Parlament

Vor­schlä­ge für eine bes­se­re deutsch-fran­zö­si­sche Zusam­menar­beit

Gruppenfoto vor dem Hintergrund einer Brückenkonstruktion

Die deutschen und französischen Abgeordneten auf der Rheinbrücke bei Straßburg; rechts Andreas Jung, deutscher Vorsitzender der Arbeitsgruppe (DBT/Claire Gloaguen)

Die Deutsch-Französische Arbeitsgruppe zum Élysée-Vertrag ist am Freitag, 13. Juli 2018, in Straßburg zu einer zweistündigen öffentlichen Anhörung im Gebäude des Europarats zusammengekommen. Geleitet wurde die Sitzung vom CDU/CSU-Abgeordneten Andreas Jung und der französischen Abgeordneten Sabine Thillaye und Christophe Arend (beide von der Partei La République en marche). Ausgewählte Experten stellten sich den Fragen der deutschen und französischen Abgeordneten zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Positionspapiere wirkten sich positiv aus

Die zur Anhörung geladenen Sachverständigen betonten, dass die bisherige Begleitung des Élysée-Prozesses durch das deutsche und französische Parlament und die von der Arbeitsgruppe verabschiedeten Positionspapiere sich sehr positiv auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgewirkt hätten. Dadurch sei das Thema auch stark in den Fokus der Verhandlungen der französischen und deutschen Regierung gerückt worden.

Im Verlauf der Anhörung gingen die Experten auf Beispiele in ihren jeweiligen Regionen und Ebenen ein und zeigten Bereiche und Möglichkeiten auf, in denen die Kooperation beider Länder verbessert werden kann. Sie machten konkrete Vorschläge für den neuen Élysée-Vertrag.

Hohe Verwaltungshürden für die Bürger

Die Experten betonten mehrfach, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nur dann verbessert werden kann, wenn die Menschen auf beiden Seiten der Grenze die Sprache des anderen lernen. Nur durch Kommunikation zwischen den beiden Ländern könne man die andere Kultur verstehen und sich den Problemen der Nachbarn annehmen. Grenzregionen könnten dabei eine Vorreiterrolle für andere Regionen einnehmen.

Angesprochen wurden auch die hohen Verwaltungshürden für Bürger. Diese sollten in einem neuen Élysée-Vertrag benannt und im weiteren Verlauf immer weiter abgebaut werden. Die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich sei immer weniger physisch sichtbar, jedoch würden die juristischen Grenzen immer größer. Es sei schwierig für die betroffenen Grenzregionen, ihre Probleme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach Berlin oder Paris zu transportieren, um nahbarer zu sein.

Leuchtturmprojekte für den Élysée-Vertrag

Konkret wurde angeregt, dass die Parlamente auch nach Abschluss der Arbeiten zum neuen Élysée-Vertrag diesen inhaltlich begleiten und im Abstand von drei bis fünf Jahren eine Evaluierung der Projekte anstreben. Es müssten Leuchtturmprojekte für den Élysée-Vertrag entstehen. 

Als Beispiel wurde das stillgelegte Atomkraftwerk Fessenheim genannt, welches nun als Modellregion für erneuerbare Energien entwickelt werden solle. Bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit sei die Nähe zu den Bürgern wichtig, die die aufkommenden Probleme selbst hautnah erleben. Angestrebte Projekte müssten direkt umgesetzt werden und nicht erst auf lange Sicht Wirkung entfalten.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Schwerpunkt

Die Arbeitsgruppe unterstreicht mit der Anhörung, dass sie weiterhin an den Verhandlungen der beiden Regierungen zu beteiligen ist und gerade die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich einen Schwerpunkt bei der Aktualisierung des „Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ vom 22. Januar 1963, kurz Élysée-Vertrag, darstellt. 

Die Arbeitsgruppe hat bereits zwei Positionspapiere zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie ein Positionspapier zur Erneuerung des Élysée-Vertrages beschlossen und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Weitere Sitzungen in diesem Jahr

Die Deutsch-Französische Arbeitsgruppe zum Élysée-Vertrag hatte erstmals am 11. April 2018 in Paris gemeinsam getagt und will sich 2018 regelmäßig abwechselnd in Deutschland und Frankreich treffen.

Weitere Sitzungen fanden am 17. Mai im Deutschen Bundestag und am 20. Juni in der Assemblée nationale in Paris statt. Eine weitere Sitzung ist am 14. September in Berlin geplant. Die Arbeit soll rechtzeitig vor dem 22. Januar 2019, dem 56. Jahrestag des Élysée-Vertrages, abgeschlossen werden. (sp/16.07.2018)

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