Kultur und Geschichte

Zum Hören: Audio-Archiv mit Bundestagsreden von 1949-1953

Bonn, Bundeshaus (Bundestag und Bundesrat). - Außenansicht. - Foto, um 1950
Titelseite der Zeitung Frankfurter Rundschau vom 8. September 1949.
Eine junge Frau hört Radio uns liest dabei die Tageszeitung, Deutschland 1950er Jahre.
Ein Mann hält eine Rede und en Mann sitzt am Platz des Bundestagspräsidenten im Plenum
Ein Mann steht hinter einem Rednerpult im Plenarsaal des Bundeshauses im Jahr 1949
Der Bundestag musste aufgrund von Umbauarbeiten des Bundeshauses in den großen Sendesaal des Nordwestdeutschen Rundfunk ausweichen
Zwei Männer und eine Frau gehen zu einem Auto, ein Mann stützt sich auf die Frau

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Der erste Deutsche Bundestag tagte im Bundeshaus in Bonn (picture-alliance/akg)

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Titelseite der Zeitung „Frankfurter Rundschau“ vom 8. September 1949 zur ersten Sitzung des Deutschen Bundestages (akg-images)

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Ausschnitte aus den Bundestagssitzungen der ersten Wahlperiode übertrug der Nordwestdeutsche Rundfunk im Radio. (picture-alliance/United Archives)

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Bundestagspräsident Dr. Hermann Ehlers, darunter Bundeskanzler Konrad Adenauer am Rednerpult (dpa)

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Bundeskanzler Konrad Adenauer bei einer Rede im Ersten Deutschen Bundestag. (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

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Der Bundestag gedachte in der letzten Sitzung der ersten Wahlperiode am 29. Juli 1953 im Großen Sendesaal des Nordwestdeutschen Rundfunks der verstorbenen Abgeordneten und der Opfer des Koreakrieges. (dpa)

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Kurt Schumacher (Mitte), Vorsitzender der SPD, verlässt das Bundeshaus zusammen mit Erich Ollenhauer (links), stellvertretender SPD-Vorsitzender, und Annemarie Renger (rechts), Sekretärin des SPD-Vorsitzenden. (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

Der Deutsche Bundestag erweckt die historischen Debatten der 1. Wahlperiode des Bundestages zu neuem Leben. In der Mediathek unter www.bundestag.de/mediathek/1wp sind seit September 2018 die Original-Tonaufnahmen aus den Jahren 1949 bis 1953 zu hören. Das Audio-Archiv soll schrittweise erweitert werden und nach und nach alle im Parlament gehaltenen Reden umfassen. Die Beiträge kann man hören, herunterladen und in eigene Seiten einbetten. Zum Nachlesen der Wortgefechte führt ein Link ins jeweilige Plenarprotokoll.

Der 1. Deutsche Bundestag

Am 7. September 1949 fand im Plenarsaal des Bundeshauses, der ehemaligen Pädagogischen Akademie in Bonn, die erste Sitzung des am 14. August 1949 gewählten 1. Deutschen Bundestages statt. Eröffnet wurde die Sitzung vom Alterspräsidenten, dem früheren Reichstagspräsidenten und SPD-Abgeordneten Paul Löbe. 410 Abgeordnete gehörten dem Bundestag zu Beginn an, darunter acht Abgeordnete aus Berlin. Am Ende der Wahlperiode zählte der Bundestag 420 Abgeordnete, darunter 19 Berliner Abgeordnete. Zum Vergleich: Dem gesamtdeutschen Bundestag der 19. Wahlperiode gehören 709 Abgeordnete an.

Der Bundestag wählte in seiner ersten Sitzung den CDU-Abgeordneten Dr. Erich Köhler zu seinem Präsidenten. Köhler legte sein Amt am 18. Oktober 1950 nieder. Einen Tag später wurde der CDU-Abgeordnete D. Dr. Hermann Ehlers zu seinem Nachfolger gewählt. In den ersten vier Jahren seines Bestehens traf sich das Parlament zu 282 Plenarsitzungen, mehr als in allen späteren Wahlperioden.

Tonaufzeichnungen des Nordwestdeutschen Rundfunks

Die Tonaufzeichnungen der Plenarsitzungen der ersten Wahlperiode wurden vom damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) vorgenommen. Der NWDR war als erste Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts am 1. Januar 1948 in der britischen Besatzungszone entstanden. Der NWDR übertrug nicht nur die konstituierende Sitzung am 7. September 1949, sondern auch die großen Debatten der Wahlperiode live. Vor der konstituierenden Sitzung war das Bundeshaus in Bonn eigens für Hörfunkübertragungen verkabelt worden.

Die Live-Übertragungen brachten es auch mit sich, dass in einigen Fällen Kommentare der Rundfunkmoderatoren zu hören sind. Die NWDR-Hörfunksendung „Die Woche im Parlament“ übertrug regelmäßig, erstmals am 6. November 1949, zusammenfassende Beiträge und Ausschnitte aus den Debatten, und zwar wöchentlich sonntags zwischen 19 und 19.30 Uhr. Dennoch ist das archivierte Tonmaterial aus der ersten Wahlperiode nicht lückenlos.

Am 20. Januar 1950 trafen sich die Rundfunkintendanten mit Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films, bei dem auch (mit deutlicher Skepsis seitens der Abgeordneten) Fragen der Übertragung von Plenarsitzungen und der Ausstrahlung von Ausschnittsendungen wie in der Reihe „Die Woche im Parlament“ besprochen wurden. Während der Programmdirektoren-Konferenz der Rundfunkanstalten in Frankfurt am Main kam man am 17. und 18. Oktober 1950 überein, „außer Regierungserklärung und Oppositionserklärung keine Übernahmen aus dem Parlament vorzunehmen“.

