Parlament

Lang­jäh­riges Engagement zahlt sich für Bun­des­tags­be­wer­ber aus

v.li.: Daniel Hellmann, Prof. Dr. Dr. h. c. Heinrich Oberreuter, Prof. Dr. Suzanne Schüttemeyer, Dr. Benjamin Höhne

Daniel Hellmann, Heinrich Oberreuter, Suzanne Schüttemeyer und Benjamin Höhne vor Beginn der Diskussionsveranstaltung (DBT/Melde)

Mindestens alle vier Jahre haben die Bürger in Deutschland das Recht, von ihrem wertvollsten Verfassungsrecht Gebrauch zu machen. Sie verleihen ihrer Souveränität Ausdruck durch die Wahl von Abgeordneten in den Deutschen Bundestag. Wer wahlberechtigt ist, wie gewählt wird, und auch: wer sich als Volksvertreter wählen lassen kann, ist im Bundeswahlgesetz geregelt.

Mit 709 Abgeordneten umfasst das Parlament in der aktuellen Wahlperiode so viele Mandate wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Im Wahlkampf aber treten noch weitaus mehr Bewerber um die Abgeordnetenmandate an. Obwohl sich auch Einzelbewerber zur Wahl stellen dürfen, kamen bisher sämtliche Abgeordnete als Kandidaten der Parteien, durch sogenannte Direktmandate der Wahlkreise oder über Landeslisten, in den Bundestag.

Mit der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag kann die Bundesrepublik bereits auf eine lange Tradition demokratischer Wahlen zurückblicken – ein breites Forschungsfeld auch für die Wissenschaft.

Bislang kaum untersuchte Fragestellung

Einer bislang kaum untersuchten Fragestellung hat sich in den vergangenen Monaten das Institut für Parlamentarismusforschung (IParl) angenommen und dazu eine umfassende Studie durchgeführt, die noch in diesem Sommer veröffentlicht werden soll. Titel: „Wie suchen die Parteien ihre Mandatsbewerberinnen und -bewerber aus?“

In der jüngsten Ausgabe der Veranstaltungsreihe „DVParl-Forum“ der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen (DVParl) am Dienstag, 26. Juni 2018, im Deutschen Bundestag gewährte das Forscherteam um Prof. Dr. Suzanne S. Schüttemeyer, Direktorin des IParl, bereits Einblick in die wichtigsten Ergebnisse seiner Untersuchungen und stellte sie zur Diskussion. Hier zunächst die zentralen Aussagen aus Vorträgen und Diskussion.

Schlüsselrolle der Parteien

Die politischen Parteien sind die entscheidende Instanz bei der Nominierung der Kandidaten für die Wahl zum Deutschen Bundestag. Partei und Bundestagsmandat stellen für Politiker zudem das wesentliche berufliche Sprungbrett für politische Ämter auf Bundesebene dar.

Seitens der Bürger wird den Parteien allerdings hohes Misstrauen entgegengebracht, die Politiker werden vielfach als abgehobene Klasse betrachtet, fernab von den echten Problemen der Menschen. Politisch aktiv werden und mitmischen wollen jedoch nur wenige Bürger – trotz der Offenheit der Parteien für Mitarbeit und trotz transparenter Verfahren innerhalb der Parteien, wie die Forscher des IParl feststellten.

Um für neue Mitglieder attraktiver zu werden und den Mitgliederverlust zu stoppen, bieten die Parteien eine zunehmend größere Zahl an Mitgliederveranstaltungen, auf denen die Mitglieder über die Nominierung von Bundestagskandidaten entscheiden können.

Fachliche Kompetenz und Vertrauen 

Langjähriges Engagement in Partei und Gesellschaft zahlt sich aus

Entgegen weit verbreiteter Meinung haben sozialer Hintergrund, Bildung und Geschlecht kaum einen Einfluss darauf, ob jemand die parteiinterne Nominierung zum Bundestagskandidaten schafft und einen Erfolg versprechenden Platz erhält. 

