Finanzen

Finanzmarktgesetze: Anpassung an EU-Recht gefordert

Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an zwei EU-Verordnungen (19/4460) hat sich das Parlament am Freitag, 28. September 2018, in erster Lesung beschäftigt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Anschließend haben die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Umsetzung von EU-Ver0rdnungen

Mit dem Gesetzentwurf sollen laut Bundesregierung Finanzmarktgesetze an zwei EU-Verordnungen angepasst werden, die die Regulierung von Verbriefungen zum Gegenstand haben. Dabei handelt es sich um die EU-Verordnungen (EU) 2017/2402 und (EU) 2017/2401, deren Ziel eine Belebung des Verbriefungsmarktes ist. Die Verordnungen gelten ab dem 1. Januar 2019. 

Die anzupassenden nationalen Rechtsnormen sind das Kreditwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch und außerdem das Wertpapierhandelsgesetz, die Solvabilitätsverordnung, die Prüfungsberichtsverordnung sowie die Kapitalanlage-, Verhaltens- und Organisationsverordnung. (sas/24.09.2018)

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