Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. Juli 2018, über eine Reihe von Vorlagen entschieden:

Neue Aufgaben für das Bundesarchiv: Auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (19/3129) nahm der Bundestag einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv (19/2630) an. Nach Angaben der Bundesregierung nimmt die Deutsche Dienststelle Bundesaufgaben wahr und wird vollständig vom Bund finanziert, wird aber seit 1951 als Landesbehörde Berlins geführt. Mit der deutschen Einheit seien die Gründe für die Sonderstellung der Dienststelle entfallen, schreibt die Bundesregierung. Da die Unterlagen der Dienststelle perspektivisch zu Archivgut würden, sei die Übernahme in das Bundesarchiv zudem eine sachgerechte Lösung.

Einmarsch der Türkei in Syrien: Auf Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/1928) lehnte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/1177) ab, den Einmarsch der Türkei in Syrien als völkerrechtswidrig zu verurteilen und Rüstungsexporte zu stoppen. Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung.

Globale Bildungspartnerschaft: Der Bundestag lehnte ferner einen weiteren Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bildung für alle – Globale Bildungspartnerschaft substanziell unterstützen“ (19/4456) ab. Dazu hatte der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/1968). CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen die Initiative, die FDP, Die Linke und die Grünen stimmten dafür. Die Bundesregierung vernachlässige die Themen Grundbildung und frühkindliche Bildung oder delegiere sie an private Träger, bemängelten die Grünen. Dieses Vorgehen werde dem ganzheitlichen Ansatz der Bildungsstrategie des Entwicklungsministeriums nicht gerecht. Der deutsche Anteil an der Gesamtfinanzierung der Globalen Bildungspartnerschaft liege bei lediglich 1,5 Prozent. Mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr seien notwendig, so die Grünen.

Unternehmensverantwortung für globale Produktions- und Lieferketten: „UN Binding Treaty ambitioniert unterstützen“ lautet der Titel eines weiteren Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/978), zu dem der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe eine Beschlussempfehlung (19/2117) vorgelegt hatte. Der Bundestag lehnte auch diesen Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der FDP und der Linken ab. Die Fraktion hatte von der Bundesregierung mehr Anstrengungen zur Durchsetzung von Menschenrechten in den globalen Produktions- und Lieferketten gefordert. Die Bundesregierung weigere sich bislang, Unternehmensverantwortung gesetzlich zu regeln und stehe bei entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene seit Jahren auf der Bremse, heißt es in dem Antrag. Eine wirksame Ausrichtung globaler Produktions- und Lieferprozesse auf die strikte Einhaltung der völkerrechtlich verbrieften Menschenrechte setzt aus Sicht der Grünen ein verbindliches Rahmenwerk wie den „Binding Treaty“-Vertrag voraus, der zurzeit auf UN-Ebene erarbeitet werde. Die Abgeordneten wollten die Bundesregierung unter anderem auffordern, sich für eine Verstetigung des UN-Prozesses zur Erstellung eines verbindlichen Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten einzusetzen, das auch Rechtswege und Sanktionen vorsieht. Sie sollte außerdem „ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für die Arbeit der UN-Arbeitsgruppe bereitstellen“ und dafür Sorge tragen, „dass die Zivilgesellschaft sowie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen weitreichend in den Erstellungsprozess eingebunden werden“. 

Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (19/3187) ab, der sich auf einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG bezog (Ratsdokument 9123 / 19). Der Fraktion ging es darum, dass der Bundestag feststellen sollte, dass bei dem Richtlinienvorschlag die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt wurden und dass er dies rügt. Es gebe keinen sachlichen Grund, so die AfD, warum die EU die Mindestanforderung für die Ausbildung von Seeleuten auf einzelnen, teilweise binnenstaatlichen Gewässern regeln müsse und die nationalen Gesetzgeber dies nicht könnten. 

Verstöße gegen EU-Recht: Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion (19/3188) ab, der sich auf den EU-Richtlinienvorschlag zum Schutz von Personen bezog, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Ratsdokument 8725 / 18). Der Bundestag sollte feststellen, dass der Richtlinienvorschlag die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt. Es fehle auf vielen Gebieten an einer Rechtsgrundlage. Der Richtlinienentwurf sei auch nicht erforderlich, da die Durchsetzung von EU-Recht auch auf nationalstaatlicher Ebene verbessert werden kann, wenn sie denn überhaupt als unzureichend einzustufen sei, hieß es in dem Antrag. Unverhältnismäßig sei der Richtlinienentwurf, weil der damit verbundene Aufwand im Verhältnis zu seinem effektiven Nutzen übermäßig hoch erscheine.

Einsprüche gegen die Bundestagswahl: Einstimmig nahm der Bundestag die Zweite Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 (19/3050) an. Der Ausschuss empfiehlt, 43 Wahleinsprüche wegen Unbegründetheit zurückzuweisen. In zwei Fällen sei eine Verletzung des subjektiven Wahlrechts festgestellt worden, wobei in einem dieser Fälle der Wahleinspruch im Übrigen zurückzuweisen sei.

