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Parlament

Grund­gesetz­änderung soll mehr Invest­itionen in Bildung er­mög­lichen

Der Bundestag hat am Freitag, 28. September 2018, in erster Lesung von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderungen (19/3440) der Grundgesetzartikel 104c, 104d, 125c und 143e zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum debattiert. Damit wollen Union und SPD unter anderem Investitionen des Bundes in Bildungsinfrastrukturen erleichtern, die Beteiligung des Bundes am Sozialen Wohnungsbau über 2020 hinaus sichern und die Mittel für die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs erhöhen. 

Die Vorschläge fanden grundsätzlich Zustimmung bei den Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Insbesondere im Bereich der Bildung – Stichwort: Kooperationsverbot – forderten FDP und Grüne sowie die Linke weitergehende Änderungen. Für die Grundgesetzänderungen ist die Koalition auf Unterstützung eines Teils der Opposition angewiesen. Die AfD-Fraktion sprach sich gegen die Änderungen im Grundgesetz aus. Anträge von Grünen und FDP (19/4556) sowie der AfD (19/4543) wurden mit dem Gesetzentwurf zusammen zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Minister: Zusammenhalt von Bund, Ländern und Kommunen sichern

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) warb für die Vorschläge der Bundesregierung. Er sah darin einen Weg, das Zusammenhalten von Bund, Ländern und Kommune sicherzustellen. Die Finanzverfassung, die Gegenstand der Änderungen ist, dürfe zwar nicht ununterbrochen geändert werden. Für die drei wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes sprächen aber gute Gründe, sagte der Minister. So sei es unverändert notwendig, preiswerte Wohnungen zu bauen. Doch die Zahl der Sozialwohnungen sinke, es müsse daher eine „Wende“ eingeleitet werden. Auch in Bildungsinfrastrukturen müsse der Bund stärker investieren, um im Sinne der gleichwertigen Lebensverhältnisse überall in Deutschland „erstklassige Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen“, sagte Scholz. Es gehe dabei nicht um die Veränderung der föderalen Zuständigkeiten, sondern um Unterstützung. 

Ähnlich argumentierte Scholz mit Bezug auf die Unterstützung der Kommunen und Städte beim Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Keiner käme auf die Ideen, dass Länder und Kommunen die finanziellen Lasten bei Autobahnen stemmen sollten. Beim ÖPNV sei die Förderung durch den Bund aber nur begrenzt möglich. „Das war nie richtig“, sagte Scholz. Mit der entsprechenden Änderung solle es dem Bund ermöglicht werden, die Förderung von 333 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro anzuheben und dynamisch gestalten zu können.

AfD pocht auf Verantwortungsteilung

Die Vorschläge der Bundesregierung lehnte Dr. Götz Frömming (AfD) für seine Fraktion rundum ab. „Die Wahrung der föderalen Strukturen unseres Staates ist ein hohes Gut“, sagte der AfD-Abgeordnete. Zwischen Bund und Ländern gebe es eine klare Verantwortungsteilung, sie sollten sich als „Partner auf Augenhöhe“ begegnen. Der Bund wolle sich aber Mitspracherechte in den Ländern „erkaufen“. Die Länder würden sich so „Stück für Stück an die Zügel des Bundes legen lassen“, wobei es sich um „vergoldete Zügel“ handle, kritisierte Frömming mit Verweis auf die vom Bund in Aussicht gestellten Milliardensummen. Der „verfassungsrechtlicher Makel“ des Entwurfes werde auch nicht dadurch besser, wenn die erstreben Kontrollrechte für einen „guten Zweck“ ausgeübt werden sollen. 

Den gemeinsamen Antrag von Grünen und FDP lehne seine Fraktion noch stärker ab als die Vorschläge der Bundesregierung, sagte Frömming. Darin mische sich linke Bildungspolitik und neoliberales Denken, kritisierte der AfD-Abgeordnete.

CDU/CSU wirbt für Kontrollrechte des Bundes 

Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) unterstrich wie auch der Finanzminister, dass sowohl beim sozialen Wohnungsbau als auch bei der Bildung die Verantwortung bei den Ländern verbleibe. „Das ist auch gut und richtig so“, sagte der Christdemokrat. Rehberg warb für die Kontrollrechte des Bundes und die Vorgabe der Zusätzlichkeit bei der Mittelvergabe: „Vertrauen ist gut, aber gelegentlich ist die ein oder andere Stellschraube notwendig.“ 

Es müsse sichergestellt werden, dass das Geld auch tatsächlich für Wohnungsbau oder Bildungsinfrastrukturen genutzt und nicht von den Ländern zweckentfremdet werde. Es könne nicht sein, dass der Bund massiv Geld in Hand nehme und vor Ort komme nichts an. Das sei auch eine Demokratiefrage, sagte Rehberg.

FDP: Bildung ist wichtigste gesellschaftspolitische Aufgabe

Christian Lindner (FDP) warb für den mit den Grünen gemeinsam eingebrachten Antrag: „Bildung ist die wichtigste gesellschaftspolitische Aufgabe.“ Der Bund dürfe Länder und Kommunen damit nicht allein lassen. Grüne und Liberale wollten daher das Kooperationsverbot auf den Prüfstand stellen. Die Große Koalition wolle hingegen nur einen kleinen Beitrag leisten, der zu klein sei, um einen „wirklichen Unterschied zu machen“, kritisierte der FDP-Fraktionsvorsitzende. 

Zudem sei Bildung nicht nur eine Frage von digitaler Ausstattung wie Tablets oder Whiteboards beziehungsweise der Qualität von Gebäuden, sondern eine der Beziehung zwischen Menschen. Deswegen müsse auch in Köpfe investiert werden können. Kritisch merkte Lindner zudem an, dass im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus eine unbegrenzte Förderung vorgesehen sei, im Bildungsbereich aber eine degressive und zeitlich befristete Mittelvergabe vorgeschrieben werde. An den Plänen der Bundesregierung zum Sozialen Wohnungsbau habe seine Fraktion zudem Zweifel. Die Subjektförderung über das Wohngeld sei zielführender und besser, sagte Lindner.

Linke: Kultur und Sport als Staatsziel verankern

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) stellte der Bundesregierung die Unterstützung ihrer Fraktion in Aussicht. Die Koalition müsse dafür aber „radikal mit dem Kooperationsverbot brechen“. Dass 2006 von Union und SPD beschlossene Kooperationsverbot sei ein „schwerer Fehler“ gewesen und müsse vollständig korrigiert werden, forderte die Haushaltspolitikerin. 

Viele Schulen seien inzwischen in einem „erbärmlichen Zustand“ und der Bund müsse Sonderprogramme erfinden, um die gesetzlichen Beschränkungen zu umgehen. Lötzsch forderte, im Grundgesetz eine Gemeinschaftsaufgabe für Bildung und ländliche Entwicklung einzuführen sowie Kultur und Sport als Staatsziel zu verankern.

Grüne: Kooperationsmöglichkeiten schaffen

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich ebenfalls, dass es ein Fehler gewesen sei, Kooperationsmöglichkeiten im Bildungsbereich abzuschaffen. „Es haben nicht alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Chancen“, kritisierte die Grünen-Fraktionsvorsitzende, „das müssen wir ändern.“ Sie forderte, die Beteiligung des Bundes in diesem Bereich „auf Dauer zu stellen“. Dazu gehöre auch, dass sich Bund und Länder bei der Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals zusammentun könnten. 

Die aktuelle Rechtslage sah Göring-Eckardt entsprechend kritisch. Es sei absurd, dass der Bund zwar die energetische Sanierung an Schulen unterstützen dürfe, aber nicht die der Toiletten. „Wir haben genug Geld in der Staatskasse, aber die Klassenkassen sind leer“, sagte die Grünen-Politikerin.

SPD: Mehr für Schüler und bezahlbares Wohnen tun

Johannes Kahrs (SPD) warb – mit Ausnahme der AfD - bei der Opposition um Unterstützung. Man müsse sich „im Interesse von allen zusammenraufen“. Die Koalition habe Ländern, Kommunen und Opposition ein Angebot unterbreitet, um mehr für Schüler und mehr für bezahlbares Wohnen zu tun. Dafür müssten die Grundlagen geschaffen werden.

Die Kritik der AfD wies Kahrs zurück, sie betreibe vielmehr selbst Spaltung. Es gehe in diesen Fragen nicht um „Berlin gegen die Länder“, sagte der SPD-Haushälter, „es geht um Schüler, es geht um Bildung, es geht ums Wohnen.“

Änderung des Grundgesetzes notwendig

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen bestehende Vorschriften des Grundgesetzes, die eine Mitfinanzierung des Bundes behindern oder sogar ausschließen, geändert werden. So ist geplant, die Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen auf finanzschwache Kommunen aufzuheben. In Artikel 104c soll die Möglichkeit des Bundes erweitert werden, Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen zu unterstützen.

Zweckgebundene Finanzhilfen des Bundes

Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.

Eine dritte Grundgesetzänderung betrifft den Artikel 125c. Dadurch soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. Damit könnten Bundesprogramme zu Schienenwegen aufgehoben, geändert oder neu aufgelegt werden. In Artikel 143e soll drüber hinaus eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung ergänzt werden. 

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag, das Gesetzgebungsverfahren zu Artikel 104c einzustellen. Die geplante Änderung würde die Grenzen der Länderhoheit in nicht vertretbarem Umfang verschieben. Sie würde dazu führen, so die Fraktion, dass der Bund den Ländern und Gemeinden unabhängig von deren Finanzkraft Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren dürfte. 

