Parlament

Abschließende Beratung ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt.

ERP-Wirtschaftsplan 2019: Die Bundesregierung will aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) etwa 775 Millionen Euro bereitstellen. Dies geht aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (19/4458) hervor, der vom Bundestag einstimmig angenommen wurde. Das Geld soll besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zugute kommen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 7,8 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Das ERP-Sondervermögen des Bundes („European Recovery Program“) geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert. Abgestimmt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/5109). Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5116) wurde bei Zustimmung der Fraktion Die Linke mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt. Darin hatten die Grünen unter anderem gefordert, dass dem Deutschen Bundestag jährlich über die Entwicklung eingegangener Venture-Capital-Investitionen berichtet werden soll. Außerdem sollte für die KfW-Beteiligungstochter Nachhaltigkeit als gleichwertiges Anlagekriterium neben Liquidität, Stabilität und Rendite festgelegt werden.

Staatsleistungen für den Zentralrat der Juden: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vom 6. Juli 2018 (19/4457) einstimmig angenommen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben sollen die Staatsleistungen für den Zentralrat der Juden ab dem Haushaltsjahr 2018 um drei auf insgesamt 13 Millionen Euro erhöht werden. Die Erhöhung der jährlichen Staatsleistung wird mit den wachsenden Aufgaben und den neuen Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft begründet. Der Vertrag wurde erstmals 2003 ausgehandelt und regelt die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Zentralrat. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/4919) zugrunde. Zudem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierung gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorgelegt (19/4920).

Änderung des Seearbeitsgesetzes: Die Abgeordneten des Bundestages haben die von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen im Seearbeitsgesetz mit dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes“ (19/4466) einstimmig angenommen. Die geplanten Änderungen betreffen Regelungen in Bezug auf das Seearbeitszeugnis eines Seeschiffes, schreibt die Bundesregierung. Bei einem Seearbeitszeugnis handle es sich um ein schiffsbezogenes Dokument, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens überprüft werden kann, heißt es in der Vorlage. Das Seearbeitszeugnis müsse im Original nach den Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens an Bord eines Schiffes vorhanden sein. Die Änderungen verfolgen nun nach Regierungsangaben das Ziel, „die kurzzeitige Verlängerung eines Seearbeitszeugnisses für den Fall zu ermöglichen, dass nach einer Erneuerungsüberprüfung ein neues Seearbeitszeugnis nicht sofort ausgestellt und an Bord verfügbar gemacht werden kann“. Deutschland habe das Seearbeitsübereinkommen am 16. August 2013 ratifiziert und unter anderem durch das am 1. August 2013 in Kraft getretene Seearbeitsgesetz umgesetzt, schreibt die Regierung. Nach dem Seearbeitsgesetz bestehe bereits heute die Möglichkeit, die Gültigkeit des Seearbeitszeugnisses kurzzeitig zu verlängern für den Fall, den die Änderungen des Seearbeitsübereinkommens nun auch international regeln. Eine solche Verlängerung könne auf Antrag durch die Ausstellung eines Kurzzeitzeugnisses gewährt werden. Die Vorgaben des geänderten Seearbeitsübereinkommens würden jedoch hinsichtlich der Form und des Zeitrahmens für die kurzzeitige Verlängerung der Gültigkeit des Seearbeitszeugnisses von denen des Seearbeitsgesetzes abweichen, was die gesetzliche Neuregelung nötig mache. Die Vorschriften zum Kurzzeitzeugnis im Seearbeitsgesetz sollen nun dahingehend abgeändert werden, „dass künftig kein separates Kurzzeitzeugnis für den Fall der erforderlichen Verlängerung nach einer Erneuerungsprüfung erteilt wird, sondern die kurzzeitige Verlängerung auf dem zum Zeitpunkt der Erneuerungsprüfung noch gültigen Seearbeitszeugnis vermerkt wird“. Gleichzeitig werde die Höchstfrist für eine kurzzeitige Verlängerung der Gültigkeit des Seearbeitszeugnisses an die Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens angepasst, heißt es in dem Gesetzentwurf. Änderungen plant die Bundesregierung in dem Entwurf auch mit Blick auf den jährlichen Finanzierungszuschuss im Wege der institutionellen Förderung für Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen. Zukünftig soll ein Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen im Seearbeitsgesetz begründet werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollen die Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen der Vorlage zufolge „einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 Euro aus Mitteln des Bundes“ erhalten. Abgestimmt wurde auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/5030).

