Parlament

127 Gesetze an 66 Sitzungs­tagen verabschiedet

Symbolbild mit der Darstellung eines Säulendiagramms

Der Bundestag hat 127 Gesetze im Jahr 2019 verabschiedet. (DBT/Klimpel)

127 Gesetze hat der Bundestag im im Jahr 2019 verabschiedet. Davon hatte die Bundesregierung 106 Gesetzentwürfe eingebracht. 19 gingen auf eine Initiative des Bundestages zurück, zwei auf die des Bundesrates.

Gesetzentwurf zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“

18 der 19 vom Bundestag selbst eingebrachten und verabschiedeten Gesetzentwürfe stammen von der Regierungskoalition, bestehend aus CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion. Ein verabschiedetes Gesetz wurde von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht.

Dabei handelt es sich um den Gesetzentwurf zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ (Forum-Recht-Gesetz, 19/8263), den das Parlament gegen die Stimmen der AfD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen am 22. März 2019 verabschiedete (19/8607, 19/8608).

Aufgrund dieses Gesetz wird eine selbstständige bundesunmittelbare Stiftung mit Sitz in Karlsruhe und einem Standort in Leipzig geschaffen. Sie soll der Bevölkerung den Wert und die Bedeutung des Rechtsstaats verdeutlichen. Das Gesetz ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten.

221 Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht

Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 221 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein, neben 126 Regierungsvorlagen und 80 Initiativen aus dem Parlament selbst noch 15 Vorschläge des Bundesrates.

Von den 80 Vorlagen aus dem Parlament stammten 20 von der Regierungskoalition, 26 von der AfD-Fraktion, 14 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, neun von der FDP-Fraktion und fünf von der Linksfraktion. CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen brachten einen gemeinsamen Vorschlag ein. Zwei Entwürfe stammten aus der Feder von FDP, Linksfraktion und Grünen. Dabei handelt es sich zum einen um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) und zum anderen um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3  – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität, 19/13123). Einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Gewaltenteilung bei internationalen Entscheidungsprozessen brachten FDP und Grüne gemeinsam ein (19/11151).

Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Zwei weitere Gesetzentwürfe sind von Abgeordneten ohne die Beteiligung von Fraktionen (außerfraktionell) initiiert worden. Beide betreffen Regelungen zur Organspende. Den von Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping und weiteren Abgeordneten initiierten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (19/11087) hat der Bundestag am 16. Januar 2020 in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von 432 der 669 abgegebenen Stimmen verabschiedet.

Den außerfraktionellen Gesetzentwurf von Prof. Dr. Karl Lauterbach, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte und Jens Spahn zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (19/11096) lehnte das Parlament ab.

FDP mit den meisten Anträgen

Beim Parlament gingen darüber hinaus 733 Anträge ein. Mit ihnen wird zu einem bestimmten politischen Handeln aufgefordert, zum Beispiel zur Änderung eines Gesetzes. Auch kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten. Die meisten Anträge stellte die Fraktion der FDP mit 216, gefolgt von der Fraktion Die Linke mit 166, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 163 und der AfD-Fraktion mit 133 Anträgen. CDU/CSU und SPD stellten zusammen 43 Anträge. Vier Mal formulierten Linke und Grüne gemeinsame Forderungen in Anträgen, dreimal gemeinsam mit der FDP. In drei Fällen einigten sich CDU/CSU, SPD, FDP, und Bündnis 90/Die Grünen auf gemeinsame Anträge. In jeweils einem Fall legte die Regierungskoalition einen gemeinsamen Antrag mit der FDP beziehungsweise mit Bündnis 90/Die Grünen vor.

