Aktuelle Informationen zum Besuch beim Deutschen Bundestag
Einzelbesuche möglich
Der Besuch von Plenarsitzungen ist für Einzelbesucher weiterhin möglich. Zudem werden für Einzelbesucher Führungen durch den Deutschen Bundestag sowie Informationsvorträge auf der Besuchertribüne des Plenarsaals angeboten.
Dachterrasse und Kuppel des Reichstagsgebäudes
Die Kuppel und die Dachterrasse des Reichstagsgebäudes sind ab dem 10. Juli 2021 täglich in der Zeit von 18.30 Uhr bis 21.45 Uhr (letzter Einlass) wieder für eine begrenzte Zahl von Einzelbesuchern geöffnet. Eine Besichtigung ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Für eine Terminanfrage steht ein Online-Formular zur Verfügung. In der Zeit vom 11. bis 15. Oktober 2021 bleibt die Kuppel aufgrund von Reinigungsarbeiten geschlossen. Der Besuch der Dachterrasse bleibt hingegen möglich.
Das Dachgartenrestaurant östlich der Kuppel ist geöffnet. Eine Reservierung ist notwendig. Plätze können telefonisch von 10 bis 16 Uhr unter 030- 22 62 99-0 oder per E-Mail berlin@feinkost-kaefer.de vorbestellt werden.
Besuche von Besuchergruppen bleiben ausgesetzt
Die Besuche von Besuchergruppen bleiben bis auf Weiteres ausgesetzt. Damit sollen die Möglichkeiten des Coronavirus, sich im alltäglichen Kontakt der Menschen miteinander auszubreiten, verringert werden.
Betroffen von der Maßnahme sind alle Besuchergruppen einschließlich der Fahrten auf Einladung von Abgeordneten sowie Gruppenführungen im Bundestag.
Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Die parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom in Berlin ist für Einzelbesucher geöffnet.
Hinweise
Der Besuch beim Deutschen Bundestag erfordert eine vorherige Terminbuchung. Online-Formulare für Terminanfragen finden Sie unter www.bundestag.de/besuche/formular.html. Die Anmeldung für einen Besuch der Parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom ist ausschließlich beim Ausstellungsbüro im Deutschen Dom telefonisch (Tel.: 030/227-30431/30432) oder per E-Mail (historischeausstellung@bundestag.de) möglich.
In den Gebäuden des Deutschen Bundestages ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Ab dem 3. Juli 2021 entfällt die Pflicht, die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher zum Zwecke der schnellen Kontaktverfolgung möglicher Covid-19-Infektionsketten zu erfassen.
Der Nachweis eines aktuellen negativen Coronavirus-Testergebnisses ist zurzeit nicht notwendig.
Über weitere mögliche Maßnahmen wird im Rahmen einer fortlaufenden Risikobewertung entschieden werden. Aktuelle Informationen hierzu, insbesondere auch zu den am Besuchstag aktuell geltenden Zugangsvoraussetzungen, werden auf dieser Seite dargestellt. (he/20.09.2021)