Viel stärker, so die aktuellen Forschungen des IParl, zahlt sich für Politiker die Bereitschaft zu gesellschaftlichem Engagement aus sowie die Fähigkeit, politisches Kapital in Form von fachlicher Kompetenz und Vertrauen aufzubauen. Je länger jemand das politische Handwerk gelernt hat und einer Partei angehört, desto eher wird er von seiner Partei als Kandidat für den Deutschen Bundestag nominiert und eine desto bessere Ausgangsposition (als Direktkandidat und auf der Landesliste) kann er für die Wahl erreichen.

Breit angelegtes Forschungsprojekt

Für das Forschungsprojekt zur Kandidatenwahl der Parteien untersuchte das Team des IParl unter der Leitung von Prof. Dr. Suzanne S. Schüttemeyer mit sieben Wissenschaftlern und 43 externen Mitarbeitern die Aufstellung der Kandidaten aller im 18. Bundestag (2013 bis 2017) vertretenen Parteien – also von CDU, CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – sowie von FDP und AfD anhand der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag 2017.

Die Forscher wollten wissen, wie die Nominierungsverfahren der einzelnen Parteien aussehen, welche Kriterien bei den Nominierungen eine Rolle spielen und was über die Erfolgschancen einer Kandidatur entscheidet. 

Neben dem „Wer wählt wen wie und warum?“ interessierte sie zudem, welche Beweggründe die Kandidaten treiben, sich zur Wahl zu stellen.

Dazu wurden bei Aufstellungsversammlungen in 104 Wahlkreisen und in 52 Landesverbänden in einer repräsentativen Befragung mit standardisierten Fragebögen 19.785 Parteimitglieder, Delegierte und Kandidierende befragt. Außerdem führten die Wissenschaftler zahlreiche Hintergrundgespräche durch, mit deren Hilfe sie sich ein umfassendes Bild von den Nominierungsveranstaltungen und den bislang kaum erforschten vorgelagerten Entscheidungsprozessen machen wollen.

„Scharnier zwischen Gesellschaft und Politik“

Suzanne Schüttemeyer erinnerte zu Beginn ihrer Ausführungen daran, wie sehr das große Vertrauen in die staatlichen Institutionen in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten vor allem auf die Arbeit der dort tätigen Akteure zurückzuführen sei. Das gelte für das Bundesverfassungsgericht ebenso wie für den Deutschen Bundestag. „Die Qualität der Politik hängt wesentlich von der Leistungsfähigkeit der Parlamente und Ihrer Abgeordneten ab.“

Die Personalauswahl für das höchste deutsche Verfassungsorgan, den Deutschen Bundestag, sei daher von überragender Bedeutung nicht nur für das reibungslose Funktionieren des politischen Systems, sondern grundlegend für die Akzeptanz der politischen Ordnung und für die Stabilität des Landes. „Die Rekrutierung der Abgeordneten ist das Scharnier zwischen Gesellschaft und Politik“, sagte Schüttemeyer.

„Die Parteien spielen die entscheidende Rolle“

Um die Personalauswahl für eine Bundestagswahl zu verstehen, müsse man das Auswahlverfahren der Parteien unter die Lupe nehmen. „Die Parteien spielen die entscheidende Rolle bei der Nominierung der Kandidaten für den Bundestag“, erklärte Schüttemeyer. Sie seien außerdem der Vorhof politischer Karrieren, die ihr Ziel in höheren Positionen der Exekutive hätten.

Verbreitetes Misstrauen gegenüber den Parteien

Gerade den Parteien mit ihrem De-facto-Monopol für die Auswahl des politischen Spitzenpersonals des Landes schlage jedoch seitens der Bevölkerung hohes Misstrauen entgegen. Unbehagen erwachse vor allem aus der in den Augen vieler unbefriedigenden Repräsentation der Bevölkerung durch das Parlament. Dabei mische sich, so Schüttemeyer, gerechtfertigte Kritik mit populären Vorurteilen.

