Nur AfD unterstützt FDP-Initiative zu geringfügig Beschäftigten
Mehr Geld für Minijobber: Geht es nach dem Willen der Liberalen, sollen die Lohngrenzen in Minijobs angehoben und dynamisiert werden. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (19/4764) vorgelegt, der am Freitag, 12. Oktober 2018, im Bundestag erstmals diskutiert und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Zustimmung dafür gibt es von der AfD, die übrigen Fraktionen lehnen das Vorhaben ab.
FDP: Minijobber am Aufschwung teilhaben lassen
Zur Begründung sagte Pascal Kober (FDP), es gebe in Deutschland 7,5 Millionen Minijobber, die aufgrund der starren Verdienstgrenze von der guten wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt seien.
Seine Fraktion wolle daher in einem ersten Schritt die Verdienstgrenze ab dem 1. Januar 2019 auf 550 Euro anheben und zweitens die bislang starre Grenze dynamisieren. Sie solle künftig beim 60-fachen des Mindestlohns liegen und mit dessen Erhöhung automatisch steigen. Dies sei gut und gerecht.
CDU/CSU: Ziel ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Bei der Unionsfraktion ist man dieser Meinung nicht. Torbjörn Kartes sagte, viele Menschen in Deutschland hätten das Minijob-Modell gewählt und seien damit sehr zufrieden. Es komme sowohl Rentnern und Studierenden, die damit zuverdienten, als auch Erwerbstätigen, die im Hauptjob nicht genug Einkommen erzielen würden, zugute.
Es müsse aber dennoch Ziel sein, Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Eine Ausweitung der Verdienstgrenze sei „nicht im Sinne des Erfinders“: Man dürfe die Privilegien der geringfügig Beschäftigten nicht zu stark ausdehnen, weil der Zuverdienst über den Minijobs „nicht im Mittelpunkt der Erwerbsbiografie“ stehen solle.
AfD: FDP-Vorschlag ist gute Idee
Allein die AfD sprach sich für den Vorschlag der Liberalen aus. Uwe Witt betonte, für viele Minijobber sei der Wechsel in sogenannte Midijobs nicht attraktiv.
Man komme um eine angemessene Erhöhung der Verdienstgrenze nicht herum; auch die angestrebte Dynamisierung sei eine gute Idee.
SPD: Minijobs hängen Arbeitnehmer ab
Heftigen Widerspruch ernteten die FDP-Pläne von der SPD. So sagte Gabriele Hiller-Ohm, dies sei mit den Sozialdemokraten nicht zu machen. Statt einer Ausweitung des Niedriglohnsektors brauche es gute Arbeit, faire Löhne und eine Absicherung gegen Altersarmut – all dies leisteten die Minijobs nicht, sondern würden im Gegenteil das Armutsrisiko vergrößern. Damit würden Menschen abgehängt. Mit ihrem Vorstoß habe die FDP allein die Interessen der Unternehmen im Blick.
Linke lehnt Vergrößerung des Niedriglohnsektors ab
Diese Kritik teilt auch die Linksfraktion. Mit einer Vergrößerung des Niedriglohnsektors würden die Liberalen „Klientelpolitik“ betreiben, sagte Susanne Ferschl. Von einer Erhöhung des Mindestlohns würden Minijobber mit reduzierten Arbeitszeiten profitieren. Sie seien in den Unternehmen aber grundsätzlich fast immer abgehängt – durch niedrigere Löhne und die mangelnde Arbeitslosen-Absicherung.
Minijobs seien keine Brücke in reguläre Beschäftigung, sondern für die meist weiblichen Beschäftigten eine Sackgasse. Weil viele von ihnen aufstocken müssten, subventioniere der Staat „Lohndrückerei“, unterstrich die Abgeordnete.
Grüne: Von mehr Minijobs profitiert nur die Wirtschaft
Minijobs führten zu Minirenten, betonte auch Beate Müller-Gemmeke von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – und diese seien „Altersarmutsgefahr Nummer eins“. Von Minijobs profitiere ausschließlich die Wirtschaft, die bei einer Ausweitung der Verdienstgrenze die Stunden der so Beschäftigten erhöhen und von deren Arbeitsleistung profitieren könnte. Dies komme vor allem Bereich der Arbeit auf Abruf zum Tragen. In der Gastronomie etwa sei die Zahl der Minijobber und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten inzwischen gleich hoch; diese Entwicklung müsse gestoppt werden.
Gesetzentwurf der FDP
Die bisher starr und unflexibel ausgestalteten Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung oder Beschäftigung in der Gleitzone sollen dynamisiert werden. Die Fraktion fordert die Kopplung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung als auch bei Beschäftigung in der Gleitzone an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Konkret soll zum 1. Januar 2019 die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden. Die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung in der Gleitzone soll auf das 145-fache des Mindestlohns festgelegt werden.
Die Abgeordneten wollen durch diese Änderung ein Automatismus einführen, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns vornimmt. Dies verringere deutlich den Aufwand für den Gesetzgeber und lasse alle Beschäftigten gleichermaßen an der Mindestlohnentwicklung teilhaben. Zudem bewirke die neue Festlegung der Verdienstgrenzen eine Entlastung für geringere Einkommen. Die im Jahr 2013 eingeführten Verbesserungen der Versicherung bei geringfügiger Beschäftigung sollen erhalten bleiben. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2019 bestanden haben, sollen Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen werden. (suk/eis/12.10.2018)