Linke will jede geleistete Arbeitstunde der Beschäftigten erfassen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Damit jede Arbeitsstunde zählt – Arbeitszeitgesetz ergänzen“ (19/17134) erstmals erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Aufzeichnungspflicht in einigen Berufsgruppen schon üblich
Die Linksfraktion verlangt von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer der gewährten Ruhepausen jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzuzeichnen. Zur Begründung verweisen die Abgeordneten auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14. Mai 2019 wodurch klar werde, dass das geltende Arbeitszeitrecht ergänzt werden müsste, da es den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie nicht genüge. Durch die bisher geltende Rechtslage, ausschließlich die Mehrarbeit zu dokumentieren, werde nicht ersichtlich, „wie die regulären Arbeitszeiten liegen oder ob die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden“, heißt es in dem Antrag.
Diese Nachweise seien jedoch in punkto Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten von zentraler Bedeutung. Daher sehe das Arbeitszeitgesetz schon jetzt bei einigen Berufsgruppen, wie im Verkehr oder der Schifffahrt, eine Aufzeichnungspflicht über jede geleistete Arbeitsstunde der Beschäftigten vor. „Diese sinnvolle Regelung gilt es jetzt auf alle Beschäftigten auszudehnen“, schreibt die Linksfraktion. (hau/05.03.2020)