Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2019, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Internationale Typengenehmigungen: Der Bundestag hat einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer Revision des internationalen Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Typengenehmigungsverfahren bei Fahrzeugen (19/6548) angenommen. Ziel der Revision ist es laut der Vorlage unter anderem, weitere Staaten zu motivieren, dem Übereinkommen aus dem Jahr 1958 beizutreten. Durch die Anhebung des Stimmverhältnisses im Verfahren im Verwaltungsausschuss von zwei Dritteln auf vier Fünftel beim Erlass neuer beziehungsweise der Änderung bestehender Regelungen der Vereinten Nationen und mittels Absenkung der Sperrminorität von mehr als einem Drittel auf mehr als ein Fünftel soll eine breitere Mehrheit zur Entscheidungsfindung notwendig werden. Zudem soll die Möglichkeit für die Vertragsstaaten geschaffen werden, eine Änderung des Übereinkommens umfangreicher zu prüfen, indem der Zeitrahmen für die Erhebung von Einwänden von sechs auf neun Monate erhöht wird. Der Straffung des Genehmigungsverfahrens soll die geplante Einführung der internationalen Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung (IWVTA) dienen. Durch den Gesetzentwurf soll das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ermächtigt werden, neue UN-Regelungen oder die Änderung bestehender UN-Regelungen durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. Da eine Vielzahl von UN-Regelungen Schadstoff- und Geräuschemissionen sowie emissionsmindernde Einrichtungen betreffen, soll die Umsetzung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgenommen werden, wenn Umweltschutz oder Energieeffizienz betroffen sind. Außerdem soll das BMVI ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem BMU globale technische Regelungen und Änderungen globaler technischer Art durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates innerstaatlich in Kraft zu setzen, wenn Umweltschutz oder Energieeffizienz betroffen sind. Das Inkraftsetzen globaler technischer Regelungen durch Rechtsverordnungen sei aufgrund der gemischten Zuständigkeit von Europäischer Union und Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des Übereinkommens auf wenige Fälle beschränkt, heißt es in dem Entwurf. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/7650) zugrunde.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat darüber hinaus sieben Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind(19/746219/746319/746419/746519/746619/746719/7468). Die Beschlussempfehlungen betreffen die Petitionen in den Sammelübersichten 180 bis 186. 

Ladestation für E-Autos in Mehrfamilienhäusern

Darunter befindet sich eine Petition mit der Forderung, dass jedermann die Möglichkeit haben soll, durch Baumaßnahmen am Mehrfamilienhaus eine Ladestation für Elektroautos zu installieren, ohne dass dazu die Zustimmung des Nachbarn erforderlich sein muss. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 30. Januar 2019 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. 

Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

In der Begründung zu seiner Eingabe schreibt der Petent, einerseits werde der Kauf eines Elektroautos gesponsert, aber anderseits würde ein Hindernis durch ein nicht ausgebautes Ladenetz bestehen. „Aus umwelttechnischen Gründen und weil es an der Zeit ist, in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, sollten Ladestationen für E-Autos verfügbar sein“, heißt es in der Petition.

Bundesregierung hat „fachliche Bedenken“

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, habe der Bundesrat mehrfach eine dahingehende Gesetzesänderung vorgeschlagen. Das Bundeskabinett habe aber sowohl in der vergangenen als auch in der laufenden Wahlperiode beschlossen, den jeweiligen Gesetzentwurf aufgrund „fachlicher Bedenken“ abzulehnen. 

Aus Sicht der Bundesregierung war nicht gesichert, ob die vorgeschlagene Rechtsänderung tatsächlich die angestrebte Wirkung entfalten und zu mehr Rechtssicherheit führen würde. Gleichwohl habe die Regierung in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass sie das Anliegen, Erleichterungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Förderung der Elektromobilität zu schaffen, begrüßt. 

Im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD, so heißt es weiter, sei auch das Ziel festgeschrieben, die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts zu reformieren und mit dem Mietrecht zu harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchschutz zu erleichtern.

Petitionsausschuss hält Änderungen für notwendig

Der Petitionsausschuss teilt der Vorlage zufolge die in der Petition vertretene Auffassung, dass Änderungen notwendig sind, um bauliche Veränderungen vornehmen zu können, die dazu dienen, Ladeinfrastruktur und Barrierefreiheit zu schaffen. Er sehe aber auch die Notwendigkeit, Änderungen des Wohnungseigentumsrechts und des Mietrechts „gründlich zu überdenken“. Schließlich könne die Installation von Ladestationen in Garagen mit Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum verbunden sein, die der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer unterlägen.

Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die Petition für geeignet, „auf die Problematik aufmerksam zu machen“. Zudem erscheine sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet, weshalb die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden sollte. (eis/hau/14.02.2019)

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