Darüber hinaus solle die Regierung Vorschläge vorlegen für eine stärkere Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Spitzenforschung und bei der Exzellenzinitiative für Hochschulen. Ferner solle die Regierung vorschlagen, wie dem Bund die Möglichkeit gegeben werden kann, auf Grundlage von Vereinbarungen mit den Ländern in die Personalgewinnung und Personalentwicklung in Bildungseinrichtungen zu investieren. (scr/hle/sas/26.09.2018)

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  • 19/3440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
    PDF | 265 KB — Status: 18.07.2018
  • 19/4543 - Antrag: Bildungsföderalismus stärken
    PDF | 128 KB — Status: 26.09.2018
  • 19/4556 - Antrag: Bessere Bildung durch einen modernen Bildungsföderalismus
    PDF | 137 KB — Status: 26.09.2018
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/3440, 19/4543, 19/4556 beschlossen

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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Oktober 2018, eine Reihe von Vorlagen ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen:

Wahlrechtsänderung: Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „für mehr Teilhabe im Wahlrecht“ (19/3171) vorgelegt. Demnach sollen Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Der Entwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Digitale Infrastruktur: Die Bundesregierung hat zur ersten Beratung einen Entwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ (19/4720) vorgelegt. Das sogenannte Digitalinfrastrukturfondsgesetz (DIFG) wurde an den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Mit einem neuen Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ will die Bundesregierung den Breitbandausbau sowie die digitale Infrastrukturen an Schulen fördern. Dazu sollen die Erlöse der geplanten Versteigerung von 5G-Lizenzen in das Vermögen fließen. Zunächst ist eine bereits etatisiert Anschubfinanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geplant. Laut DIFG-Entwurf sollen 70 Prozent der Einnahmen des Vermögens für die „Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen“ verwendet werden. Schwerpunkt ist demnach vor allem der ländliche Raum. Dort sei ein „privatwirtschaftlicher Ausbau von Gigabitnetzen nicht zu erwarten“, führt die Bundesregierung zur Begründung aus. Die übrigen 30 Prozent sollen laut Entwurf grundsätzlich als Finanzhilfe des Bundes den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der „Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen“ unterstützt werden. Die Einrichtung des Sondervermögens ist laut Bundesregierung notwendig, da die geplanten Maßnahmen mit den „gegenwärtig verfügbaren Haushaltsmitteln“ nicht finanziert werden könnten. Forderungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, auch den 5G-Ausbau in die Förderung aufzunehmen sowie über den Fonds Mittel für Breitband-Programme der Länder zur Verfügung zu stellen, lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab. So argumentiert die Bundesregierung, dass sich die bisherigen Verfahren zur Förderung des Breitbandausbaus bewährt hätten. „Zur praktischen Umsetzung der Förderung durch die Telekommunikationsunternehmen bedarf es eines bundeseinheitlichen Förderprogrammes und nicht 16 verschiedener Länderprogramme“, heißt es in der Gegenäußerung. Mit Bezug auf den 5G-Ausbau betonte die Bundesregierung, dass im Rahmen der Lizenzvergabe „Versorgungsauflagen für den öffentlichen Mobilfunk“ vereinbart werden sollen. Zudem hatte die Länderkammer gefordert, den Finanzierungsanteil des Bundes bei der Förderung zu erhöhen. Dies sei aufgrund der „Refinanzierungsmöglichkeit für den Bund aus den Einnahmen der Vergabe von Frequenzen darstellbar“. Die Bundesregierung spricht sich hingegen dagegen aus. Der Bund halte an dem Finanzierungsmodus samt notwendiger Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger fest, schreibt die Bundesregierung.

Europäischer Emissionshandel: Ebenfalls zur erstmaligen Beratung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels dem Bundestag (19/4727) zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vorgelegt. Die auf EU-Ebene vereinbarte Fortentwicklung des europäischen Emissionshandels soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit der Novelle werden laut Bundesregierung die „nationalen Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung dieses Emissionshandelssystem für die Handelsperiode 2021 bis 2030 geschaffen“. Neben der Umsetzung der neuen Vorgaben im TEHG basieren weitere Änderungen demnach auf „Vollzugserfahrungen aus der laufenden Handelsperiode“ sowie auf deutscher und europäischer Rechtssprechung. Der Entwurf soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden. In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf fordert der Bundesrat unter anderem, dass die Landesbehörden jeweils Emissionsberichte zur Verfügung gestellt bekommen. In der dritten Handelsperiode hätten die Länder demnach ungenügenden Zugriff auf Emissionsdaten der Anlagebetreiber gehabt. In ihrer Gegenäußerung stellt die Bundesregierung eine Prüfung des Anliegens in Aussicht. „Allerdings sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf für eine solche Regelung“, heißt es in der Gegenäußerung. Die Vorlage wurde an den Umweltausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Rindfleischetikettierungsgesetz: Die Bundesregierung hat zur ersten Beratung einen Entwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung (19/4728) vorgelegt. Der Entwurf wurde an den Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Mit der Vorlage sollen Verstöße gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch nicht mehr mit Strafnormen geahndet werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 21. September 2016 die entsprechenden Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt. Dafür sollen die Straftatbestände zu Ordnungswidrigkeitstatbeständen abgestuft und stattdessen der bisher geltende Bußgeldrahmen angehoben werden. Als Begründung wurde zudem angegeben, dass in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit Geld- oder Freiheitsstrafen praktisch nicht verhängt worden seien. Darüber hinaus soll aus den gleichen Gründen das Milch- und Margarinegesetz geändert werden.

Fleischgesetz: Des Weiteren an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde der Entwurf der Bundesregierung eines ersten Gesetzes zur Änderung des Fleischgesetzes (19/4721). Die fleischhandelsrechtlichen Vorschriften sollen an EU-Vorgaben angepasst werden. Die Reform soll neu regeln, welche Personen mittels welcher Klassifizierungsmethoden die Einstufung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen durchführen dürfen. Grundlage der Neuregelung ist die EU-Verordnung in Bezug auf die Handelsklassenschemata für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren.

Telekommunikation: Die Bundesregierung hat dem Bundestag zur ersten Beratung einen Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (19/4722) vorgelegt. Aufgrund der vorgesehenen Änderung des Paragrafen 35 des Telekommunikationsgesetzes werden größere Telekommunikationsunternehmen, die Vorleistungen regulierter Unternehmen in Anspruch nehmen, zukünftig mit Nachzahlungen belastet, wenn die Bundesnetzagentur im gerichtlichen Verfahren verurteilt wird, ein höheres als das ursprünglich festgesetzte Entgelt zu genehmigen. Dazu werden die betroffenen Unternehmen Rückstellungen bilden müssen, schreibt die Regierung, die mit der Gesetzesänderung einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. Mit einem spürbaren Anstieg des Verbraucherpreisniveaus rechnet sie aber nicht. Der Entwurf wurde an den Wirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Insolvenz von Fluggesellschaften: Fluggäste sollen bei der Insolvenz von Fluggesellschaften besser geschützt werden. Die Fraktion Die Linke hat dazu erstmals einen Antrag (19/1036) vorgelegt, der an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Darin heißt es, der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, unter anderem einen staatlichen Entschädigungsfonds für die Fluggäste einzurichten, die von der Insolvenz von Air Berlin betroffen sind und keine Entschädigung in dem Umfang der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisende aus der Insolvenzmasse erhalten. Ferner solle ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der die Insolvenzabsicherungspflicht für Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen erweitert, die in Deutschland einen Flug antreten oder beenden, und umgehend solle ein von den Fluggesellschaften finanzierter Fonds zur Rückabsicherung bei Insolvenz eingerichtet werden, aus dem gegebenenfalls nicht gedeckte Ansprüche bedient werden. Auch gegenüber der Europäischen Kommission und im Rat der Europäischen Union solle sich die Bundesregierung für den besseren Schutz der Fluggäste einsetzen.

Moratorium für BVVG-Flächen: Die Bundesregierung soll ein Moratorium für die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), einer Treuhandanstalt-Nachfolgeeinrichtung, verkünden. Das verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/2694), der an den Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Die Regierung soll den Verkauf der restlichen im Bundesbesitz verbliebenen ehemaligen volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen stoppen. Außerdem sollen die Flächen durch Zusammenlegung und Ergänzung dem Nationalen Naturerbe zugeschlagen werden, um einen dauerhaften Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Darüber hinaus sollen die verbleibenden BVVG-Flächen im Bundesvermögen gehalten und dauerhaft vor dem Verkauf an außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren gesichert werden. In einem weiteren Schritt sollen diese Flächen in eine bundeseigene Stiftung überführt werden und als agrarstrukturelle Reserve einer Nutzung für besonders naturverträglich wirtschaftende Betriebe, zur Stärkung kleiner bäuerlicher Betriebe und für Betriebsneugründungen zur Verfügung stehen.

Regionalquote im EEG: Den Ausbau der Windkraft sichern will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch den Windkraftausbau vor allem im Süden Deutschlands. Dazu haben die Abgeordneten einen Antrag (19/3142) vorgelegt, der an Wirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Darin fordert die Fraktion, eine Regionalquote im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu verankern. Die Dynamik im Norden Deutschlands dürfe nicht gebremst werden, erklären sie. Zusätzlich müsse jedoch im Süden und in der Mitte des Landes eine neue dynamische Entwicklung ermöglicht werden, insgesamt solle der gesamte Ausbaupfad auf mindestens fünf Gigawatt pro Jahr angehoben werden. Sonderausschreibungen für die Jahre 2019 und 2020 müssten unverzüglich durchgeführt werden. Der regional gesteuerte Ausbau solle sich an den historischen Daten vor der EEG-Novelle 2016 orientieren.

Konferenz re:publica: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Finanzielle Unterstützung der Konferenz re:publica“ (19/4841) vorgelegt. Darin beantragt sie, sofort jegliche finanzielle Zuwendung für die re:publica durch den Bund und seine Behörden zu streichen. Die IT- und Webkonferenz sei eine Veranstaltung, bei der die Bundeswehr wiederholt ausgeschlossen worden sei. Nur ohne Uniform habe sie den Soldaten Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewähren wollen. An eine finanzielle Förderung durch den deutschen Staat müsse die Erwartung geknüpft sein, sich zu seinen Werten zu bekennen, schreibt die Fraktion. Ein Ausschluss der Bundeswehr sei mit einer staatlichen Förderung unvereinbar. Die beantragte Überweisung des Antrags in die Ausschüsse wurde mit den Stimmend er AfD-Fraktion gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Vorlage wurde in der Sache direkt abgestimmt und mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen das Votum der AfD abgelehnt.

