Petitionen

Petitions­ausschuss plant zwei öffent­liche Sitzun­gen im Herbst

Blick auf den Platz einer Petentin während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses.

Blick auf den Platz einer Petentin während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses (DBT/Jörg F. Müller)

Der Petitionsausschuss war auch in der parlamentarischen Sommerpause aktiv. Am 31. Juli 2018 – dem bis dahin heißesten Tag des Jahres – stand ein Ortstermin an. In Albbruck am Hochrhein, unweit der schweizerischen Grenze, ging es um eine historisch wertvolle Eisenbahnbrücke aus dem Jahr 1856, die durch einen Neubau ersetzt werden soll, wogegen sich Bürgerprotest rührt. Eine an den Petitionsausschuss gerichtete Eingabe führte schließlich zum Besuch einer Delegation des Ausschusses – angeführt vom Ausschussvorsitzenden Marian Wendt (CDU/CSU). In einer der Ausschusssitzungen nach der Sommerpause werden die Abgeordneten – ausgestattet mit dem Erkenntnisgewinn aus dem Ortstermin – über das Anliegen der Albbrucker Bürgerinitiative entscheiden.

Anfang des Jahres nur neun Mitglieder

Der Beginn des Kalenderjahrs 2018 stand für den Petitionsausschuss – wie für den gesamten Bundestag - unter dem Vorzeichen der eher schleppenden Regierungsbildung. Immerhin – anders als viele der regulären Ausschüsse hatte sich der Petitionsausschuss noch im Jahr 2017 konstituiert. Wenngleich auch mit nur neun Mitgliedern und unter dem kommissarischen Vorsitz des Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann (SPD)

Ab 31. Januar saß dann Heike Brehmer (CDU/CSU) dem inzwischen auf seine volle Mannschaftsstärke (28 Mitglieder) angewachsenen Gremium vor, ehe sie Parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion wurde und das Vorsitzendenamt an ihren Fraktionskollegen Marian Wendt abtrat.

Sitzungen Mittwoch Punkt acht Uhr

In den Sitzungswochen mittwochs Punkt 8 Uhr tagen die Abgeordneten in nichtöffentlicher Sitzung. Außerdem führen sie jede Menge Berichterstattergespräche mit Vertretern von Ministerien und Behörden, da sich viele Anliegen der sich an den Ausschuss wendenden Bürger so schon erledigen lassen. 

Gelingt das nicht, wird geschaut, ob die Petition zur weiteren Beratung an die Bundesregierung überwiesen werden soll oder sich das Thema eventuell im Rahmen einer erfolgten oder zeitnah geplanten gesetzlichen Änderung erledigt haben könnte.

Breit gefächertes Themenfeld

Die Themen, die in den an den Ausschuss gerichteten Petitionen angesprochen werden, sind breit gefächert. Gefordert wurde beispielsweise, einer Ausdehnung der Wahlperiode des Bundestages auf fünf Jahre nicht zuzustimmen, da dies nach Ansicht der Petenten einer Einschränkung des Wahlrechts gleichkomme. Eine andere Eingabe verfolgte das Ziel, durch Änderungen im Mietrecht und dem Wohnungseigentumsgesetz bauliche Maßnahmen zur Errichtung von Ladeeinrichtungen im Interesse der Förderung der Elektromobilität zu erleichtern. 

Gegen die individualisierte Preisgestaltung im Online-Handel, die zu einer „Diskriminierung von Besserverdienenden“ führen würde, wandten sich andere Petenten. Schließlich gab es auch ein Plädoyer dafür, die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises auch für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland nutzbar zu machen.

Premiere im Petitionsausschuss 

Zweimal tagte der Petitionsausschuss im Jahr 2018 bislang öffentlich. Am 11. Juni 2018 ging es um die Forderung nach Legalisierung von Cannabis und die Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens. 

Ein Novum stellte die öffentliche Sitzung am 25. Juni dar. Erstmals lud der Petitionsausschuss Experten ein, um über eine Petition öffentlich zu beraten. Ergebnis des Hearings war die Einschätzung: Die wissenschaftlichen Forschungen zum Thema „Zwangsadoption und ungeklärter Säuglingstod in der ehemaligen DDR“ müssen intensiviert werden.

Öffentliche Sitzungen im Herbst

Für die zweite Jahreshälfte plant der Petitionsausschuss derzeit zwei öffentliche Sitzungen – voraussichtlich am 8. Oktober und am 5. November. Welche Themen dabei behandelt werden, steht derzeit noch nicht fest. Mit Blick auf das festgelegte Quorum von 50.000 Unterstützern innerhalb von vier Wochen, ab dem eine Petition öffentlich behandelt werden muss, ist zu erwarten, dass die Petition mit der Forderung, „die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wieder herzustellen“, beraten wird. Diese Eingabe fand mehr als 64.000 Unterstützer. 

Knapp 58.000 Unterzeichner – und damit ebenfalls mehr als durch das Quorum verlangt – fand die Forderung nach Absenkung der Arbeitszeit von Bundesbeamten von derzeit 41 auf 39 Wochenstunden. (hau/13.08.2018)

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