Parlament

Kura­torium der Bun­des­stif­tung Magnus Hirsch­feld gewählt

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 8. November 2018, die Mitglieder des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ gewählt. Dazu haben CDU/CSU und SPD (19/5506), die AfD (19/5507), die FDP (19/5508), Die Linke (19/5509) und Bündnis 90/Die Grünen (19/5510) Wahlvorschläge vorgelegt. Der Wahlvorschlag der AfD wurde mit der Mehrheit der Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD abgelehnt.

Vorgeschlagene Mitglieder

Vorgeschlagen sind als Mitglieder: CDU/CSU: Dr. Stefan Kaufmann, Dr. Jan-Marco Luczak, Emmi Zeulner; SPD: Johannes Kahrs, Susann Rüthrich; AfD: Nicole Höchst; FDP: Dr. Jens Brandenburg; Die Linke: Doris Achelwilm; Bündnis 90/Die Grünen: Sven Lehmann. 

Als Stellvertreter sind vorgeschlagen: CDU/CSU: Elisabeth Winkelmeier-Becker, Matthias Hauer, Alexander Hoffmann; SPD: Dr. Matthias Miersch, Sonja Amalie Steffen; AfD: Petr Bystron; FDP: Dr. h. c. Thomas Sattelberger; Die Linke: Dr. Achim Kessler; Bündnis 90/Die Grünen:  Ulle Schauws.

Gegen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.

Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied. (sas/08.11.2018)

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