Parlament

Schäuble zum Sitzungs­be­ginn: Bitte denken Sie da­ran, eine Maske zu tragen

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hat zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 7. Oktober 2020, an seine am Vortag in Kraft getretene hausrechtliche Allgemeinverfügung erinnert, in der er eine umfassende Maskenpflicht anordnet. Die Anordnung sei für jeden an den Eingängen der Liegenschaften des Bundestages einsehbar und wurde im Intranet des Bundestages und im Internet unter www.bundestag.de veröffentlicht.

„In den letzten Wochen sind die Fallzahlen weiter gestiegen“

Die Pflicht erfasse grundsätzlich auch das Tragen von Schutzmasken im Plenarsaal. Die Mund-Nasen-Bedeckung könne am Sitzplatz abgelegt werden, wenn ein Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1,50 Metern eingehalten wird. Die Rednerinnen und Redner im Plenarsaal dürften die Mund-Nasen-Bedeckung zudem am Rednerpult und an den Saalmikrofonen ablegen. „Bitte denken Sie also daran, auch wenn Sie durch den Saal gehen oder sich mit einem Kollegen unterhalten wollen, eine Maske zu tragen“, appellierte Schäuble an die Abgeordneten.

Der Bundestagspräsident verwies darauf, dass er am Ende der parlamentarischen Sommerpause anlässlich der steigenden Fallzahlen von Corona-Infizierten dringend empfohlen habe, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „Die ganz überwiegende Anzahl der hier Tätigen – Abgeordnete, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Fraktions- und Verwaltungsbeschäftigte – sind dieser Empfehlung gefolgt. Leider nicht alle, auch nicht alle Mitglieder dieses Hauses. In den letzten Wochen sind die Fallzahlen weiter gestiegen“, sagte Schäuble. Im Ältestenrat sei mehrfach intensiv über diese Situation gesprochen worden. 

„Ich bitte Sie nachdrücklich, sich an die Vorgaben zu halten“

„In der Präsidiumssitzung am 7. Oktober waren wir uns einig, dass Verstöße gegen diese hausrechtliche Anordnung hier im Plenarsaal zugleich auch einen Verstoß gegen unsere parlamentarische Ordnung darstellen. Eine gesundheitliche Gefährdung von Abgeordneten durch das Verhalten anderer Abgeordneter gefährdet die Erledigung der uns aufgetragenen parlamentarischen Arbeit“, mahnte der Bundestagspräsident.

Er machte darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch mit den Mitteln des parlamentarischen Ordnungsrechts geahndet werden können, „sofern diese in unseren Sitzungen auftreten“. Dies schließe die namentlichen Abstimmungen, Wahlen und das Hammelsprungverfahren ein. Schäuble: „Ich bitte Sie daher nachdrücklich, sich an die Vorgaben zu halten und Ihre Kolleginnen und Kollegen und alle Mitarbeiter nicht zu gefährden.“ (vom/07.10.2020)

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