Koalition will afrikanische Schweinepest bekämpfen
Der Bundestag hat am Freitag, 29. Juni 2018, in erster Lesung einen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes (19/2977) beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Kampf gegen Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest
Mit dem geplanten Gesetz wollen CDU/CSU und SPD die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest wirksamer bekämpfen. Dazu sollen die Befugnisse im Tiergesundheitsgesetz erweitert werden. Den zuständigen Behörden soll es so leichter möglich werden, unter anderem ein vorher zu bestimmendes Gebiet absperren zu können, den Personen- oder Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken oder eine vermehrte Suche von toten Wildschweinen anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern.
Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes können die Länder Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festlegen – also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen. (sas/29.06.2019)