natio­nalen Straf­gerichtshof stärken

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Juni 2018, einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/2983) angenommen, durch den der Internationalen Strafgerichtshof im niederländischen Den Haag gestärkt werden soll. AfD und Linke enthielten sich. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. 

Lange Verfahrensdauer

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich weitere Staaten dem Internationalen Strafgerichtshof anschließen, vor allem die Vereinigten Staaten, Russland und China, dass keine weiteren Staaten aus dem Strafgerichtshof austreten und dass dieser finanziell und personell unterstützt wird. Darüber hinaus soll ermittelt werden, welche Faktoren zu der langen Verfahrensdauer führen. Auch sollen Vorschläge zur Beschleunigung der Verfahren formuliert werden. 

Der Strafgerichtshof kann bei Völkermord, schweren Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und seit Juli 2018 auch bei Verbrechen der Aggression tätig werden, heißt es in dem Antrag. Voraussetzung der Strafverfolgung sei, dass die Tat auf dem Gebiet eines Vertragsstaates oder von Staatsangehörigen eines Vertragsstaates begangen wurde oder der Staat die Gerichtsbarkeit des Strafgerichtshofs anerkannt hat. Die Gerichtsbarkeit erstrecke sich auf Verbrechen, die seit dem 1. Juli 2002 begangen wurden.

USA, Russland und China fehlen

Bis heute hätten 123 Staaten den Strafgerichtshof anerkannt, darunter alle EU-Staaten. Nicht unterstützt wird er von den UN-Sicherheitsratsmitgliedern USA, Russland und China, was die Fraktionen bedauern. Dadurch werde der Strafgerichtshof erheblich geschwächt. 

Zudem stiegen immer mehr afrikanische Länder aus wie etwa Burundi, Kenia oder Namibia. Auch die Philippinen erwägten den Austritt. Hintergrund sei der Vorwurf, der Strafgerichtshof arbeite hauptsächlich gegen afrikanische Regierungen, schreiben die Fraktionen. (vom/28.06.2018)

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