„Über das richtige Maß lässt sich streiten“

So laufe es nach dem Verständnis vieler dem Gedanken der Repräsentativität zuwider, dass – entgegen der sozioökonomischen Realität im Land – dem Bundestag mehrheitlich männliche Abgeordnete der Altersgruppe zwischen 40 und 60 mit höherem Bildungsabschluss angehörten und bestimmte Berufsgruppen im Parlament übermäßig stark vertreten seien.

Sowohl was den Begriff der Repräsentativität angehe als auch was die Funktion des Parlaments als Ausgangspunkt politischer Karrieren betreffe, lasse sich über Richtig oder Falsch beziehungsweise über das richtige Maß streiten, gab Schüttemeyer zu bedenken.

„Etwa 300.000 politisch Aktive“

Noch etwas anderes nagt aber laut Schüttemeyer an der traditionellen Rolle der politischen Parteien. Gemessen an der Bevölkerungszahl organisiere sich nur eine relativ geringe Zahl an Bürgern politisch in Parteien.

Zudem verzeichneten die politischen Parteien seit Jahren rückläufige Mitgliederzahlen. So besäßen heute in Deutschland noch rund 1,2 Millionen Menschen ein Parteibuch. Die Parteienforschung schließt daraus auf etwa 300 000 politisch Aktive. „Das ist wenig“, sagte Schüttemeyer und gab zu bedenken, dass aus diesen Reihen die Mandatsträger für sämtliche Ebenen hervorgehen: für den Bundestag ebenso wie für die Parlamente der Bundesländer, die kommunale Ebene und das Europaparlament.

Mitglieder- versus Delegiertenversammlung

Mitglieder- und Delegiertenversammlungen – diese beiden Möglichkeiten räumt das Bundeswahlgesetz den Parteien ein, ihre Kandidaten für die Bundestagswahl zu bestimmen. Dr. Benjamin Höhne, stellvertretender Leiter des IParl, lieferte aktuelle Zahlen der Forscher, welcher Form der Kandidatenaufstellung die jeweiligen Parteien auf Wahlkreisebene den Vorzug geben.

Demnach hält die CSU ausschließlich Delegiertenversammlungen ab, und auch die SPD lässt ihre Kandidaten für die Bundestagswahl zu 80 Prozent durch Delegierte nominieren. Und während die CDU ihre Kandidaten zu etwa zwei Dritteln auf Mitgliederveranstaltungen bestimmt, wählen beispielsweise Die Grünen und die AfD nur diesen Weg.

„Kandidatenaufstellung bei Parteien gut aufgehoben“

Dabei schwankt die Beteiligung der Mitglieder an den Mitgliederveranstaltungen zwischen fünf und 20 Prozent der eingetragenen Mitglieder, wie Untersuchungen bei CDU und SPD ergeben haben, berichtete Höhne. Was die Zahl der Bewerber betreffe, so ist diese offenbar wegen der stärkeren Konkurrenz bei Mitgliederveranstaltungen dort etwas höher als auf Delegiertenversammlungen.

Höhne kam in seinen Ausführungen zu dem Schluss, dass die Kandidatenaufstellung für den Deutschen Bundestag bei den politischen Parteien gut aufgehoben ist. Die Zuständigkeit der Parteien habe sich bewährt. Allerdings müssten die Parteien ihren Mitgliedern eine wichtigere Rolle einräumen, um nicht an Relevanz im politischen System zu verlieren.

Geschlecht und Bildungsgrad nicht entscheidend

Daniel Hellmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am IParl, ging in seinen Ausführungen auf die Zusammensetzung der 709 Bundestagsabgeordneten und der Bewerber nach Alter, Geschlecht und Bildungsgrad ein. Der sozioökonomische Hintergrund der Politiker sei nicht nur für die Leistungsfähigkeit des Parlaments von Bedeutung, sondern interessiere regelmäßig auch Medien und Öffentlichkeit. Dort höre man häufig den Vorwurf, die Zusammensetzung des Parlaments spiegele nicht die Gesellschaft wider, sondern das Parlament sei ein Club älterer Herren mit höheren Bildungsabschlüssen.

