Enquete-Kommission „Direkte Demokratie auf Bundesebene“ abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. April 2019, einen Antrag der AfD-Fraktion (19/1699) mit breiter Mehrheit abgelehnt, eine Enquete-Kommission „Direkte Demokratie auf Bundesebene“ einzurichten. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/5946) zugrunde.
„Lehren aus bisherigen Erfahrungen ziehen“
Nach dem Willen der AfD sollte die einzusetzende Enquete-Kommission einen Gesetzentwurf vorbereiten, der im Einklang mit dem Grundgesetz steht und der gewährleistet, dass die durch das Volk beschlossenen Gesetze mit höherrangigem Recht und dem Völkerrecht vereinbar sind.
Die Kommission sollte untersuchen, welche konkreten Lehren sich aus den Erfahrungen mit direktdemokratischen Instrumenten auf Landes- und Kommunalebene ziehen lassen und inwieweit direktdemokratische Regelungen anderer Staaten wie etwa der Schweiz oder den USA in Deutschland übernommen werden können.
„Beteiligung der Länder sicherstellen“
Geprüft werden sollte ebenso, wie eine grundgesetzkonforme Beteiligung der Länder bei einem Gesetzgebungsverfahren durch Volksentscheid sichergestellt werden kann. Ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollte die Enquete-Kommission bis zur parlamentarischen Sommerpause 2019 vorlegen, damit noch in der laufenden Legislaturperiode erste Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden können, wie es in dem Antrag weiter heißt.
Eine Enquete-Kommission setzt sich zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und zur Hälfte aus Sachverständigen zusammen, die von den Fraktionen benannt werden. (vom/04.04.2019)