Parlament

Eva Högl zur neuen Wehrbeauftragten des Bundes­tages gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, die SPD-Abgeordnete Dr. Eva Högl zur neuen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gewählt. Dem gemeinsamen Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (19/18935) stimmten 389 Abgeordnete zu, 171 Abgeordnete enthielten sich, vier Stimmen waren ungültig. Für die Wahl war die Kanzlermehrheit von 355 Stimmen erforderlich. Auf den Gegenkandidaten, den bayerischen AfD-Abgeordneten Gerold Otten, entfielen 92 Stimmen (19/18936).

Die 51-jährige Juristin Eva Högl aus dem Wahlkreis Berlin-Mitte gehörte dem Bundestag seit 2009 an und war seit Dezember 2013 stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Mit der Wahl, die sie annahm, tritt sie die Nachfolge von Dr. Hans-Peter Bartels an, dessen erste Amtszeit als Wehrbeauftragter im Mai 2020 endet. Der amtierende Bundestagspräsident Wolfgang Kubicki (FDP) gratulierte Högl zur Wahl und wünschte „jeden Erfolg und alles Gute“ im neuen Amt.

Im Grundgesetz verankert

Der Wehrbeauftragte wird nach Artikel 45b des Grundgesetzes als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Zu seinen Kernaufgaben gehört ferner, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen.

Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält der Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest, den er einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt.

Ombudsinstitution der Streitkräfte

Als „Anwalt der Soldaten“ und zugleich Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte nimmt der Wehrbeauftragte eine besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Deutschen Bundestages noch Beamter.

Tätig wird der Wehrbeauftragte aus eigener Initiative oder auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Seine Informationen erhält er insbesondere durch angemeldete bzw. unangemeldete Truppenbesuche, Gespräche und Eingaben, die ihn aus der Bundeswehr erreichen.

Dabei hat jede Soldatin und jeder Soldat die Möglichkeit, sich direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an den Wehrbeauftragten zu wenden. (vom/07.05.2020)