Die Zahl der Entschließungsanträge belief sich auf 111. Entschließungen müssen sich auf eine vorliegende Initiative beziehen und werden entweder zur dritten Beratung von Gesetzentwürfen oder zur Beratung von Großen Anfragen im Plenum eingebracht. Mit 35 Entschließungsanträgen lag die Linksfraktion vor Bündnis 90/Die Grünen mit 31, gefolgt von der FDP mit 21 und der AfD mit 20. CDU/CSU und SPD legten einen gemeinsamen Entschließungsantrag vor, Linksfraktion und Grüne ebenfalls, und es gab einen gemeinsamen Entschließungsantrag der FDP, der Linken und der Grünen.

Aktuelle Stunden, Fragestunden, Regierungsbefragungen

Auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments schlägt sich in Zahlen nieder. In 42 Aktuellen Stunden debattierte der Bundestag auf Verlangen von Fraktionen über aktuelle Entwicklungen. Zehnmal verständigten sich die Fraktionen auf vereinbarte Debatten, etwa zum Internationalen Frauentag oder zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes. Drei Regierungserklärungen wurden abgegeben, am 21. März und am 17. Oktober von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum jeweils bevorstehenden EU-Gipfel und am 24. Juli von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer anlässlich ihrer Vereidigung.

In 19 Fragestunden stellten sich Regierungsvertreter den Auskunftswünschen der Abgeordneten, in ebenso vielen Regierungsbefragungen informierte die Bundesregierung über aktuelle Kabinettsbeschlüsse. In drei Regierungsbefragungen stand Bundeskanzlerin Angela Merkel Rede und Antwort.

Große und Kleine Anfragen

Bei wichtigen politischen Fragen greifen die Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Die AfD-Fraktion stellte sieben, Linke und FDP jeweils zwei Große Anfragen an die Bundesregierung, die Grünen eine. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen werden im Plenum des Bundestages beraten, wenn mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.

3.603 Mal nutzten die Fraktionen eine Kleine Anfrage, um die Bundesregierung zur Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt zu bewegen. Kleine Anfragen kamen zum großen Teil von der AfD (1197) und der FDP (1159). Die Linke stellte 757, Bündnis 90/Die Grünen 489 Kleine Anfragen. Zwei Kleine Anfragen wurden von der Linken und den Grünen gemeinsam gestellt. Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden. Sie werden nicht im Plenum beraten.

Fragen der Abgeordneten an die Regierung

Die Parlamentarier hatten 6.640 schriftliche und 1.393 mündliche Fragen an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen stellten Abgeordnete der Grünen (2.254), der Linken (1.823) und der FDP (1.567), gefolgt von AfD-Abgeordneten (791). Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion hatten 80, Abgeordnete der SPD 66 Fragen, die sie schriftlich an die Bundesregierung stellten. Einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, stellten 59 schriftliche Fragen.

Auch die meisten mündlichen Fragen kamen von Abgeordneten der Grünen (646) und der Linksfraktion (416). FDP-Abgeordnete stellten 205, Abgeordnete der AfD 101, SPD-Abgeordnete 14, Unionsabgeordnete neun mündliche Fragen. Fraktionslose Abgeordnete hatten zwei mündliche Fragen. Dringliche Fragen, die noch bis 12 Uhr am Tag vor der Fragestunde eingereicht werden können, wurden im vergangenen Jahr nicht gestellt.

9.498 Bundestagsdrucksachen veröffentlicht

Das Plenargeschehen aller 66 Sitzungstage kann man im Plenarprotokoll auf insgesamt 8.802 Seiten nachlesen. Als Video abrufbar sind alle Plenarsitzungen und Redebeiträge in der Mediathek des Bundestages. Alle 9.498 Plenardrucksachen des vergangenen Jahres sind unter bundestag.de/dokumente und im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) abrufbar, alle 77 namentlichen Abstimmungen des vergangenen Jahres unter https://www.bundestag.de/abstimmung.

Die Drucksachen bilden alle parlamentarischen Initiativen ab, also Gesetzentwürfe und Verordnungen, Anträge, Entschließungs- und Änderungsanträge, Beschlussempfehlungen und Berichte, Große und Kleine Anfragen sowie Unterrichtungen. (klz/28.02.2020)

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