Bundestag berät über 734 Millionen Euro für mittelständische Unternehmen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2020, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2021 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021) (19/22861) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Geld für Darlehen und Beteiligungskapital
Die Bundesregierung will aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) etwa 734 Millionen Euro bereitstellen. Das Geld soll besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zugute kommen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 7,9 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.
Das ERP-Sondervermögen des Bundes („European Recovery Program“) geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert. (pez/08.10.2020)