Abgesetzt: FDP will Risikoausgleichsrücklage für Land- und Forstwirschaft
Der Bundestag hat eine Forderung der FDP-Fraktion zur Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft von der Tagesordnung abgesetzt. Ein entsprechender Antrag stand am Donnerstag, 17. Januar 2019, zunächst auf der Tagesordnung des Bundestages.
„Gewinnhistorie als Bemessungsgrundlage“
Um Ertragsschwankungen für landwirtschaftliche Betriebe in Folge von Wetterrisiken zu minimieren, solle Land- und Forstwirten die Bildung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage bis zur Höhe des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen vier Wirtschaftsjahre ermöglicht werden, heißt es in dem FDP-Antrag.
Die jährliche Rücklagenbildung solle maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen vier Jahre betragen dürfen, schreiben die Abgeordneten. Bei Unternehmensneugründungen soll ihrer Ansicht nach die Möglichkeit zur Rücklagenbildung zunächst entfallen, jedoch eine Gewinnhistorie aufgebaut werden, die als Bemessungsgrundlage dienen solle.
„Kaum strukturelle Verbesserungen durch Staatshilfen“
Staatliche Hilfen bei Ertragsausfällen seien eine Form der Unterstützung, die von vielen Landwirten abgelehnt werde, schreiben die Liberalen in der Begründung zu ihrem Antrag. Diese Hilfen mittels Steuergeldern hätten auch in der Vergangenheit kaum zu einer strukturellen Verbesserung geführt.
Wie bei jeder staatlichen Rettungsaktion gehe mit dieser Form der vermeintlichen Krisenbewältigung das „fatale Signal“ einher, Unternehmer müssten nicht mehr für Risiken einstehen. Das habe nicht nur langfristig dramatische wirtschaftliche Auswirkungen, sondern sei zudem ungerecht, urteilen die Liberalen.
„Echte Risikovorsorge beginnt vor der Krise“
Die Bundesregierung verspreche Hilfen nach „Bedarf und Bedürftigkeit“, nach denen sich die Verteilung ausschließlich an „existenzgefährdete“ Betriebe richten soll. Nach ersten Schätzungen des Landwirtschaftsministeriums seien dies lediglich 10.000 von insgesamt 275.000 Landwirten in Deutschland. Viele andere Unternehmer, die selbst durch beispielsweise moderne Beregnungsanlagen vorgesorgt hätten, würden für ihre vorausschauende Unternehmensentwicklung bestraft. Deshalb würden einige Verbände der Landwirtschaft zu Recht von Wettbewerbsverzerrung sprechen.
Echte Risikovorsorge, so schreibt die FDP-Fraktion, beginne nicht in der Krise, sondern davor. Diese Problematik habe die Finanzwirtschaft längst erkannt. „Es ist an der Zeit, dass auch das Steuersystem die betriebliche Eigenvorsorge belohnt, also Liquidität vor Ertrag stellt“, heißt es in der Vorlage. (eis/hau/15.01.2019)