Geschichte

28. Oktober 1918: Par­lamen­tarische Mo­nar­chie tritt in Kraft

Gezeichnetes Porträt eines Mannes mit Schnurrbart in offizieller Uniform

Porträt von Kaiser Wilhelm II., gezeichnet von Professor Bernhard Winter (Bundesarchiv/Bernhard Winter)

Montag, 28. Oktober 1918

Nach der Zustimmung des Bundesrates und mit der Unterzeichnung durch Kaiser Wilhelm II. treten die „Gesetze zur Abänderung der Reichsverfassung“ formell in Kraft. 

Mit diesem Akt ist der Übergang von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen Monarchie, in der die Regierung dem Parlament und nicht dem Monarchen gegenüber verantwortlich ist, besiegelt. 

Neuordnung der Machtverhältnisse

Ohne mit einem einzigen Wort auf die inzwischen offen diskutierte Forderung nach seinem Rücktritt einzugehen, bekennt sich Wilhelm II. in einem kaiserlichen Erlass an Reichskanzler Max von Baden zur Neuordnung der innenpolitischen Machtverhältnisse: 

Es „tritt jetzt eine neue Ordnung in Kraft, welche grundlegende Rechte von der Person des Kaisers auf das Volk überträgt. Damit wird eine Periode abgeschlossen, die vor den Augen künftiger Geschlechter in Ehren bestehen wird. [...] In den furchtbaren Stürmen der vier Kriegsjahre aber sind alte Formen zerbrochen,  [...] um neuen Lebensgestaltungen Platz zu machen. Nach den Vollbringungen dieser Zeit hat das deutsche Volk den Anspruch, dass ihm kein Recht vorenthalten wird, das eine freie und glückliche Zukunft verbürgt. [...] Ich aber trete diesen Beschlüssen der Volksvertretung [...] bei, in dem festen Willen [...], an ihrer vollen Auswirkung mitzuarbeiten, überzeugt, dass ich damit dem Wohle des deutschen Volkes diene. Das Kaiseramt ist Dienst am Volke. So möge die neue Ordnung alle guten Kräfte frei machen, deren unser Volk bedarf, um die schweren Prüfungen zu bestehen, die über das Reich verhängt sind, und um aus dem Dunkel der Gegenwart mit festem Schritt eine helle Zukunft zu gewinnen“.

Reichskanzler Prinz Max von Baden bittet um einen persönlichen Termin beim Kaiser, um ihn zum freiwilligen Thronverzicht zu bewegen.

Militärkabinett wird Kriegsministerium unterstellt

Durch Kabinettsorder wird das Militärkabinett dem preußischen Kriegsministerium unterstellt. Die politische Abteilung bei der Obersten Heeresleitung wird aufgelöst. 

Das Militärkabinett war ein ständiges Gremium, das alle Militärangelegenheiten, insbesondere Personalangelegenheiten des Offizierskorps, bearbeitete, die allein der Kommandogewalt des preußischen Königs und deutschen Kaisers unterworfen waren. (ww/28.10.2018)

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