Dabei dürfe man das Ziel der Repräsentativität des Parlaments nicht mit einer genauen Spiegelung Gesellschaft verwechseln. Repräsentativität sei vielmehr auch als „acting for“ zu verstehen, in dem Sinne, dass Abgeordnete über die eigene Sozialisierung hinaus auch andere gesellschaftliche Gruppen repräsentieren können. Was jedoch den Frauenanteil von etwa 31 Prozent im aktuellen Bundestag betreffe, so lasse sich durchaus von einer Repräsentationslücke sprechen, so Hellmann.

Frauenanteil bei aufgestellten Bewerbern 32 Prozent

Was für Menschen entscheiden sich also für den Weg eines Abgeordneten in Deutschland und wer schafft schließlich das Rennen um die etwa 600 bis 700 Mandate im Bundestag? Erstmals habe man dafür auch die Gruppe der Aspiranten untersucht, so Hellmann. Dabei handele es sich um etwa 3.200 Personen, die sich innerhalb der Parteien für eine Kandidatur als Abgeordnete beworben hätten. Man habe die Bewerber jeweils im Anschluss an ihre Bewerbungsreden auf den Parteiveranstaltungen befragt.

Die im Rahmen des aktuellen Forschungsprojekts erhobenen Zahlen zeigten dabei, dass Frauen nicht wie vielleicht vermutet vor allem während des Nominierungsprozesses in den Parteien scheitern, sagte Hellmann. Vielmehr schöpften die Parteien bereits aus einer Mitgliedschaft, die durchschnittlich lediglich einen Frauenanteil von 28 Prozent aufweist. Unter den Aspiranten für ein Bundestagsmandat habe der Frauenanteil sogar nur bei 27 Prozent gelegen, bei den aufgestellten Bewerbern aber dann bei 32 Prozent. Die vorgelegten Zahlen seien ein Durchschnitt der untersuchten Parteien.

Parteien schicken am liebsten erfahrene Politiker ins Rennen

Je weiter ein Bewerber im Nominierungsprozess um einen Kandidatenplatz für die Bundestagswahl vorangekommen sei, einen desto geringeren Einfluss habe auch ein höherer Bildungsabschluss auf den Erfolg, erklärte Hellmann. So verfügten zwar 40 Prozent der Parteimitglieder über einen höheren Bildungsabschluss, gegenüber 17 Prozent in der Gesamtbevölkerung, 65 Prozent der Aspiranten in den Parteien um einen Kandidatenplatz, 66 Prozent der dann nominierten Kandidaten und schließlich 82 Prozent der Bundestagsabgeordneten. Aber genauso wie das Geschlecht spiele der Ausbildungsgrad nicht die entscheidende Rolle dabei, ob jemand als Wahlkreiskandidat für eine Partei oder auf einem vorderen Listenplatz antreten darf.

An erster Stelle stünden vielmehr die langjährige Parteimitgliedschaft, die aktive Mitarbeit in einer Partei sowie ehrenamtliches gesellschaftliches Engagement. Die Parteien schickten am liebsten diejenigen ins Rennen um Bundestagsmandate, die das politische Handwerk über viele Jahre gelernt hätten. „Die sogenannte Ochsentour macht den Unterschied“, sagte Hellmann. „Aussichtsreich Nominierte sind bereits 20 Jahre lang Parteimitglied.“

Professionalisierung und „Karrierisierung“ 

Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Oberreuter, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen, der die Veranstaltung moderierte, verwies auf zwei zentrale Begriffe, die sich ihm beim Lesen der Studie eingeprägt hätten: Professionalisierung und „Karrierisierung“. „Deutet sich da eine Distanz zur Lebenswelt der Bürger an?“, frage er sich. Einerseits seien die Bürger zu Recht skeptisch. Politiker erschienen allzu oft abgehoben und drohten schon mal den Bezug zur Lebenswirklichkeit der Menschen zu verlieren. 