Fracking: Die Förderung von Erdgas durch Fracking soll verboten werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/4859), der dem Bundestag erstmals vorliegt und an den Wirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Konkret sollen keine Erdgasbohrungen in Schutzgebieten zugelassen werden dürfen. Auch solle die Bundesregierung eine Strategie vorlegen, wie der Gasverbrauch gesenkt und der verbleibende Gasbedarf aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden kann, um das Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, die Energieversorgung bis 2050 zu dekarbonisieren und die Klimaerhitzung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen.

Digitale Medien in der Bildung: Die Digitalisierung durchdringt die Gesellschaft in nahezu allen Bereichen. Eine entsprechende Bewertung der aktuellen Situation durch das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat dazu seinen Bericht „Digitale Medien in der Bildung“ (18/9606) vorgelegt, der vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Auftrag gegeben wurde und nun zur federführenden Beratung an diesen überwiesen wurde. Der Bericht fasst die relevanten wissenschaftlichen Befunde zu Umfang und Konsequenzen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten neuer digitaler Medientypen im Bildungsbereich und für Lehr- und Lernmethoden zusammen.
Wahlrechtsänderung II: Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ (19/4568) vorgelegt, der zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Inneres und Heimat überwiesen wurde. In ihrem Antrag verweisen die Fraktionen darauf, dass das aktive und passive Wahlrecht grundsätzlich jedem Bürger zusteht. Nach dem Bundes- und dem Europawahlgesetz seien allerdings „all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer“ bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. 

Rechtssicherheit für schwer Erkrankte in Not: Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/4834), Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage zu schaffen. Personen, die deshalb eine Selbsttötung beabsichtigen, soll der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung ermöglicht werden. Eine extreme Notlage ist laut FDP gegeben, wenn die schwere und unheilbare Erkrankung mit starken Schmerzen verbunden ist, die zu einem unerträglichen Leidensdruck führen und nicht ausreichend gelindert werden können, wenn der Betroffene entscheidungsfähig ist und sich frei und ernsthaft entschieden hat, sein Leben beenden zu wollen, und wenn ihm keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches zur Verfügung steht. Der Antrag wurde zur Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Gesundheitsausschusses überwiesen.

Medizinalcanabis-Anbau zum Export: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/4835) zur ersten Beratung vorgelegt, der den Medizinalcannabis-Anbau zum Export ermöglichen soll. Die Bundesregierung solle eine Prognose über den Bedarf an Medizinalcannabis in Deutschland erstellen und die anbaubare Menge in Bezug auf diesen Bedarf und zusätzlich für den Export erhöhen. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Entwicklungszusammenarbeit mit Sambia: Auf Antrag der FDP-Fraktion (19/4839) soll die Entwicklungszusammenarbeit mit Sambia überprüft, die Korruption bekämpft und EU-Kohärenz hergestellt werden. Die Bundesregierung solle die Entwicklungszusammenarbeit überprüfen und Zahlungen gegebenenfalls aussetzen, bis die Korruptionsvorwürfe gegen die Republik Sambia aufgeklärt sind und die sambische Regierung Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung ergriffen hat. Zur weiteren Beratung wurde der Antrag an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

Humanitäre Krise in Lateinamerika: Der Bundestag befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Die humanitäre Krise in Lateinamerika bewältigen, nachhaltige Stadtentwicklung in Nachbarstaaten von Venezuela ermöglichen und Ermittlungen gegen die venezolanische Regierung beim Internationalen Strafgerichtshof einleiten“ (19/4838). Die Bundesregierung solle die Nachbarstaaten Venezuelas dabei unterstützen, die Auswirkungen der politischen und humanitären Krisensituation in der Region zu bewältigen. Gegebenenfalls sollte der Druck auf die venezolanische Regierung erhöht werden, damit Hilfsorganisationen ins Land können. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. 

Abschaffung der Hofabgabeklausel: Der Bundestag hat die Überweisung des Antrags der FDP-Fraktion (19/4836) in den Landwirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit abgelehnt und ihn stattdessen mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Antrag sieht vor, die Koppelung der Altersrente der Landwirte an die Abgabe des landwirtschaftlichen Hofes abzuschaffen. Die Bundesregierung müsse gewährleisten, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rentenanträge unverzüglich bearbeitet und bescheidet. Die Fraktion verweist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2018, wonach die Koppelung einer Altersrente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs in die Eigentumsfreiheit des Artikels 14 des Grundgesetzes eingreift. Die Pflicht zur Hofabgabe werde verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. (vst/eis/11.10.2018)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 18/9606 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Digitale Medien in der Bildung
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2016
  • 19/1036 - Antrag: Fluggäste bei Insolvenz der Fluggesellschaft besser schützen
    PDF | 149 KB — Status: 01.03.2018
  • 19/2694 - Antrag: Moratorium für die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH jetzt verkünden
    PDF | 132 KB — Status: 13.06.2018
  • 19/3142 - Antrag: Deutschlandweiten Ausbau der Windkraft sichern - Regionalquote im EEG verankern
    PDF | 132 KB — Status: 03.07.2018
  • 19/3171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Teilhabe im Wahlrecht
    PDF | 219 KB — Status: 03.07.2018
  • 19/4568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht
    PDF | 165 KB — Status: 26.09.2018
  • 19/4720 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG)
    PDF | 234 KB — Status: 04.10.2018
  • 19/4721 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fleischgesetzes
    PDF | 188 KB — Status: 04.10.2018
  • 19/4722 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
    PDF | 334 KB — Status: 04.10.2018
  • 19/4727 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
    PDF | 580 KB — Status: 04.10.2018
  • 19/4728 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
    PDF | 213 KB — Status: 04.10.2018
  • 19/4834 - Antrag: Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen
    PDF | 141 KB — Status: 10.10.2018
  • 19/4835 - Antrag: Medizinalcannabis-Anbau zum Export ermöglichen
    PDF | 127 KB — Status: 10.10.2018
  • 19/4836 - Antrag: Abschaffung der verfassungswidrigen Koppelung der Altersrente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofes
    PDF | 125 KB — Status: 10.10.2018
  • 19/4838 - Antrag: Die humanitäre Krise in Lateinamerika bewältigen, nachhaltige Stadtentwicklung in Nachbarstaaten von Venezuela ermöglichen und Ermittlungen gegen die venezolanische Regierung beim Internationalen Strafgerichtshof einleiten
    PDF | 161 KB — Status: 10.10.2018
  • 19/4839 - Antrag: Entwicklungszusammenarbeit mit Sambia überprüfen - Korruption bekämpfen und EU-Kohärenz herstellen
    PDF | 131 KB — Status: 10.10.2018
  • 19/4841 - Antrag: Finanzielle Unterstützung der Konferenz re:publica
    PDF | 123 KB — Status: 10.10.2018
  • 19/4859 - Antrag: Fracking verbieten und keine Erdgasbohrungen in Schutzgebieten zulassen
    PDF | 145 KB — Status: 10.10.2018
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen
  • Antrag 19/4841 abgelehnt
  • Antrag 19/4836 abgelehnt

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Haushalt

Grundgesetzänder­ungen zur Bildungsinfra­struk­tur in der Kritik

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz, um etwa Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Bildungsinfrastrukturen sowie beim sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, sind am Montag, 8. Oktober 2018, während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss unter Vorsitz von Peter Boehringer (AfD) auf ein geteiltes, teils sehr kritisches Echo gestoßen. Außer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440) nahmen die geladenen Experten und Verbandsvertreter zu Anträgen der AfD (19/4543) und Linken (19/13) sowie einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556) Stellung. Die Anträge beziehen sich auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass durch eine Änderung des Artikels 104c Grundgesetz der Bund künftig den Ländern Mittel für „für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen“ von Kommunen und Ländern „im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ gewähren können soll. Die Bundesregierung will damit die Voraussetzungen schaffen, den sogenannten Digitalpakt Schule umzusetzen. Diese Finanzhilfen sollen befristet und degressiv ausgestaltet werden. 

Diese Einschränkung ist für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Artikel 104d nicht vorgesehen. Diese Norm soll dem Bund ermöglichen, Kommunen beim sozialen Wohnungsbau finanziell unter die Arme zu greifen. Gegenstand des Gesetzentwurfes sind zudem die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen sowie eine Änderung mit Bezug zur Neuordnung der Zuständigkeiten bei den Bundesautobahnen.

Bildung als gesamtstaatliche Aufgabe

Zustimmend äußerte sich in der Anhörung Verena Göppert vom Deutschen Städtetag. Die Bildung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, es sei daher richtig, dass der Bund über Finanzhilfen unterstützen kann. „Wir sehen den Bund mit in der Pflicht“, sagte Göppert. Der Vorschlag der Bundesregierung sei gut und richtig. Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag sprach sich hingegen gegen die Vorschläge der Bundesregierung aus. Finanzhilfen seien nicht der richtig Weg, vielmehr müssten die Kommunen finanziell grundsätzlich besser ausgestattet werden.

Ähnlich argumentierte Prof. Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig. Tatsächlich sei die Primärverteilung der Staatseinnahmen reformbedürftig. Lenk schlug vor, die Umsatzsteuerverteilung vertikal und horizontal anzugehen. Letzteres sei nötig, da nach dem aktuellen Modus der horizontalen Verteilung wirtschaftsstarke Kommunen bevorteilt würden.