Transeuropäisches Verkehrsnetz: Gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Grünen folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/3232) zur geplanten EU-Verordnung über straffere Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (19/3112 A.44, Ratsdokument 9075 / 18). Konkret geht es dabei um eine Stellungnahme des Bundestages zur Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Der Bundestag verabschiedete eine Entschließung, in der es heißt, der Verordnungsvorschlag verletze das Subsidiaritätsprinzip. Subsidiarität bedeutet, dass öffentliche Aufgaben auf der möglichst niedrigsten politischen Ebene gelöst werden. In Deutschland sind das die Kommunen, dann die Länder und dann der Bund. Das Ziel der EU-Verordnung, die Infrastrukturplanung zu straffen und zu beschleunigen, könne entweder auf zentraler oder aber auf regionaler oder lokaler Ebene von den Mitgliedstaaten ausreichend verwirklicht werden, ohne dass zwingend eine einzige zuständige Behörde von jedem Mitgliedstaat benannt werden muss, heißt es in der Entschließung. Gerügt wird auch eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Mit der Festlegung der zuständigen Behörde durch EU-Recht könne das Ziel, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, nicht erreicht werden. Vielmehr könnten die Vorgaben eine Regelungsdichte mit sich bringen, die zu Verzögerungen führt. Auch sei nicht ersichtlich, weshalb eine Regelung in Form einer Verordnung vorgenommen werden müsse. Die Besonderheiten in den Mitgliedstaaten könnten besser im Rahmen der nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie berücksichtigt werden, heißt es weiter. Der Bundestag lehnte  mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Änderungsantrag der AfD (19/3241) ab, zusätzlich die Bundesregierung aufzufordern, dem Bundesrat und dem Bundestag Vorschläge für eine raschere Verwirklichung von Großprojekten und transeuropäischen Verkehrsprojekten vorzulegen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag entschied schließlich über die Sammelübersichten 73 bis 82 des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind. Zu den Sammelübersichten hatte der Petitionsausschuss Beschlussempfehlungen erarbeitet (19/3017, 19/3018, 19/3019, 19/3020, 19/3021, 19/3022, 19/3023, 19/3024, 19/3025, 19/3026), die jeweils angenommen wurden. 

Wirtschaftlichkeitsprüfung für Lymphdrainage

Darunter befindet sich eine Petition mit der Forderung, dass der langfristige Heilmittelbedarf bei den Diagnosen Lymphödem Stadium 1 und 2 anerkannt wird. Lymphödeme beschreiben Gewebsveränderungen als Folge eines gestörten Flüssigkeitstransportes über die Lymphgefäße. Je nach Ausprägung werden die Stadien 0 bis 3 unterschieden. Die Petenten verweisen in der Eingabe darauf, dass die medizinische Notwendigkeit einer dauerhaften Anwendung des Heilmittels „Manuelle Lymphdrainage“ als Teil der komplexen physikalischen Entstauungstherapie auch bei den genannten Patientengruppen in gleichem Maße bestehe. 

Chronische Lymphödeme Stadium 1 und 2 müssten daher als Diagnosen zum langfristigen Heilmittelbedarf im Sinne der Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie anerkannt werden und die Verordnung der „Manuellen Lymphdrainage“ folglich nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß Paragraf 106 Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) unterliegen.

Anliegen wurde „teilweise entsprochen“

Die vom Petitionsausschuss einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. In der Begründung verweist der Ausschuss darauf, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, Diagnosen beschlossen habe, für die ein langfristiger Heilmittelbedarf anzunehmen sei. 

Versicherte, die unter schweren dauerhaften funktionellen oder strukturellen Schädigungen litten, welche nicht in besagter Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet seien, „jedoch mit diesen vergleichbar sind“, könnten einen Antrag bei ihrer Krankenkasse auf die Genehmigung einer langfristigen Heilmittel-Verordnung stellen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Die Krankenkassen würden darüber innerhalb von vier Wochen entscheiden, „ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt“.

In Diagnoseliste aufgenommen

Was die Diagnose Lymphödem im Stadium 2 angeht, so schreibt der Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf eine Mitteilung der Bundesregierung, habe der G-BA diese in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Hilfsmittel-Richtlinie) aufgenommen. 

Infolge dessen unterlägen Heilmittelverordnungen zur Behandlung des Lymphödems der Stufe 2 „nicht mehr der Wirtschaftlichkeitsprüfung“. Aus Sicht des Ausschusses ist damit dem Anliegen der Petenten teilweise entsprochen worden. Ein weiteres Tätigwerden könne nicht in Aussicht gestellt werden, schreiben die Abgeordneten. (hau/vom/05.07.2018)

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