1. Untersuchungsausschuss

Zeugin: Identifizierung Amris mit italienischer Hilfe schlug fehl

Außenaufnahme eines Ausschusssaals im Paul-Löbe-Haus bei Nacht

Der 1. Untersuchungsausschuss befasste sich zu Beginn der neuen Sitzungsperiode mit der Rolle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. (picture alliance / Moritz Vennemann)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat im Februar 2016 einen vergeblichen Versuch unternommen, mit Hilfe der italienischen Behörden den späteren Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri zu identifizieren. Dies berichtete die damalige Liaisonbeamtin der Behörde in Rom, Sonja Rezvani, am Donnerstag, 12. September 2019, dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) unter Vorsitz von Armin Schuster (CDU/CSU). Die heute 32-jährige Regierungsamtsrätin ist nach eigenen Worten seit Oktober 2009 beim Bamf tätig, das sie derzeit in Georgien vertritt.

In Italien betreute sie zwischen Juli 2015 und Juli 2017 die bilaterale asylrechtliche Kooperation im Rahmen des 2013 geschlossenen Dublin-III-Abkommens. Sie war in dieser Funktion im „Dublin-Referat“ des italienischen Innenministeriums angesiedelt, wo sie über ein eigenes Büro verfügte. Während ihrer Dienstzeit in Rom sei sie zweimal aus Deutschland auf Amri angesprochen worden, berichtete die Zeugin, am 16. Februar 2016 und ein weiteres Mal nach dem Anschlag in Berlin am 30. Dezember desselben Jahres. Sie habe sich zu diesem Zeitpunkt allerdings zunächst nicht daran erinnert, mit dem Mann schon einmal zu tun gehabt zu haben.

„Kein Treffer in der italienischen Asyl-Datenbank“

Die erste Anfrage mit der Bemerkung „eilt sehr“  und drei Ausrufezeichen sei von ihrer Kollegin Steffi Öchsle gekommen, die das Bamf damals im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) der Geheimdienste und Polizeien des Bundes und der Länder vertrat. Öchsle habe sechs Alias-Namen Amris mitgeteilt und gebeten, bei den italienischen Kollegen nachzufragen, ob eine Person unter einer dieser Identitäten in Italien einen Asylantrag gestellt habe oder „aufgegriffen“ worden sei. Ein Namensabgleich in der italienischen Asyl-Datenbank, auf die die Zeugin selber nicht zugreifen konnte, habe allerdings keinen Treffer erbracht.

Sie habe daraufhin, berichtete die Zeugin weiter, am nächsten Tag vorgeschlagen, über das einschlägige europäische Kommunikationssystem „Dublin-Net“ ein förmliches „Info-Request“, also eine Anfrage mit offiziellem Charakter, an die Italiener zu richten. In diesem Fall wäre es nicht bei einem bloßen Namensabgleich geblieben, sondern hätten auch Fingerabdrücke herangezogen werden können. Dazu sei es allerdings nicht gekommen.

„Amri war ein Fall unter sehr vielen“

Dass Amri kurz nach diesem E-Mail-Austausch in Deutschland als „Gefährder“ eingegestuft wurde, wurde der Zeugin damals nicht mehr bekannt; davon sei ihr gegenüber keine Rede gewesen, sagte sie. Da die Abfrage der italienischen Datenbank ergebnislos geblieben war, habe sie von den Kollegen des Dublin-Referats auch nicht erfahren können, dass Amri vor seiner Einreise nach Deutschland in Italien bereits vier Jahr hinter Gittern gesessen hatte. Vor dem Anschlag sei Amri für sie ein Fall unter sehr vielen gewesen. Während ihrer zweijährigen Dienstzeit in Rom habe sie im Durchschnitt 30 bis 40 Anfragen am Tag zu bearbeiten gehabt.

Die Zusammenarbeit mit der italienischen Seite hat die Zeugin nach eigenen Worten als gut in Erinnerung. Ihre Rolle habe sich allerdings auf die einer Informationsübermittlerin und Ansprechpartnerin für beide Seite beschränkt. Sie sei weder befugt gewesen, deutsche oder italienische Datennbanken einzusehen noch, zu Einzelfällen eigene Recherchen anzustellen. Dass nach Zahlen aus dem Jahr 2017 nur zehn Prozent der deutschen Rücknahmeersuchen im Rahmen des Dublin-Verfahrens erfolgreich waren, führte die Zeugin nicht auf mangelnden Willen, sondern auf Personalnot auf italienischer Seite zurück.

