Auswärtiges

Kinder in Konflikt­ge­bie­ten sind schwersten Verbrechen aus­gesetzt

Kinder, die in Gebieten mit gewaltsamen Konflikten aufwachsen, sind schwersten Verbrechen ausgesetzt. Im Rahmen der Vereinten Nationen konnten zwar erste Erfolge zum Schutz Minderjähriger erzielt werden, die Widerstände gegen die neuen Instrumente der Uno bleiben aber groß, und es klaffen noch zahlreiche Lücken beim Kinderschutz. Das war der Tenor des öffentlichen Fachgesprächs des Unterausschusses „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ des Auswärtigen Ausschusses, der am Montag, 11. Februar 2019, zum Thema „Kinder in Konfliktgebieten“ unter dem Vorsitz der stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Daniela De Ridder (SPD) zusammengekommen war.

„Auf bereits Erreichtes aufbauen“

Die Bundesregierung werde in der Zeit als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den Jahren 2019/20 darauf hinwirken, die Belange von Minderjährigen in Konfliktsituationen als Querschnittsthema noch stärker in der Arbeit der Weltorganisation zu verankern, sagte Dr. Wiebke Rückert vom Auswärtigen Amt.

Dabei könne man bereits auf Erreichtes aufbauen, nicht zuletzt dank der Hartnäckigkeit, mit der Deutschland das Thema auch schon bei seiner vorigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat eingebracht habe. Die Lage von Kindern in Konflikten bei sämtlichen zu behandelnden sicherheitspolitischen Fragen mit zu berücksichtigen, sei mittlerweile eine akzeptierte Vorgehensweise.

Schwarze Liste des „naming and shaming

Der Beobachtungsmechanismus der Vereinten Nationen umfasse nun sechs  Kategorien an gravierenden Tatbeständen gegenüber Kindern, die man systematisch erfassen und die Täter brandmarken könne: von der Rekrutierung Minderjähriger für militärische Zwecke, ihrer Tötung und Verstümmelung über sexuelle Gewalt und Entführungen bis hin zu Angriffen auf Schulen und Krankenhäuser und der Verweigerung humanitärer Hilfe.

Regierungen, die sich der hier aufgeführten Verbrechen schuldig machten, würden auf dieser schwarzen Liste geführt – einem wertvollen und wirksamen Instrument des „naming and shaming“, das erheblichen politischen Druck auf die genannten Länder entfalte. Der Generalsekretär lege einen jährlichen Bericht vor.

Verfahren der „doppelten Prüfung“

Dass man bei dem Schutz der Jüngsten vor den Auswirkungen einer kriegerisch-gewalttätigen Umgebung nicht bei Null anfangen muss, erläuterte auch Dr. Thomas Helfen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Er verwies auf die Vielzahl an Programmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen einschlössen.

Zu den größten Herausforderungen des Systems zum Schutz der Kinder in bewaffneten Auseinandersetzungen gehören laut Rückert immer wieder vorgebrachte Zweifel an den vom Generalsekretariat vorgelegten Informationen – dem begegne man nun mit einem Verfahren der doppelten Prüfung. Dazu gehörten aber auch nicht gerechtfertigte „Ent-Listungen“ von Ländern, in denen die Rechte von Kindern weiterhin missachtet würden und in denen Kinder weiterhin schwerer Gewaltverbrechen ausgesetzt seien, wogegen man den politischen Druck erhöhen müsse, Hinzu kämen Versuche, das Thema insgesamt von der Agenda zu verdrängen – dagegen setze sich die Bundesregierung für ein vollständiges „mainstreaming“ ein: Die Belange von Kindern gehörten zu jeder einzelnen Befassung des Sicherheitsrates.