Bildung obliegt der Aufgabe der Länder

Der Bundesrechnungshof schlug vor, im Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz, die Zusätzlichkeit der Bundesmittel festzuschreiben. Damit solle verhindert werden, dass der Bund durch die Finanzhilfen Ersatzinvestition leiste und die Länder keine eigenen Mittel aufbringen müssten. Auch der Rechnungshof betonte, dass die Verteilung der Steuereinnahmen gegebenenfalls ein gangbarer Weg sei, um die Länder für die Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend auszustatten.

Privatdozent Dr. habil. Ulrich Vosgerau von der Universität zu Köln bezweifelte in der Anhörung, ob die vom Bundesrechnungshof geforderte Vorgabe umgesetzt werden könne. Grundsätzlich warnte Vosgerau vor „verfassungswidrigem Verfassungsrecht“. Zwar möge die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform „gerade noch“ verfassungsgemäß sein. Aber der eingeschlagene Weg, dem Bund bei einer eigentlich den Ländern obliegenden Aufgabe zunehmende Mitspracherechte einzuräumen, könne laut Vosgerau auf längere Sicht gegen die in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz normiere Ewigkeitsgarantie verstoßen.

Änderung der Steuerverteilung

Prof. Dr. Christian Seiler von der Eberhard-Karls-Universität Tübingen sah hingegen nicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen Gefahr laufen würden, verfassungswidrig zu sein. Es müssten aber die Auswirkungen der Änderungen im Blick behalten werden. Seiler warnte mit Verweis auf das Bundesstaatsprinzip darauf, dass Mischfinanzierungen „demokratisch bedenklich“ seien. Eine Verflechtung von Zuständigkeiten laufe demnach der klaren Zuweisung von Verantwortung zuwider. 

Seiler verwies ebenfalls auf die Möglichkeiten, im Sinne der Artikel 106 und 107 Grundgesetz an der Steuerverteilung zu arbeiten. Eine Gemeinschaftsaufgabe - statt der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Finanzhilfen – im Bildungsbereich sei allerdings die „schlechteste Lösung“, da die Verantwortungszuweisung dann unklar sei, sagte Seiler.

Prof. Dr. Ulrich Häde von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) betonte ebenfalls, dass Finanzhilfen des Bundes eigentlich Ausnahmen bleiben sollten. Eine degressive und befristete Ausgestaltung sei sinnvoll. Dies berühre aber nicht die Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen. Hier sei noch „viel Spielraum“, sagte Häde.

Stärkere Rolle des Bundes im Bildungsbereich

Prof. Dr. Johannes Hellermann von der Universität Bielefeld sagte, Kurzfristigkeit sei bei Investitionshilfen des Bundes nicht erforderlich. Die unbefristete Ausgestaltung, die die Bundesregierung im neuen Artikel 104d Grundgesetz vorschlägt, sei daher in Ordnung. Mit Blick auf die Frage, ob der Bund mit den vorgeschlagenen Änderungen zu viele Kompetenzen im Bildungsbereich erlange, sagte Hellermann, dass die Änderung im 104c Grundgesetz zwar einen größeren Einfluss für den Bund bedeuten würde. Allerdings wäre eine Änderung im Artikel 91b Grundgesetz, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern „in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre“ regelt, ein größerer Eingriff in den Aufgabenbereich der Länder.

Für eine stärkere Rolle des Bundes im Bildungsbereich sprach sich Prof. Dr. Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie aus. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen gingen nicht weit genug. Der Bund müsse sich dauerhaft und über die Infrastruktur hinaus finanziell in den Bereich einbringen. Mit nationalen Bildungsstandards könne zudem ein „wohlfahrtsfördernder Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern“ erreicht werden, schrieb Wigger in seiner Stellungnahme.

Digitalisierung, Inklusion und Disparitäten

Prof. Dr. Kai Maaz vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung sprach sich für ein „partizipatives Steuerungsmodell“ im Bildungsbereich aus. Die Verantwortung solle zwar letztlich bei den Ländern verbleiben, Bund und Länder müssten aber gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen. Zeitlich befristete Hilfen seien dabei nicht zielführend. Für die Herausforderungen, die sich aus Digitalisierung, Inklusion und Disparitäten im Bildungsbereich ergeben würden, brauche es neue Konzepte, da sie aktuell in „Form eines Fleckenteppichs“ bearbeitet würden, forderte Maaz.

Dr. Katja Rietzler vom Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung verwies auf den milliardenschweren Investitionsstau in den Kommunen. Um diesen zu überwinden, brauche es eine dauerhafte und sichere Finanzierung. In ihrer Stellungnahme schlug Rietzler unter anderem vor, dass der Bund einen Teil der Kassenkredite hochverschuldeter Kommunen übernehmen könne. Um Länder und Kommunen finanziell besser auszustatten, sei zudem eine näherungsweise Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommenssteuer denkbar, statt ihn abzuschaffen, heißt es in der Stellungnahme.

Entwurf der Regierung, Anträge der Grünen und FDP

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/3440) vorgelegt, der unter anderem eine Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes vorsieht, um weiterreichende Investitionen des Bundes in Bildungsinfrastrukturen zu ermöglichen. Die Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen bezeichnen die von der Bundesregierung geplante Änderung hingegen als „unzureichend“. In einem gemeinsamen Antrag (19/4556) fordern sie Änderungen im Grundgesetz in Form einer „Ermöglichungsklausel“ für Bildungszusammenarbeit im Artikel 91b. Damit soll nach Willen der beiden Fraktionen erreicht werden, „dass Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesen zusammenwirken können“.

Zudem sprechen sich FDP und Grüne dafür aus, Mittelvergaben des Bundes für Investitionen in kommunale Bildungsinfrastrukturen nicht mehr degressiv und befristet auszugestalten, wie es in Artikel 104b Absatz II des Grundgesetzes vorgeschrieben ist.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion hat sich gegen eine Änderung des Artikel 104c des Grundgesetzes und für eine Stärkung des Bildungsföderalismus ausgesprochen. In einem Antrag (19/4543) schreibt die Fraktion, dass mit der von der Bundesregierung geplanten Änderung „die Grenze der Länderhoheit in nicht vertretbarem Umfang und Ausmaß“ verschoben werden würde.

Zudem kritisiert die Fraktion, dass die Öffnung der bisherigen Regelung, nach der der Bund nur „finanzschwache“ Kommunen unterstützen kann, zu eine Bevorteilung von finanzstarken Ländern und Kommunen führen könnte. Stattdessen soll die Bundesregierung nach Willen der AfD unter anderem Vorschläge vorlegen, „die dem Bund die Möglichkeit geben, auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, Investitionen in Bezug auf Personalgewinnung und Personalentwicklung in Bildungseinrichtungen vorzunehmen“-

Antrag der Linksfraktion

Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung soll aufgehoben werden. Das fordert Die Linke in ihrem Antrag (19/13). Nach den Vorstellungen der Fraktion soll eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert werden. Ferner soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b des Grundgesetzes, das heißt die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden.

Nach wie vor sei das deutsche Bildungssystem deutlich unterfinanziert. Die öffentlichen Kassen in den Ländern und Kommunen seien seit langem nicht mehr in der Lage, ausreichend Geld für öffentliche Bildungsangebote aufzubringen. Daran ändere auch die von der Großen Koalition in der 18. Wahlperiode beschlossene BAföG-Reform nichts. Die durch die BAföG-Entlastung den Ländern zur Verfügung stehenden zusätzlichen finanziellen Mittel seien bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch die Aufstockung des Kommunalinvestitions-Förderungsfonds von 3,5 auf 7 Milliarden Euro zur Finanzierung des bundesweiten Schulsanierungsstaus sei angesichts des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs von 34 Milliarden Euro kaum nennenswert. Die Bundesländer müssten trotz der BAföG-Entlastung und der Finanzspritze für die Schulsanierung weiterhin die meisten Bildungsaufgaben selbst finanzieren. Finanzschwache Bundesländer hätten darunter besonders stark zu leiden. (scr/08.10.2018)

Liste der Sachverständigen

  • Axel Gedaschko, Senator a. D. GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
  • Prof. Dr. Ulrich Häde, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
  • Prof. Dr. Johannes Hellermann, Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. Thomas Lenk, Universität Leipzig
  • Prof. Dr. Kai Maaz, Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF)
  • Dr. Katja Rietzler, Institut für Makroökonomie (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung
  • Prof. Dr. Christian Seiler, Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Priv.-Doz. Dr. habil. Ulrich Vosgerau, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Berthold U. Wigger, Karlsruher Institut für Technologie
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Dokumente

  • 19/13 - Antrag: Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufheben
    PDF | 129 KB — Status: 24.10.2017
  • 19/3440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
    PDF | 265 KB — Status: 18.07.2018
  • 19/4543 - Antrag: Bildungsföderalismus stärken
    PDF | 128 KB — Status: 26.09.2018
  • 19/4556 - Antrag: Bessere Bildung durch einen modernen Bildungsföderalismus
    PDF | 137 KB — Status: 26.09.2018

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  • Haushaltsausschuss

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Bau

Experten: Soziale Wohn­raum­för­de­rung gesamt­ge­sell­schaft­liche Aufgabe

Soziale Wohnraumförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: In diesem Befund sind sich Experten und Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen einig. Dies wurde in einem öffentlichen Fachgespräch des Bauausschusses unter Leitung von Mechthild Heil (CDU/CSU) am Mittwoch, 10. Oktober 2018, deutlich. Die von der Bundesregierung geplante Grundgesetzänderung, die eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Wohnraumförderung ermöglichen soll, wurde von den Experten einhellig begrüßt.

„Wohnraumförderung wenig treffsicher“ 

So sagte Dr. Oliver Arentz vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln, man habe es derzeit vor allem in den Ballungsräumen mit zunehmender Wohnungsknappheit und steigenden Preisen zu tun. Dies mache es vor allem Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen schwer, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. 

