Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltbezogenen Vorhaben beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 15. Februar 2019, einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003 / 35 / EG“ (19/7702) nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Die AfD hatte Federführung beim Rechtsausschuss beantragt, wurde aber von den übrigen Fraktionen überstimmt.
In der angesprochenen EU-Richtlinie wird die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme geregelt. Nach 45-minütiger Debatte soll der Entwurf zur Weiterberatung an die Ausschüsse überwiesen werden. Strittig ist, ob der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur oder der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung übernehmen werden.
AfD sieht Missbrauchspotenzial
Die AfD hält die Gesetzesänderung für erforderlich, um das Risiko einer Behinderung von Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland und der deutschen Wirtschaft auszuschließen. Die Fraktion verweist darauf, dass sich Vereinigungen gebildet hätten, die neben Zielen des Umweltschutzes auch kommerzielle Interessen verfolgten oder von Unternehmen finanziert würden, die ebenfalls solche Interessen verfolgten. Dadurch werde das Ziel der EU-Richtlinie verwässert, die darauf ausgerichtet sei, Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit, die ein ausreichendes Interesse haben, an bestimmten umweltrechtlichen Entscheidungen zu beteiligen und ihnen Zugang zu den Gerichten zu gewähren.
Die Fraktion sieht ein Missbrauchspotenzial etwa darin, dass eine nur wenige Mitglieder umfassende Vereinigung Zuwendungen von Unternehmen oder Organisationen erhält, die im Interesse ausländischer Wettbewerber oder Staaten agieren. Auf diese Weise mit Finanzmitteln ausgestattet, könnte die Vereinigung Verbandsklagen im Umweltrecht initiieren, um deutschen Wirtschaftsunternehmen zu schaden und ausländischen Unternehmen, Organisationen oder Staaten bei der Ausschaltung ihrer deutschen Wettbewerber zu helfen. Voraussetzung für die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen solle künftig sein, dass sich die Tätigkeit der Vereinigung ausschließlich auf Ziele des Umweltschutzes konzentriert, fordert die AfD. (vom/hau/15.02.2019)