Andererseits sei das Land auf einen professionellen Parlamentsbetrieb angewiesen, der nicht ohne Berufspolitiker, die sich ganz auf diese Tätigkeit konzentrieren, funktioniere. Das bringe es mit sich, dass dort auch langjährige Karrierewege beschritten würden, und Abgeordnete ihren bisherigen bürgerlichen Beruf an den Nagel hängen.

Oberreuter warf auch einen kritischen Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht. Das habe es mit sich gebracht, dass bei der letzten Bundestagswahl eine überproportional hohe Zahl von Angeordneten (410) über Landeslisten ins Parlament eingezogen seien. „Listenplätze gewinnen an Bedeutung. Das wird den Parlamentsbetrieb, und wie in diesem Land Politik gemacht wird, wesentlich verändern.“ Gehe doch Listen-Kandidaten leichter der Bezug zum Bürger verloren, da dieser neue Politikertyp, sobald er Inhaber eines „sicheren“ Listenplatzes sei, auf Transparenz und Partizipation gar keinen Wert zu legen brauche.

„Jeder kann mit Aussicht auf Erfolg mitmachen“

Und was die Nominierungsverfahren in den Parteien angehe, mahnte Oberreuter, die Parteien seien gut beraten, wenn sie die Art, wie sie ihre Kandidaten für den Bundestag auswählen, im Sinne von größerer Transparenz und Partizipation reformieren. Anderenfalls würden bisher als feste Größen in der Parteienlandschaft gehandelte Parteien in der Bedeutungslosigkeit versinken oder ganz verschwinden. Die Parteiensysteme in ganz Europa sind in Bewegung, überall sind Veränderungen im Gange – bis hin zum Zusammenbruch einer ganzen Parteienlandschaft wie jüngst in Frankreich.

Dass aber nicht soziodemografische Faktoren die Karriere von Politikern befördere, sondern das Engagement, sei ein gutes Signal gegen Politikverdrossenheit. Die aktuellen Ergebnisse der IParl-Untersuchung räumten mit dem Vorurteil auf, dass es keinen Sinn mache, sich innerparteilich zu engagieren. Zwar gebe es in Deutschland unter 1,2 Millionen „Parteibürgern“ lediglich 300 000 aktive, engagierte Mitglieder. Aber die Chance auf Beteiligung sei jedem gegeben, sagte Oberreuter. „Jeder kann mit Aussicht auf Erfolg mitmachen.“

Beträchtlicher Einfluss der Parteibasis

Mit den aktuellen Forschungsergebnissen lasse sich das verbreitete Vorurteil entkräften, die Parteimitglieder hätten keinen Einfluss auf die Auswahl des Spitzenpersonals, resümierte Suzanne Schüttemeyer. Der Einfluss der Parteibasis sei im Gegenteil beträchtlich, was die Parteimitglieder auch selbst so sähen. Eine deutliche Mehrheit der Parteimitglieder habe den demokratischen Nominierungsprozess in den Versammlungen als einflussreichsten Teil der Kandidatenaufstellung bezeichnet.

Wenn glaubhaft vermittelt werden könne, dass sich jedem einzelnen durch die Mitgliedschaft und Mitarbeit in einer Partei konkrete Einflusschancen eröffneten, beispielsweise indem man darüber mitbestimmen könne, wer in der Regierung Ämter bekleidet, sei dies ein wichtiges Argument gegen Politikverdrossenheit. Und wenn sich so mehr Menschen für die Politik gewinnen ließen, würde das auch den Kreis der Kandidaten verbreitern – und das brauche doch die Demokratie: eine Vielzahl an Wahlmöglichkeiten, genügend personelle Alternativen. (ll/17.07.2018)

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