Das größte Problem der bisherigen sozialen Wohnraumförderung sei, dass sie nur „wenig treffsicher“ sei: Bis zu jede zweite gebundene Wohnung werden von Haushalten genutzt, die nicht mehr anspruchsberechtigt seien. Die Zahl der bestehenden Sozialwohnungen sei mit etwa 1,3 Millionen angesichts des hohen Bedarfs viel zu gering, daher gebe es in diesem Bereich allenfalls eine „Förderlotterie“.

„Dramatische Probleme“ für Geringverdiener

Dr. Andrej Holm, Humboldt-Universität zu Berlin, betonte, noch in den 1950er- und 1960er-Jahren habe es rund vier Millionen geförderte Mietwohnungen gegeben, heute seien es nur noch 1,2 bis 1,3 Millionen. Bestand und Neubau dieser Wohnungen und Mietentwicklung hätten sich etwa in Berlin seit dem Jahr 2009 entkoppelt, das stelle Haushalte mit niedrigem Einkommen vor „dramatische Probleme“. 

Die soziale Wohnraumförderung müsse „aus der Marktlogik raus“, weil sie eine wichtige soziale Funktion erfülle. Schwierig sei vor allem die auslaufende Sozialbindung der Wohnungen, diese müsse langfristig und dauerhaft garantiert werden.

„Fehlende Zielgenauigkeit“ bemängelt

Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, wies darauf hin, dass die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sei – ebenso wie die Nutzung der finanziellen Mittel. Einige Bundesländern würden diese aufstocken, andere nutzten sie als „Reserve für zukünftige Investitionen“. 

Auch Ibel bemängelte eine „fehlende Zielgenauigkeit“: Nur sechs Prozent des Wohnraums seien sozial gebunden, gleichzeitig hätten 30 bis 50 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Zugleich stehe man vor dem Problem, dass viele Berechtigte diesen Anspruch nur zeitweilig hätten; hier müsse es eine „effektivere Fehlbelegungsüberprüfung“ geben. Zudem seien im Jahr 2016 nur 26.000 gebundene Wohnungen fertiggestellt worden, während gleichzeitig 89.000 aus der Sozialbindung herausgefallen seien.

Weniger Fehlbelegungen als gedacht

Für den Deutschen Städtetag sagte Sebastian Klöppel, es sei besonders wichtig, dass die geplante Grundgesetzänderung den Bund in eine finanzielle Mitverantwortung nehme. Die Wohnraumförderung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen erfüllen müssten. 

Zum Problem der Fehlbelegungsabgabe müsse festgestellt werden, dass nach Untersuchungen etwa in Frankfurt am Main und Wiesbaden nur zehn Prozent der Wohnungen fehlbelegt seien. Dies sei zwar eine „nennenswerte“ Zahl, aber nicht so viel wie gemeinhin gedacht.

„Wohnbau-Offensive erforderlich“

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, forderte eine „Wohnbau-Offensive“: Nötig seien nicht fünf Milliarden Euro für die gesamte Zeit, sondern pro Jahr. Allein um den jetzigen Stand gebundener Wohnungen zu halten, müssten jährlich 40.000 Wohnungen gefördert werden. 

Es sei falsch gewesen, 1990 die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau aufzuheben. Nötig seien auf Dauer geförderte Wohnungen.

Positionen der Fraktionen

Die Unionsfraktion wies im Fachgespräch darauf hin, dass die Länder ihren Aufgaben in der sozialen Wohnraumförderung höchst unterschiedlich nachkommen würden und häufig zu stark auf kommunale Gesellschaften setzten. Gebraucht würden auch private Investoren.

Die SPD zog in Betracht, Städtebauförderung und Wohnungsbau „in die gleiche Verantwortungslinie“ zu setzen, während die AfD-Fraktion eine Fehlbelegungsabgabe forderte, die betroffene Haushalte „zum Wohle aller“ zahlen sollten.

Die Liberalen wiesen darauf hin, dass die Bedarfe hinsichtlich der Angemessenheit einer Wohnung sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hätten: Noch in den 1990er-Jahren habe man von 30 Quadratmeter pro Person gesprochen, heute seien es rund 50 Prozent mehr.

Die Linke plädierte für eine dauerhafte Bindung der Wohnungen. Hier müsse über die rechtliche Ausgestaltung nachgedacht werden. Die Grünen thematisierten das Verhältnis von Subjekt- und Objektförderung bei der sozialen Wohnraumförderung. (suk/10.10.2018)


Liste der Sachverständigen

  • Dr. Oliver Arentz, Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln
  • Dr. Andrej Holm, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Andreas Ibel, Präsident des Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V.
  • Sebastian Klöppel, Deutscher Städtetag 
  • Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund e. V.
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  • Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen

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Bildung

Exper­ten: Digi­tali­sie­rung in Schu­len und Uni­versi­tät voran­trei­ben

Die Digitalisierung in Schulen und Universitäten muss vorangetrieben werden. Das war überwiegend der Tenor beim öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Digitalisierung in Schule, Ausbildung und Hochschule“ vor dem Ausschuss für Bildung Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Dr. Ernst-Dieter Rossmann (SPD) am Mittwoch, 17. Oktober 2018. 

„Digitalisierung muss zum Normalfall werden“

Dr. Alexander Classen, Geschäftsführer der Digitalen Hochschule NRW, FernUniversität Hagen, machte deutlich, dass die Digitalisierung für alle „Leistungsdimensionen“ einer Hochschule von Bedeutung sei. Digitalisierung müsse zum Normallfall der akademischen Wissensvermittlung werden. Die Beurteilungs- und Verwendungsfähigkeit neuer Medien müsse gesteigert werden.

Man dürfe die Fehler der letzten 30 Jahre bei der Digitalisierung im Bildungswesen nicht wiederholen oder fortsetzen. Das mahnte Prof. Dr. rer. nat. Ira Diethelm an, sie lehrt Didaktik der Informatik an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg. Deshalb sei es nötig Digitalisierung in allen Fächern gemeinsam mit dem Leitfach Informatik umzusetzen, Medienpädagogen an Schulen zu etablieren, Schulen nachhaltig und adäquat technisch auszustatten und die Lehrerbildung voranzutreiben. Zudem plädierte sie dafür, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern für Forschung und Entwicklung, also auch speziell für die Forschungsförderung, abzuschaffen.

Ziel müsse ein innovatives und zukunftsfähiges Bildungssystem sein, das den großen Herausforderungen im Bildungsbereich nachkomme und bestmögliche Bildungschancen für alle Schülern gewährleiste. Dafür plädierte Prof. Dr. Birgit Eickelmann vom Lehrstuhl für Schulpädagogik, Institut für Erziehungswissenschaft an der Universität Paderborn. Investitionen in Bildung und in Schulen sollten auch in Deutschland mehr als bisher als Investitionen in die Zukunft des Landes verstanden werden.

„Nachhaltigkeit berücksichtigen“

Prof. Dr. rer. nat. Monika Gross, Vizepräsidentin für Digitale Infrastrukturen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Präsidentin der Beuth-Hochschule für Technik Berlin, machte deutlich, dass im Bereich der digitalen Lehre aus Sicht der Hochschulrektorenkonferenz vor allem die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden müsse. Vor der Vergabe von einmaligen Mitteln zur Anschubfinanzierung sollten Konzepte erarbeitet werden, wie die etablierten Strukturen auch künftig aus laufenden Haushaltsmitteln und mit vorhandenen Ressourcen aufrechterhalten werden können. Angesichts begrenzter Ressourcen der Hochschulen sollten die geplanten Digitalisierungsvorhaben durch ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der eingesetzten Mittel und der Größe der zu erreichenden Zielgruppe gekennzeichnet sein.

Prof. Dr. Bardo Herzig, Direktor des Zentrums für Bildungsforschung und Lehrerbildung, Institut für Erziehungswissenschaft an der Universität Paderborn, unterstrich, dass die durch Digitalisierung und Mediatisierung induzierten Veränderungsprozesse fundamental für die Gesamtgesellschaft seien und eine zentrale Bedingung im Hinblick auf die Sicherung Deutschlands als wettbewerbsfähigen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort darstellten. Digitale Medien würden ihre Potenziale allerdings erst in didaktisch kompetentem Umfeld entfalten können. In diesem Zusammenhang warb Herzig auch für eine bessere Lehrerausbildung.

„Start ins digitale Zeitalter ohne Computer“

„Der beste Start ins digitale Zeitalter findet ohne Computer statt.“ Das sagte Prof. Dr. Gerald Lembke von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Aussagen von Politikern, Vertretern der IT-Branche und der Medien klängen so, als ob die Digitalisierung alternativ los sei. Verschiedene Studien hätten ergeben, dass die förderlichsten Punkte für einen guten Unterricht „transparente Leistungserwartung“ (Feedback), „klare Strukturierung und inhaltliche Klarheit der Lerninhalte“ (roter Faden), „Lehrer-Schüler-Verhältnis“ (Lernklima) und „kooperatives Lernen“ (Methodenvielfalt) seien. 

So zeigten empirische Befunde, dass konkret der Einsatz von Laptops und mobilen Geräten im Unterricht die Lernleistungen nicht verbessere. Unter bestimmten Voraussetzungen komme es sogar zur Verschlechterung der Lernergebnisse. Diese würden bei bestimmten Schülerpersönlichkeiten vor allem durch das hohe Ablenkungs- und Suchtpotenzial eines exzessiven Digitalkonsums determiniert.

„Chancen und Potenziale nutzen“

Dr. Udo Lemke, Geschäftsführer bei Provadis Partner für Bildung und Beratung in Frankfurt am Main, machte deutlich, dass die Digitalisierung in der Bildung so gestaltet werden müsste, dass die Chancen und Potenziale genutzt werden können, die durch neue Technologien, Lernformate und intelligente Lernarrangements möglich seien. 

Hierdurch würden klassische Formen des Lernens nicht grundsätzlich abgelöst, sondern sinnvoll ergänzt. Lernen sei und bleibe ein sozialer Kernprozess, der in der Gemeinschaft zwischen Lernenden und Lehrer geschehe, der zumindest für allgemeinbildende Schulen und Erstausbildung auch zukünftig größtenteils in Präsenz geschehen sollte.