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern angenommen, die beim Bundestag eingegangen und dort bereits beraten worden sind. Die Beschlussempfehlungen beziehen sich auf die Sammelübersichten 102 bis 113 des Petitionsausschusses (19/486419/486519/486619/486719/486819/486919/487019/487119/487219/487319/487419/4875).

Kohlendioxidausstoß in der Autowerbung darstellen

Darunter befindet sich auch eine öffentliche Petition, mit der erreicht werden soll, dass in jeder Autowerbung der Kohlendioxid-Emissionwert in Gramm pro 100 Kilometer „an hervorragender Stelle dargestellt werden muss“. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 10. Oktober 2018 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht vor, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „als Material“ zu überweisen.

Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

Änderung des Kaufverhaltens unabdingbar

Die Petition wird damit begründet, dass angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Erwärmung der Erdatmosphäre zu begrenzen, eine Änderung des Kaufverhaltens in Richtung auf sparsamere Autos unabdingbar sei. Die Kohlendioxidemissionen eines Wagens seien aber immer noch für die meisten Autokäufer ein Nebenthema. Sie tauchten in der Werbung gar nicht oder so marginalisiert auf, dass allein schon dadurch dem Käufer ihre Unwichtigkeit suggeriert werde. Dies werde in der Autoberichterstattung in der Presse noch verstärkt, in der Emissionen allenfalls in einem Nebensatz abgehandelt würden.

Der finanzielle Anreiz zur Entscheidung für sparsamere Autos sei aufgrund des fehlenden wirksamen Preises auf Emissionen auf absehbare Zeit zu schwach, heißt es in der Petition. Entsprechend habe sich die Verbesserung der Motoren nicht in einer Verringerung der Emissionen niedergeschlagen, da ihre Wirkung durch den Bau und Verkauf größerer und schwerer Autos aufgehoben worden sei.

Verbraucher sollen Emissionswerte stärker gewichten

Mit der geforderten Vorschrift soll nach Aussage der Petenten erreicht werden, dass die Verbraucher sich angewöhnen, die Emissionswerte der Autos stärker in ihrer Kaufentscheidung zu gewichten. Als Nebeneffekt werde der Wertevergleich für die Autokäufer, die bereits jetzt darauf achten, deutlich erleichtert. Möglicherweise werde auch eine Konkurrenz um den Wagen mit den niedrigsten Werten angeregt.

Die Petenten erhoffen sich durch die offensivere Darstellung der Kohlendioxidemissionwertes auch eine Änderung des Verhaltens der Produzenten, da diese so gezwungen würden, die absoluten Kohlendioxidemissionen in den Mittelpunkt des Marketings zu stellen. „Sowohl deren Modellpolitik als auch ihre Innovationsanstrengungen zur Emissionssenkung werden sich wahrscheinlich in Richtung auf größeren Klimaschutz entwickeln“, heißt es in der Eingabe.

Pkw-Label informiert über Effizienz

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, ist die Angabe der Kohlendioxiod-Emissionswerte in der Werbung in der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Kohlendioxidemissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen geregelt. Verbraucher würden durch die Verordnung mit dem Pkw-Label über die Kohlendioxideffizienz ihres Fahrzeugs informiert. Zusätzlich zur Angabe der absoluten Verbrauchswerte gebe die farbige Kohlendioxid-Effizienzskala Auskunft darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist. Die Kohlendioxideffizienz werde dabei auf der Grundlage der Kohlendioxidemissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse ermittelt. Das Pkw-Label sehe zudem Angaben zum Stromverbrauch vor, um so den aktuellen Entwicklungen im Bereich Elektromobilität Rechnung zu tragen, heißt es in der Vorlage.

Weiter schreibt der Petitionsausschuss, die Bundesregierung novelliere derzeit die Verordnung. Dabei seien „erhebliche Neuregelungen, auch im Bereich der Werbung“ geplant. Die Anregungen des Petenten sollen im Zuge der Novellierung der Verordnung geprüft werden, regt der Ausschuss an.

(eis/hau/18.10.2018) 

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