„Amri hat sich nicht besonders auffällig verhalten“

Im weiteren Verlauf der Sitzung berichtete eine Entscheiderin aus dem Bamf über das Asylverfahren des späteren Attentäters Anis Amri. Er habe sich dabei „nicht besonders auffällig“ verhalten, erklärte die Zeugin F. C. in ihrer Vernehmung. „Ich kann eigentlich nichts Großartiges mehr zu dieser Anhörung sagen.“ Die heute 35-jährige Juristin ist nach eigenen Worten seit Februar 2015 beim Bamf beschäftigt und war seither durchweg als Entscheiderin eingesetzt.

Der aus Tunesien stammende Amri hatte seinen Asylantrag am 28. April 2016 gestellt und sich dabei als Ägypter namens Mohammed Hassan ausgegeben. Da sie in den Jahren 2015 und 2016 hauptsächlich das Herkunftsland Ägypten bearbeitet habe, berichtete die Zeugin, habe eine Referentin der zuständigen Außenstelle sie gebeten, den Fall zu übernehmen. Vor der Anhörung habe sie einen Hinweis aus dem Sicherheitsreferat ihrer Behörde erhalten, dass es sich bei Amri um einen Gefährder handele, der in Deutschland mit diversen Alias-Namen unterwegs gewesen sei. Sie solle daher besonderes Augenmerk auf die Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers verwenden.

„Anhänger der Muslimbruderschaft“

Die zweistündige Anhörung fand am 17. Mai 2016 statt. Als Asylgrund habe Amri angegeben, er sei Anhänger der Muslimbruderschaft und als solcher im Ägypten des autoritär herrschenden Präsidenten Abdel Fatah El-Sisi polizeibekannt gewesen. Als die Zeugin ihm seinen bunten Strauß von Identitäten vorhielt, habe er ohne Umstände eingeräumt, er habe sich einmal als „Anis Amri“ registrieren lassen. An die übrigen Namen könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe dabei völlig gelassen, keineswegs verärgert oder aggressiv gewirkt.

Nach der Anhörung, berichtete die Zeugin weiter, habe sie den Dolmetscher nach seinem Eindruck von der Nationalität des Antragstellers gefragt. Die Antwort sei gewesen, der Mann habe kein ägyptisches Arabisch gesprochen, sondern stamme höchstwahrscheinlich aus Tunesien. Auf der Grundlage dieser Auskunft wie auch eines Berichts des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts, in dem Amris zahlreiche Pseudonyme aufgeführt waren, habe sie den Antrag bereits am 30. Mai 2016 abschlägig beschieden, sagte die Zeugin: „Seine Gründe bezogen sich auf das Herkunftsland Ägypten. Ich habe keinen Asylgrund gesehen, wenn er nicht aus Ägypten stammte.“

„Amris Verfahren ging unüblich schnell über die Bühne“

Seit dem 11. Juni 2016 war die Ablehnung des Asylantrags bestandskräftig. Damit war Amris Fall in der für damalige Verhältnisse sensationell zügigen Frist von sechs Wochen abgehandelt. Als Grund nannte die Zeugin, dass sich nach der Anhörung ein weiteres Mal ihre Kollegin Steffi Öchsle aus dem Sicherheitsreferat bei ihr gemeldet und wegen der Besonderheiten des Falles auf Beschleunigung gedrungen habe.

Öchsle selbst, die der Ausschuss am 12. September ebenfalls vernahm, bestätigte, dass Amris Verfahren auch nach ihrem Eindruck „unüblich schnell“ über die Bühne gegangen sei. Im Durchschnitt hätten Asylbewerber damals sieben Monate auf eine Entscheidung warten müssen. Öchsle, die nach eigenen Angaben seit Mitte 2014 im Sicherheitsreferat des Bamf tätig ist und ihre Behörde seit Mitte 2015 im GTAZ der deutschen Polizeien und Nachrichtendienste vertritt, hatte seit Februar 2016 mit Amri viel zu tun. „Mir ist nicht bekannt, dass wir über ein Person häufiger als über Amri gesprochen haben“, sagte sie dem Ausschuss. (wid/12.09.2019)

Liste der geladenen Zeugen 

  • Sachbearbeiterin 1, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Sachbearbeiterin 2, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Sachbearbeiterin 3, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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