„Es geht um Bildung in der Digitalisierung“

Dr. Ekkehard Winter, Mitglied des Forums Bildung Digitalisierung und Geschäftsführer der Deutschen Telekom Stiftung in Bonn sagte: „Es geht um Bildung in der Digitalisierung, nicht um Digitalisierung in der Bildung.“ 

Es müsse um die Frage gehen, wie sich Bildungsprozesse angesichts des digitalen Wandels verändern und entwickeln – nicht, wie diese digitaler gestaltet werden können. Zudem würden digitale Medien den pädagogischen Handlungsspielraum erweitern und könnten damit zu Bildungsgerechtigkeit beitragen. 

Vorlagen zum Fachgespräch

Vorlagen zum Fachgespräch waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes (19/3440), der Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) über „Digitale Medien in der Bildung“ (18/9606), die Broschüren „Digitale Innovationen – Neue Dimensionen von Bildung und Wissenschaft erschließen“ und „Berufsbildung 4.0 – den digitalen Wandel gestalten“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie ein Auszug aus dem Berufsbildungsbericht des Ministeriums und die Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) zur „Bildung in der digitalen Welt“. (rol/17.10.2018)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Alexander Classen, Geschäftsführer der Digitalen Hochschule NRW, FernUniversität Hagen
  • Prof. Dr. rer. nat. Ira Diethelm, Universitätsprofessorin für Didaktik der Informatik, Fakultät II – Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg
  • Prof. Dr. Birgit Eickelmann, Lehrstuhl für Schulpädagogik, Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Paderborn
  • Prof. Dr. rer. nat. Monika Gross, Vizepräsidentin für Digitale Infrastrukturen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Präsidentin der Beuth Hochschule für Technik Berlin
  • Prof. Dr. Bardo Herzig, Direktor des Zentrums für Bildungsforschung und Lehrerbildung, Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Paderborn
  • Prof. Dr. Gerald Lembke, Studiengangsleiter, Digitale Medien, Medienmanagement & Kommunikation, Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), Mannheim
  • Dr. Udo Lemke, Geschäftsführer bei Provadis Partner für Bildung und Beratung GmbH, Frankfurt am Main
  • Dr. Ekkehard Winter, Mitglied des Forums Bildung Digitalisierung e. V., Geschäftsführer der Deutschen Telekom Stiftung, Bonn
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Dokumente

  • 18/9606 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Digitale Medien in der Bildung
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2016
  • 19/3440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
    PDF | 265 KB — Status: 18.07.2018

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  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

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Bildung

Abgesetzt: Debatte zur Ab­schaffung des Ko­ope­ra­tions­verbots in der Bildung

Schüler in der Grundschule melden sich im Unterricht.

Die geplante Debatte über das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung und über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wurde abgesetzt.. (© picture-alliance/imageBroker)

Abgesetzt hat der Bundestag die für Freitag, 30. November 2018, geplante Debatte über zwei Anträge der Linken mit den Titeln „Kooperationsverbot unverzüglich abschaffen – Gemeinsame Investitionen in Bildung ermöglichen“ (19/13) sowie „Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund nach 2019 ermöglichen“. Die noch nicht vorliegenden Anträge sollten ursprünglich direkt abgestimmt werden. (vom/27.11.2018) 

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  • 19/13 - Antrag: Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufheben
    PDF | 129 KB — Status: 24.10.2017

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Haushalt

Bundestag stimmt mit Grund­gesetz­ände­rung für Finanzhilfen an die Länder

Der Bund soll künftig Länder und Kommunen im Bildungsbereich sowie beim sozialen Wohnungsbau umfassender mit Finanzhilfen unterstützen können. Entsprechende Änderungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes zur Änderung der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes verabschiedete der Bundestag am Donnerstag, 28. November 2018, nach zweiter und dritter Lesung in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit. Für den Entwurf stimmten 578 Abgeordnete, gegen den Entwurf stimmten 87 Abgeordnete bei drei Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/6144) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440) zugrunde. Für die Änderungen war eine absolute Zweidrittelmehrheit mit 473 Stimmen notwendig. Zudem muss der Bundesrat ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit noch zustimmen. Weitere Änderungen des verabschiedeten Entwurfs beziehen sich auf die Gemeindeverkehrswegefinanzierung sowie Bundesautobahnen.

Der Bundestag beschloss zudem einmütig bei Enthaltung der AfD die Errichtung eines Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ des Bundes (19/4720). Über dieses Sondervermögen soll der „Digitalpakt Schule“ der Bundesregierung umgesetzt werden. Dazu hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Digitalinfrastrukturfondsgesetzes (19/4720) vorgelegt, zu dem der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/6139) abgegeben hat. Keine Mehrheit fanden Anträge der Fraktionen AfD (19/4543) und Die Linke (19/13, 19/6143) zum Bildungsföderalismus. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556) zu diesem Thema wurde für erledigt erklärt. Ein Grünen-Antrag zum Breitbandausbau (19/5306, 19/6142) fiel mangels Mehrheit durch.

Minister hebt Notwendigkeit der Änderungen hervor

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hob die Notwendigkeit der geplanten Änderungen hervor. So sei es angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt kein „akzeptabler Gang der Dinge“, würde der Bund in diesem Bereich künftig keine Unterstützung mehr leisten können. Auch der Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs in den Ballungsräumen sei ein „nationales Anliegen“. 

Die Änderungen im Bildungsbereich seien nötig, damit sich „diese wichtigste Zukunftsentwicklung in diesen Land nach vorne entwickelt“, sagte Scholz mit Verweis auf die Herausforderungen der Digitalisierung im Bildungsbereich.

AfD: Frontalangriff auf die föderalen Strukturen

Für die AfD-Fraktion stellte Dr. Götz Frömming klar, warum seine Fraktion das Vorhaben in Gänze ablehnt. Die im Zuge der Beratungen erzielten Ergebnisse hätten aus einem schlechten einen noch schlechteren Entwurf gemacht. Es handle sich um einen „Frontalangriff auf die föderalen Strukturen unseres Staates“. Der Bund wolle den Ländern die Mitsprache im Bildungsbereich „abkaufen“ und lege dabei die „Axt ans Grundgesetz“. 

Frömming verwies zudem auf die Kritik der Bundesländer an dem Vorhaben. „Die Länder wachen langsam auf“, sagte der AfD-Abgeordnete mit Verweis auf Kritik aus Baden-Württemberg, wo Grüne, CDU und AfD gemeinsam gegen diese „wahnsinnigen Grundgesetzänderungen“ stünden. „Die AfD steht zum Föderalismus und stellt sich vor das Grundgesetz“, sagte Frömming.

CDU/CSU: Bund will weder Bau- noch Schulmeister werden

Andreas Jung (CDU/CSU) wies Frömmings Kritik zurück. Der Bund wolle weder Bau- noch Schulmeister werden. Die Verantwortung für die Bildung bleibe bei den Ländern, sagte Jung. Das werde auch „immer unsere Leitlinie als überzeugte Föderalisten“ sein, sagte der Christdemokrat. Es gehe vielmehr darum, wie der Bund Finanzhilfen leisten könne. 

Die Debatte über die Digitalisierung an Schulen, den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Personennahverkehr werde weitergehen, die beschlossenen Grundgesetzänderungen seien eine „wichtige Wegmarke“. Über das Ziel, dass die Schulen bei der Digitalisierung vorankommen müssen, bestehe Einigkeit. Gerungen werde aber über den richtigen und gemeinsamen Weg, sagte Jung mit Blick auf die anstehenden Diskussionen im Bundesrat.

FDP: Ein echter Schritt nach vorne

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner warb offensiv für die auch von seiner Fraktion mitgetragene Lösung für Finanzhilfen im Bildungsbereich. Es sei eine „gute Nachricht für Schülerinnen und Schüler, ein echter Schritt nach vorne“. Der Bund könne künftig nicht nur in Kabel investieren, sondern auch in personelle Unterstützung. Dass im Grundgesetz die Sicherstellung von Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungssystems aufgenommen würden, sei „eine Zäsur“. 

Der AfD-Fraktion warf Lindner vor, altbackene statt moderne Föderalisten zu sein. Zudem habe es vor 2006 überhaupt kein Kooperationsvebrot gegeben, und auch die föderal organisierte Schweiz setze seit 2005 auf ein Kooperationsgebot, sagte Lindner. Mit der Grundgesetzänderung werde aber nur die Möglichkeit zum Handeln eröffnet, schränkte der Liberale ein. Nun müsse insbesondere Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) diese Möglichkeit auch nutzen.

Linke: Bildungs- und Wohnungsnotstand beenden

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) begründete die Zustimmung ihrer Fraktion zu den Vorschlägen von Koalition, FDP und Grünen: Die Linke unterstütze alle Initiativen, „die helfen, Bildungs- und Wohnungsnotstand zu beenden“. Schon 2006 sei Die Linke gegen das Kooperationsverbot gewesen, auch den Rückzug des Bundes aus dem sozialen Wohnungsbau habe Die Linke immer kritisiert.

Lötzsch führt zudem aus, dass die geplanten Änderungen nicht weit genug gingen,  sie seien nur „ein halber Schritt“. So fordert ihre Fraktion in dem Antrag beispielsweise eine neue Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe für Bildung im Grundgesetz.

Grüne wollen einen modernen Föderalismus

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) hob – wie auch andere Redner – hervor, dass es ein Erfolg sei, in Zeiten großer Polarisierung einen solchen Kompromiss gefunden zu haben. „Der Bund kann jetzt in klaren Grenzen in Köpfe und nicht nur in Kabel und Beton investieren“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende. Sie hätte sich auch eine komplette Streichung des Kooperationsverbotes vorstellen können, die gefundene Lösung sei aber „ein Kompromiss, der trägt“. 