Verhandlungen mit dem NWDR

1951 hatte der damalige Bundestagspräsident Hermann Ehlers mit dem Generaldirektor des NWDR, Adolf Grimme, vereinbart, dass die dort aufgenommenen und archivierten Tonbänder nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bundestagspräsidenten gelöscht werden dürfen. Nach längeren Verhandlungen schloss der Bundestag am 13. April 1951 einen Mietvertrag mit dem NWDR ab, wodurch der Rundfunkanstalt vier Räume im Erdgeschoss des Altbaus, ein Kontrollraum im Südflügel, ein Regieraum und fünf Reporterkabinen am Plenarsaal im Bundeshaus zur Verfügung stehen. Live übertragen wurden bedeutende Debatten wie die Wehrdebatte am 7. und 8. Februar 1952, die Debatte über den Deutschlandvertrag am 9. und 10. Juli 1952 und die Debatte über den Beitritt zur geplanten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft vom 3. bis 7. Dezember 1952.

Der Ältestenrat bat Bundestagspräsident Hermann Ehlers am 3. April 1952, mit den Rundfunkanstalten zu verhandeln, damit zumindest Teile einer Generalaussprache übertragen würden. Im Ältestenrat zeichnete sich immer mehr die Tendenz ab, Kontrolle über die Ausschnittsendungen von Parlamentssitzungen zu gewinnen. Von November 1952 an verzichtete der NWDR auf Zusammenschnitte von Bundestagsdebatten in der nur noch 14-tägig ausgestrahlten Sendung „Die Woche im Parlament“. Ursache war die Aufforderung des Ältestenrates, an der Herstellung der Sendung beteiligt zu werden.

149 Tonbänder der 1. Wahlperiode digitalisiert

Als sich der NWDR in den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Norddeutschen Rundfunk (NDR) aufspaltete, übernahm der WDR ab 1956 die Tonaufzeichnungen aus dem Bundestag. Bedenken des Leiters der Wissenschaftlichen Abteilung der Bundestagsverwaltung hinsichtlich der Sicherung und Archivierung der Aufnahmen führten zu einer Vereinbarung mit dem WDR über die Kopierung der Bänder durch das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA).

Bestandslücken, unbrauchbare Bänder und fehlender schneller Zugriff führten schließlich dazu, dass der Bundestag seit Beginn der dritten Wahlperiode im Jahr 1957 die Sitzungen selbst mitschnitt. Seit Oktober 1964 verfügte das Parlamentsarchiv des Bundestages über eine direkte Leitung in den Plenarsaal.

Im Auftrag des Bundestages digitalisierte die WDR Mediagroup vom 31. März bis 30. Mai 2012 insgesamt 149 Tonbänder aus der ersten Wahlperiode, die Bundestagssitzungen mit einer Gesamtdauer von mehr als 861 Stunden dokumentieren.

Vorgaben der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Bundestages vom 6. Dezember 1951 hatte bereits vorgesehen, dass Tonbandaufnahmen nach Weisung des Präsidiums in „einem Archiv“ niederzulegen sind. Diese Bestimmung fand sich auch in der Geschäftsordnung vom 22. Mai 1970. Die Geschäftsordnung vom 2. Juli 1980 bestimmte schließlich, dass Tonbandaufnahmen ganz konkret im „Parlamentsarchiv“ niederzulegen sind.

Die Audio-Dateien beinhalten jeweils nur einzelne Reden, nicht komplette Tagesordnungspunkte oder Sitzungen. Um die Suche nach einzelnen Reden zu erleichtern, ist das Archiv in der Reihenfolge der Plenarsitzungen, beginnend mit der ersten, und in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte innerhalb einer Sitzung aufgebaut.

Eine außergewöhnliche Wahlperiode

Die erste Wahlperiode war in vielerlei Hinsicht außergewöhnlich. So gab es zu Beginn acht Fraktionen, wobei es bei der ersten Bundestagswahl noch keine Fünf-Prozent-Hürde gegeben hatte. Es gab 91 Fraktionswechsel, an denen 53 Abgeordnete beteiligt waren, und über 160 Immunitätsfälle hatte das Parlament zu entscheiden. 15 Mal mussten Plenarsitzungen wegen Beschlussunfähigkeit aufgehoben werden. Rekord sind auch die 156 Ordnungsrufe, 40 Wortentziehungen und 17 Sitzungsausschlüsse.

40 ständige Ausschüsse trafen sich zu 4.218 Ausschusssitzungen. Neun Untersuchungsausschüsse setzte der Bundestag ein. 545 Gesetze wurden verabschiedet. 59 Mal ersuchte der Bundestag die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Sechs Mal wurden Missbilligungsanträge gegen Regierungsmitglieder gestellt. Es gab keine öffentlichen Anhörungen – dieses Instrument wurde erst 1952 in die Geschäftsordnung aufgenommen.

Dafür gab die Bundesregierung 27 Regierungserklärungen ab, davon 25 durch Bundeskanzler Konrad Adenauer. 136 Mal wurde namentlich abgestimmt, 181 Mal wurden Abstimmungsergebnisse durch einen sogenannten „Hammelsprung“ überprüft. Zu 160 Großen Anfragen gab es 100 Aussprachen im Plenum. (vom/07.09.2018)

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