Geschichte

Vor 65 Jahren: Bundestag wählt Hel­muth von Grolman zum ersten Wehrbeauftrag­ten

Schwarz-weiß-Foto von Helmuth von Grolman hinter seinem Schreibtisch.

Helmuth von Grolman war der erste Wehrbeauftragte des Bundestages. (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung/Landesbildstelle Niedersachsen)

Vor 65 Jahren, am Donnerstag, 19. Februar 1959, wählte der Deutsche Bundestag Generalleutnant a. D. Helmuth von Grolman (1898 bis 1977) mit 363 gegen 16 Stimmen bei 32 Enthaltungen zum ersten Wehrbeauftragten. Einen Monat später, am 20. März, wurde er vor dem Plenum durch den Bundestagspräsidenten D. Dr. Eugen Gerstenmaier vereidigt und am 3. April trat er sein Amt an.

Hilfsorgan des Bundestages

Drei Jahre zuvor hatte der Bundestag nach dem Vorbild des schwedischen Militie-Ombudsmans dieses Amt eingeführt. Als Hilfsorgan des Bundestages soll der oder die Wehrbeauftragte den Bundestag dabei unterstützen, die parlamentarische Kontrolle über die Bundeswehr zu wahren.

„Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ So hatte es der Bundestag am 6. März 1956 in Artikel 45b des Grundgesetzes im Rahmen der neuen Wehrverfassung verankert. Die Verfassungsnovelle trat am 19. März 1956 in Kraft.

Kompromiss im Rahmen der Wehrgesetzgebung

Vorausgegangen war dieser Entscheidung eine lange kontroverse Debatte um den Wiederaufbau der Streitkräfte sowohl im Parlament als auch in der Gesellschaft. Die Verschärfung des Ost-West-Konflikts und der Beginn des Korea-Krieges im Sommer 1950 ließen die Aufstellung bundesdeutscher Streitkräfte außenpolitisch unausweichlich erscheinen. 

Mit dem Beitritt der Bundesrepublik zur Nato am 5. Mai 1955 begann der Aufbau der Bundeswehr. Auf Initiative der SPD und als Kompromiss im Rahmen der folgenden Wehrgesetzgebung hatten sich Regierung und Opposition auf die Einführung eines solchen Amtes geeinigt. Zehn Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sollte die neu gegründete Bundeswehr nicht nur einer besonderen Kontrolle unterliegen, ein möglicher Machtmissbrauch durch das Militär sollte auch ausgeschlossen werden. Mit den Grundsätzen der Inneren Führung und dem neuen Leitbild vom Staatsbürger in Uniform sollten sich die neuen deutschen Streitkräfte von der Wehrmacht absetzen.

Befugnisse des Wehrbeauftragten

Als am 1. April 1957 die ersten Wehrpflichtigen zur Bundeswehr eingezogen wurden, gab es immer noch keinen Wehrbeauftragten. Erst am 11. April 1957 verabschiedeten die Abgeordneten das Wehrbeauftragten-Gesetz, in dem Aufgabenkreis, Befugnisse und Rechtsstellung des Wehrbeauftragten geregelt sind. Danach soll der oder die Wehrbeauftragte vor allem Verletzungen der Grundrechte der Soldaten im Blick haben und über die Beachtung der Grundsätze der Inneren Führung in der Bundeswehr wachen. Tätig wird er oder sie nach Aufforderung durch den Bundestag oder den Verteidigungsausschuss. In der Regel wird der oder die Wehrbeauftragte nach pflichtgemäßem Ermessen und auf Grund eigener Entscheidung tätig.

Fast weitere zwei Jahre dauerte die Suche nach einem geeigneten Kandidaten. Am 28. Januar schließlich schlug der Ausschuss für Verteidigung den Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte Helmuth von Grolman für dieses Amt vor. Der ehemalige Wehrmachtsgeneral von Grolman hatte bereits von 1955 bis 1957 im Personalgutachterausschuss für die Bundeswehr mitgearbeitet. Der Ausschuss sollte dazu beitragen, die Bundeswehr von solchen Führungspersonen freizuhalten, die durch ihr Verhalten im Nationalsozialismus belastet waren.