Damit werde die Zusammenarbeit von Bund und Länder im Sinne eines „modernen Föderalismus“ ermöglicht. Das sei auch in Hinblick auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse wichtig. „Das ist ein Auftrag der Grundgesetzes, den wir erfüllen“, sagte Göring-Eckardt. Mit Blick auf die anstehenden Debatten im Bundesrat drückte die Grünen-Abgeordnete ihre Hoffnung aus, „dass die Länder dieses Signal der Zusammenarbeit und Kooperation aufnehmen“.

SPD: Das Kooperationsverbot war ein Irrtum

Für die SPD-Fraktion warb Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley (SPD) für den geänderten Gesetzentwurf: „Das Kooperationsverbot war ein Irrtum. Den müssen wir bereinigen, das geht nur gemeinsam.“ Bildungschancen dürften nicht davon abhängen, wo man lebt oder wie viel Geld man hat, sagte die Sozialdemokratin. Die Änderungen zur Gemeindeverkehrswegefinanzierung bedeuteten zudem eine wichtige Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler. 

Es gebe außerdem nicht genug sozialen Wohnungsbau. Darum sei es wichtig, dass der Bund auch nach 2020 in diesem Bereich investieren könne. Grundsätzlich sei es ein gutes Zeichen für die parlamentarische Demokratie, dass bei diesen großen Fragen eine Einigung gefunden worden sei. „Diesen Geist der Zusammenarbeit brauchen wir in Deutschland, aber auch in Europa“, sagte Barley.

Änderung durch Haushaltsausschuss

Gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung hatte der Haushaltsausschuss auf Grundlage eines gemeinsamen Änderungsantrages von Koalition, FDP und Grünen eine weitergehende Fassung des Artikels 104c des Grundgesetzes beschlossen. Künftig soll der Bund demnach den Ländern „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren“ können. 

Neu sind dabei die Zielsetzung („Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit“) sowie die Einbeziehung der zusätzlichen Kosten. Bisher erlaubt der Artikel 104c Grundgesetz Finanzhilfen des Bundes an die Länder „für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“. Der Regierungsentwurf sah vor, die Finanzhilfen durch Hinzunahme der Länder und die Streichung des Wortes „finanzschwach“ zu erweitern.

Zusätzlichkeits-Kriterium bei Finanzhilfen des Bundes

Teil der von Koalition, FDP und Grünen vorgeschlagenen und beschlossenen Änderungen ist zudem ein Zusätzlichkeitskriterium im Artikel 104b Absatz 2 Satz 5 des Grundgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass die Länder bei künftigen Finanzhilfen die Mittel des Bundes „in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich“ ergänzen. Im Artikel 125c des Grundgesetzes wird dazu ein neuer Absatz 3 eingefügt, nach dem dieses Kriterium nur auf Regelungen zu Finanzhilfen zutrifft, die nach dem 31. Dezember 2019 in Kraft treten. Bestehende Finanzhilfen oder im kommenden Jahr in Kraft tretende sind davon nicht betroffen.

Inhaltlich überwiegend unverändert blieb die Neuregelung zum sozialen Wohnungsbau. Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. In der Ausschussfassung wird nun darauf verwiesen, dass bei diesen Finanzhilfen auch das Zusätzlichkeitskriterium greifen soll.

Unverändert blieb die Änderung im Artikel 125c des Grundgesetzes. Dadurch soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. Damit könnten Bundesprogramme zu den Schienenwegen aufgehoben, geändert oder neu aufgelegt werden. In Artikel 143e soll zudem eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung ergänzt werden. Auch diese Norm blieb im Haushaltsausschuss unverändert.

Anträge von AfD, FDP und Grünen

Die AfD-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag gegen eine Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes aus. Die Fraktion kritisiert, dass die Öffnung der bisherigen Regelung, nach der der Bund nur finanzschwache Kommunen unterstützen kann, zu eine Bevorteilung von finanzstarken Ländern und Kommunen führen könnte. Stattdessen solle die Bundesregierung nach dem Willen der AfD unter anderem Vorschläge vorlegen, „die dem Bund die Möglichkeit geben, auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern Investitionen in Bezug auf Personalgewinnung und Personalentwicklung in Bildungseinrichtungen vorzunehmen“.

Als einvernehmlich erledigt wurde ein zur Beratung vorgelegter Antrag von FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556) für eine bessere Bildung durch einen modernen Bildungsföderalismus erklärt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/6144) vor. FDP und Grüne bezeichnen die von der Bundesregierung geplante Änderung im Artikel 104c des Grundgesetzes als unzureichend. Sie fordern Änderungen im Grundgesetz in Form einer Ermöglichungsklausel für Bildungszusammenarbeit im Artikel 91b. Damit sollte nach dem Willen der beiden Fraktionen erreicht werden, dass Bund und Länder aufgrund von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens zusammenwirken können. Zudem sprechen sich FDP und Grüne dafür aus, Mittelvergaben des Bundes für Investitionen in kommunale Bildungsinfrastrukturen nicht mehr degressiv und befristet auszugestalten, wie es in Artikel 104b Absatz 2 des Grundgesetzes vorgeschrieben ist.

Linke: Föderale Verantwortung der Länder nicht infrage stellen

Ebenfalls abgelehnt wurde ein aus dem Oktober 2017 stammender Antrag mit dem Titel „Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufheben“ der Fraktion Die Linke (19/13). Dagegen stimmten die übrigen Fraktionen bei Enthaltung der Grünen. Dazu lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/6143) und ein Bericht (19/6172) vor.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, statt des Kooperationsverbotes eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes zu verankern. An die Länder wird die Forderung gerichtet, mit dem Bund über geeignete Verfahren und Gremien zu verhandeln, die gewährleisten, dass der Bund sich an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen kann, „ohne dass die föderale Verantwortung der Länder infrage gestellt wird“.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (19/6169) mit der Forderung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen durch die Bundesregierung vorlegen zu lassen, der klarstellt, dass Investitionsvorhaben im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften nicht förderfähig sind. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und AfD abgewiesen.

Anschubfinanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro

Die Bundesregierung plant mit dem Digitalinfrastrukturfondsgesetzes (19/4720), die Erlöse der geplanten Versteigerung von sogenannten 5G-Lizenzen in das Sondervermögen fließen zu lassen. Zunächst sei eine bereits etatisierte Anschubfinanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geplant, heißt es in dem Gesetzentwurf. Laut der Vorlage sollen 70 Prozent der Einnahmen des Vermögens für die „Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen“ verwendet werden. Schwerpunkt ist demnach vor allem der ländliche Raum. 

Dort sei ein „privatwirtschaftlicher Ausbau von Gigabitnetzen nicht zu erwarten“, führt die Bundesregierung zur Begründung aus. Die übrigen 30 Prozent sollen laut Entwurf grundsätzlich als Finanzhilfe des Bundes den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der „Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen“ unterstützt werden. Die Einrichtung des Sondervermögens ist laut Bundesregierung notwendig, da die geplanten Maßnahmen mit den „gegenwärtig verfügbaren Haushaltsmitteln“ nicht finanziert werden könnten.

Grüne fordern „Breitband für alle“

Keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5306) mit dem Titel „Breitband für alle – Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen“. Darin wird ein Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss für alle bundesdeutschen Haushalte, Schulen und Universitäten, öffentliche Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, sowie gemeinnützige Organisationen gefordert. Gleichzeitig soll sich die Regierung bei der Bundesnetzagentur für den Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunk-Internets einsetzen, verlangt die Fraktion. Die Vorlage wurde von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur(19/6142) zugrunde. 

Aus Sicht der Grünen ist die digitale Daseinsvorsorge in Deutschland „völlig unzureichend“. Im Dezember 2017 habe der Anteil der Glasfaseranschlüsse bei der stationären Breitbandanbindung in Deutschland nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2,3 Prozent betragen, heißt es in dem Antrag. Die Europäische Kommission habe Deutschland schon 2016 in der Gruppe der am schlechtesten versorgten Länder in Europa einsortiert. Deutschland belege dort Platz 28 von 32. 

Nicht viel besser sehe es im Mobilfunkbereich aus: Das Unternehmen Telefónica habe im Mai 2018 erst einen Versorgungsgrad von 66 Prozent der Fläche Deutschlands erreicht, der Anbieter Vodafone sei auf 87 Prozent und die Telekom auf 93 Prozent Flächenabdeckung gekommen. Zugleich seien die Preise im europäischen Vergleich für Datenvolumen deutlich teurer als in benachbarten Mitgliedsstaaten in denen sich mehr Anbieter im Wettbewerb gegenüberstehen. 

Vermittlungsausschuss angerufen

Der Bundesrat hat am Freitag, 14. Dezember 2018, beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen (19/6612). Ziel solle eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes sein.

Innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses beim Bundesrat kann dieser verlangen, dass der aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates bestehende Vermittlungsausschuss einberufen wird. Er soll eine Beschlussempfehlung erarbeiten, der Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, bei Grundgesetzänderungen wie in diesem Fall jeweils mit Zweidrittelmehrheit. (scr/hau/vom/06.02.2019)

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  • 19/4543 - Antrag: Bildungsföderalismus stärken
    PDF | 128 KB — Status: 26.09.2018
  • 19/4556 - Antrag: Bessere Bildung durch einen modernen Bildungsföderalismus
    PDF | 137 KB — Status: 26.09.2018
  • 19/4720 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG)
    PDF | 234 KB — Status: 04.10.2018
  • 19/5306 - Antrag: Breitband für alle - Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen
    PDF | 232 KB — Status: 26.10.2018
  • 19/6139 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/4720 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG)
    PDF | 279 KB — Status: 27.11.2018
  • 19/6142 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Margit Stumpp, Oliver Krischer, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/5306 - Breitband für alle - Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen
    PDF | 165 KB — Status: 28.11.2018
  • 19/6143 - Beschlussempfehlung: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/13 - Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufheben
    PDF | 132 KB — Status: 28.11.2018
  • 19/6144 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/3440 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Marc Bernhard, Peter Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4543 - Bildungsföderalismus stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Suding, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten Katja Dörner, Kai Gehring, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/4556 - Bessere Bildung durch einen modernen Bildungsföderalismus
    PDF | 381 KB — Status: 28.11.2018
  • 19/6169 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/3440, 19/6144 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
    PDF | 235 KB — Status: 28.11.2018
  • 19/6172 - Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/13 - Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufheben
    PDF | 263 KB — Status: 29.11.2018
  • 19/6612 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) - Drucksachen 19/3440, 19/6144 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 167 KB — Status: 19.12.2018
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/3440 (Beschlussempfehlung 19/6144 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) in 2. Beratung angenommen


namentliche Abstimmung über Gesetzentwurf 19/3440 (Beschlussempfehlung 19/6144 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen)
10:54:25: Beginn der namentlichen Abstimmung
10:58:24: Ende der namentlichen Abstimmung
korr. Ergebnis
Gesamt: 688 Ja: 578 Nein: 87 Enthaltungen 3
Gesetzentwurf 19/3440 angenommen

Entschließungsantrag 19/6169 abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/6144 Buchstabe b (Antrag 19/4543 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/6144 Buchstabe c (Antrag 19/4556 für erledigt erklären) angenommen
Beschlussempfehlung 19/6143 (Antrag 19/13 ablehnen) angenommen
Gesetzentwurf 19/4720 (Beschlussempfehlung 19/6139: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/6142 (Antrag 19/5306 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

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Vermittlungsergebnis zu Grundgesetz-Ände­rungen angenommen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Februar 2019, der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (19/7940) zur Änderung der Finanzverfassung des Grundgesetzes zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 574 Abgeordnete für den Kompromissvorschlag, 74 Abgeordnete lehnten ihn ab. Vor der namentlichen Abstimmung wurde über die fünf einzelnen Änderungsvorschläge abgestimmt. Sie wurden jeweils mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der AfD-Fraktion angenommen. Für die namentliche Schlussabstimmung war im Bundestag, wie immer bei Grundgesetz-Änderungen, eine Zweidrittelmehrheit von 473 Stimmen erforderlich. 

Der Vermittlungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Februar, auf einen Kompromiss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440) geeinigt, durch den die Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes geändert werden. Da aufgrund des Vermittlungsvorschlags auch der Artikel 104b geändert wird, erhält das Gesetz den neuen Namen „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e)“.

Bund soll Finanzhilfen gewähren können

Nach dem Einigungsvorschlag kann der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Auch unmittelbar damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden können nach der Neufassung des Artikels 104c des Grundgesetzes finanziert werden. 

Die im Bundestagsbeschluss von Dezember 2018 enthaltene und umstrittene Formulierung, die Finanzhilfen „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ zu gewähren, wurde gestrichen.

Kontrollrechte geklärt

Bei den bis zuletzt streitigen Kontrollrechten des Bundes über die Verwendung der Gelder erreichte der Vermittlungsausschuss ebenfalls eine Einigung. Nach seinem Vorschlag darf die Bundesregierung im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen, um die zweckentsprechende Mittelverwendung zu gewährleisten. 

Im Übrigen bleiben die in dem Bundestagsbeschluss enthaltenen Kontrollrechte unverändert.

50:50 Regelung gestrichen

Ein weiterer Aspekt des Kompromisses betrifft die finanzielle Beteiligung der Länder an den künftigen Bundesprogrammen im Bildungsbereich, sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. Hierzu bestimmt der vorgeschlagene Artikel 104b des Grundgesetzes, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereit gestellt werden. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext sah vor, dass sich die Länder immer in gleicher Höhe wie der Bund beteiligen müssen.

Der derzeit amtierende Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe, hat dazu erklärt: „Der Vermittlungsausschuss hat seine Verhandlungsfähigkeit wieder einmal bewiesen. In kurzer Zeit haben wir ein gutes Ergebnis erzielt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Kompromiss in Bundestag und Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit findet. Besonderer Dank gilt den beiden Verhandlungsführern, Frau Staatsministerin Doris Ahnen, Rheinland-Pfalz, und Andreas Jung, MdB, die es geschafft haben, in nur drei Sitzungen der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe wesentliche Kompromisslinien auszuloten. Damit können nun die vorgesehenen Milliarden aus dem Bundeshaushalt schon bald fließen und den Schulen in unserem Lande zu Gute kommen.“

AfD-Antrag auf Absetzung abgelehnt

Vor der Abstimmung, die ohne Aussprache vorgesehen war, hatte die AfD-Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, weil wesentliche Inhalte des Kompromissvorschlags nicht zuvor in einer Bundestagsdebatte verhandelt worden seien. Der Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Bernd Baumann verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2018 zur Biersteuer. Der Antrag wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgewiesen.

Auch Dr. Götz Frömming (AfD) sagte, der Gesetzentwurf unterscheide sich substanziell von dem zunächst im Bundestag verabschiedeten Gesetz, zu dem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. „Kungelrunden“ seien das Gegenteil von dem, was das Grundgesetz meine, sagte Frömming. Der Bürger könne seine Kontrollfunktion nun nicht wahrnehmen.

„AfD hat sich nicht zu Wort gemeldet“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, erinnerte daran, dass es zwei Vermittlungsrunden im Vermittlungsausschuss gegeben habe und eine Arbeitsgruppe gebildet worden sei, in der sich die AfD nicht zu Wort gemeldet habe. Es hätte die Möglichkeit gegeben, Bedenken im Vermittlungsausschuss vorzutragen.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, verwies darauf, dass die AfD der erforderlichen Fristverkürzung, um den Kompromissvorschlag am 21. Februar im Bundestag abstimmen zu können, mit Zustimmung der AfD zustande gekommen sei. Die SPD wolle, dass der soziale Wohnungsbau in Deutschland finanziert und Schulen auf den neuesten Sand gebracht werden können.  

„Guter Tag für die Bildung in Deutschland“

Dr. Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, nannte das Vermittlungsergebnis markiere einen guten Tag für die Bildung in Deutschland. Man wolle nicht nur in Beton und Kabel, sondern auch in Know-how und Köpfe investieren. Die FDP bekenne sich zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Schulen. Der Kompromiss sei ein „Erfolg unseres Verfassungslebens“.

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) begrüßte ebenfalls die Einigung. Gewinner seien die Kinder und Eltern. Die „Bildungsbremse“ des 2006 eingeführten Kooperationsverbots von Bund und Ländern in der Bildung müsse endlich gelöst werden. Der Bundestag müsse dafür sorgen, dass Geld für die Schulen wirklich bei den Schulen und Geld für sozialen Wohnungsbau beim sozialen Wohnungsbau ankommt. Die beschlossenen fünf Milliarden Euro für den Digitalpakt würden nicht ausreichen, sagte Lötzsch.

Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, sagte, die AfD versuche, Parlament und Verfassungsorgane verächtlich zu machen. An diesem Verfahren sei nichts „unsauber“. Mit dem Kompromiss habe man die Frage eines modernen Bildungsföderalismus ein Stück weitergebracht. Der Kompromiss sei „breit getragen“.

Zwei-Drittel-Mehrheiten erforderlich

Der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses muss von Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt werden. Der Bundesrat wird in seiner nächsten Sitzung am 15. März 2019 über den Einigungsvorschlag abstimmen.

Der Bundestag hatte die Grundgesetzänderung bereits am 28. November 2018 in namentlicher Abstimmung mit deutlich mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (19/6144) beschlossen. Dafür stimmten damals 578 Abgeordnete, dagegen 87 bei drei Enthaltungen. Die Bundesregierung wollte mit dem Gesetz erreichen, dass der Bund künftig Länder und Kommunen im Bildungsbereich sowie beim sozialen Wohnungsbau umfassender mit Finanzhilfen unterstützen kann. 

Vermittlungsausschuss angerufen

Nach dem Bundestagsbeschluss hatte der Bundesrat, der ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit zustimmen muss, am Freitag, 14. Dezember 2018, beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen (19/6612). Ziel sollte eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes sein.

Innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses beim Bundesrat kann dieser verlangen, dass der aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates bestehende Vermittlungsausschuss einberufen wird. Er soll eine Beschlussempfehlung erarbeiten, der Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, bei Grundgesetzänderungen wie in diesem Fall jeweils mit Zweidrittelmehrheit. (vom/21.02.2019)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

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Baumann, Dr. Bernd

AfD

Stefan Müller

Stefan Müller

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Müller (Erlangen), Stefan

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Michael Grosse-Brömer

Michael Grosse-Brömer

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Grosse-Brömer, Michael

CDU/CSU

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

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Frömming, Dr. Götz

AfD

Carsten Schneider

Carsten Schneider

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SPD

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

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Gesine Lötzsch

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Britta Haßelmann

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Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/3440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
    PDF | 265 KB — Status: 18.07.2018
  • 19/6144 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/3440 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Marc Bernhard, Peter Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4543 - Bildungsföderalismus stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Suding, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten Katja Dörner, Kai Gehring, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/4556 - Bessere Bildung durch einen modernen Bildungsföderalismus
    PDF | 381 KB — Status: 28.11.2018
  • 19/6612 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) - Drucksachen 19/3440, 19/6144 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 167 KB — Status: 19.12.2018
  • 19/7940 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) - Drucksachen 19/3440, 19/6144, 19/6612 -
    PDF | 218 KB — Status: 20.02.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/7940 Nr 1 angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/7940 Nr 2 angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/7940 Nr 3 angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/7940 Nr 4 angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/7940 Ziffer 1 angenommen


Namentliche Abstimmung zur Beschlussempfehlung 19/7940
14:26:59: Beginn der namentlichen Abstimmung
14:31:10: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamt: 648 Ja: 574 Nein: 74 Enthaltungen 0
Beschlussempfehlung 19/7940 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Stand: 01.12.2024