Schutz von Minderjährigen als Querschnittsfrage

Swen Dornig vom Nato-Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa unterstrich, dass das Thema des Kinderschutzes in Konflikten auch beim transatlantischen Verteidigungsbündnis einen hohen Stellenwert habe. „Jedes Kind, das man vor einer Rekrutierung bewahrt, ist ein direkter Beitrag zur Krisenprävention“, so der Nato-Berater, der von 2016 bis 2018 als Senior Adviser on Children and Armed Conflict für die Nato-Mission „Resolute Support“ in Afghanistan war.

Man unterstütze die Bemühungen der Staatengemeinschaft und Deutschlands, den Schutz von Minderjährigen als Querschnittsfrage in sämtliche anderen Beschlussfassungen einfließen zu lassen. Vor allem müssten internationale Organisationen wie Nato und EU ihre Erfahrungen – „best practices“ und „lessons learned“ – auf diesem Gebiet austauschen, um das Thema auf der politischen Agenda voranzubringen.

Seit 2016 betreibe auch die Nato eine aktive „Child protection policy“, die von einer entsprechenden und beständig wachsenden Fachkompetenz getragen werde. Das Bündnis greife auf speziell ausgebildete Experten zurück, die die Soldaten der Allianz vor Einsätzen für das Thema sensibilisierten. Eine solche „Vorbereitung im Vorfeld von Missionen ist zwingend notwendig“, sagte Dornig.

„Kinderrechte müssen eingehalten werden“

Für die Achtung der Kinderrechte und des Kindeswohls setzt sich auch das Kinderhilfswerk ein. „Kinderrechte müssen eingehalten werden“, sagte Ekkehard Forberg vom Kinderhilfswerk „World Vision Germany und verwies auf die von den allermeisten Staaten unterzeichnete Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Seine Organisation gehöre zu den Nichtregierungsorganisationen, die am Verifikationsmechanismus beteiligt seien, der die im Jahresbericht des Uno-Generalsekretärs aufgeführten Fakten nachprüft, um die Glaubwürdigkeit des Uno-Systems zu stärken.

„Langjährige Verursacher zur Rechenschaft ziehen“

In der strafrechtlichen Täterverfolgung sah Forberg einen weiteren Aspekt, an dem das System der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern in Konfliktsituationen noch ausbaufähig sei. Vor allem die langjährigen Verursacher gelte es zur Rechenschaft zu ziehen. Die Täter müssten die Konsequenzen ihres Tuns spüren.

Werde Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen die international angebotene humanitäre Hilfe verweigert, wünsche er sich ein entschiedenes Einschreiten der Bundesregierung, etwa durch Sanktionen in anderen Bereichen. Forberg setzte sich zudem dafür ein, dass Demobilisierungsprojekte förderwürdig bleiben und diese Position nicht der Sparpolitik zum Opfer fällt.

„Kinder in die Konfliktlösung einbeziehen“

Zu den Anliegen des Kinderhilfswerkes gehöre außerdem, die Präventionsarbeit zu verstärken, um Konflikte zu verhüten. Hier sei ein größeres finanzielles Engagement Deutschlands gefragt, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Ein noch größeres Gewicht müsse auf die Förderung kindergerechter Projekte gelegt werden. Und schließlich müsse die bisherige Praxis beim Export von Kleinwaffen in Konfliktgebiete  überdacht werden. Dafür brauche man „klare Kriterien“.

Forberg verwahrte sich dagegen, Kinder nur als Opfer zu behandeln, sondern sprach ihnen auch ein Recht auf Mitgestaltung ihres gesellschaftlichen Kontextes zu. „Kinder müssen in die Konfliktlösung einbezogen werden. Wir müssen ihnen eine Stimme in Friedensprozessen geben.“ So sollten Kinder und Jugendliche vor Ort befragt und ihre Vorstellungen in die allgemeinen offiziellen Berichte einfließen. (ll/12.02.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Ekkehard Forberg, Kinderhilfswerk „World Vision Deutschland“
  • Swen Dornig, Nato Supreme Headquarters Allied Powers Europe (Oberstes Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa)

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