Kulturarbeit in früheren deutschen Siedlungsgebieten diskutiert
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 27. Juni 2019, erstmalig mit dem Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß Paragraf des Bundesvertriebenengesetzes (19/10836) in den Jahren 2017 und 2018 beschäftigt. Den Bericht überwies er im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien.
Kulturgut der Vertreibungsgebiete erhalten
Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes aus dem Jahr 1953 verpflichtet Bund und Länder, aufgrund der durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im östlichen Europa zu erhalten. Auf dieser Grundlage fördert der Bund gemeinsam mit den Ländern kontinuierlich die Präsentation, Weiterentwicklung und Erforschung von Themen der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Dabei geht es um historische Regionen und Siedlungsgebiete wie Schlesien, Ost- und Westpreußen, Siebenbürgen oder das Banat, in denen früher Deutsche gelebt haben und zum Teil noch heute ansässig sind.
Zu den geförderten Einrichtungen gehören neben der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin regionale Museen wie etwa das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg oder das Schlesisches Museum zu Görlitz sowie Wissenschaftszentren wie das Herder-Institut in Marburg oder die Martin-Opitz-Bibliothek in Herne. (sas/27.06.2019)