Erster Jahresbericht

Als Grolman am 3. April 1959 das Amt übernahm, musste er sich neben Eingaben der Soldaten auch dem Aufbau seiner Dienststelle widmen. Bereits sein 1960 vorgelegter erster Jahresbericht sorgte für Aufsehen. Grolman sah durch das Tempo des Bundeswehraufbaus die Truppe überfordert. Stimmung und Motivation seien daher schlecht. „Der zu schnelle Aufbau der Bundeswehr und der zeitweise parallel laufende Umbau des Heeres haben zu einer Personalbewegung geführt, die zum Teil notwendig oder unvermeidlich gewesen sein mag, die aber zwangsläufig die Truppe nicht zur Ruhe kommen ließ. Ständige Versetzungen, insbesondere bewährter Kompaniechefs und Kommandeure, in der mit allen Schwierigkeiten belasteten Aufbauzeit haben sich auf Erziehung und Menschenführung wie auf die Organisation und Leitung der Ausbildung fühlbar nachteilig ausgewirkt.“

Weiterhin kritisierte er die unzulängliche Ausrüstung und ungenügenden Ausbildungsmöglichkeiten: „Die Überforderung der Truppenführer, der Mangel an erfahrenen Offizieren (Kompaniechefs), die zu geringe Zahl junger Offiziere und Unteroffiziere, das Auseinanderreißen von Verbänden, hohe Abgaben zu Neuaufstellungen, verwaltungsmäßige Schwierigkeiten, unzulängliche Ausrüstung, ungenügende Ausbildungsmöglichkeiten (Standortübungsplätze usw.) wirkten sich teilweise fühlbar auf das innere Gefüge, auf Stimmung und Geist der besonders betroffenen Truppenteile aus. Missmut und Resignation waren noch Einzelerscheinungen. Hierdurch kann aber das Vertrauen nicht nur zwischen Untergebenen und Vorgesetzten und gegenüber dem Dienstherrn, sondern letztlich auch zum Parlament und zur Demokratie gefährdet werden. Diese politisch bedenklichen Folgen sollten ernste Beachtung finden.“

Unterausschuss zur Prüfung der Kontrollbefugnisse

Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) zeigte sich über diese Kritik nicht erfreut. Er fand unter anderem den Hinweis auf den zu raschen Aufbau der Bundeswehr unstatthaft und warf dem Wehrbeauftragten vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Von einzelnen Unionspolitikern wurde ihm außerdem vorgeworfen, seine Kontrollbefugnisse zu weit ausgelegt zu haben. 

Die Ausführungen seines ersten Jahresberichts, führten zur Einrichtung eines Unterausschusses des Verteidigungsausschusses, der sich mit den Rechten des Wehrbeauftragten befasste und sich mit von Grolman darauf verständigte, dass der Wehrbeauftragte nicht zu politischen Entscheidungen von Parlament und Regierung Stellung nimmt.

Am 14. Juli 1961 bat Helmuth von Grolman aus persönlichen Gründen um seine Entlassung aus dem Amt. Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier entsprach dieser Bitte am selben Tag.

Die Wehrbeauftragten seit 1959

Auf von Grolman folgten im Amt des Wehrbeauftragten Hellmuth Guido Heye (1961 bis 1964), Matthias Hoogen (1964 bis 1970), Fritz Rudolf Schultz (1970 bis 1975), Karl Wilhelm Berkhan (1975 bis 1985), Willi Weiskirch (1985 bis 1990), Alfred Biehle (1990 bis 1995), Claire Marienfeld-Czesla (1995 bis 2000), Dr. Willfried Penner (2000 bis 2005), Reinhold Robbe (2005 bis 2010), Hellmut Königshaus (2010 bis 2015) und Dr. Hans-Peter Bartels (2015 bis 2020). Seit Mai 2020 ist Dr. Eva Högl die Wehrbeauftragte des Bundestages. (klz/12.02.2024)

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