Parlament

156 Gesetze an 64 Sitzungs­tagen verabschiedet

Symbolbild mit der Darstellung eines Säulendiagramms

Der Bundestag hat 156 Gesetze im Jahr 2020 verabschiedet. (DBT/Klimpel)

156 Gesetze hat der Bundestag im im Jahr 2020 verabschiedet. Dazu hatte die Bundesregierung 115 Gesetzentwürfe eingebracht. 39 gingen auf eine Initiative des Bundestages zurück, zwei auf die des Bundesrates.

Gesetzentwürfe aus dem Bundestag

36 der 39 vom Bundestag selbst eingebrachten und verabschiedeten Gesetzentwürfe stammen von der Regierungskoalition, bestehend aus CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion. Ein verabschiedetes Gesetz war als Entwurf von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, gemeinsam eingebracht worden, ein weiteres von allen sechs Bundestagsfraktionen (CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen) gemeinsam.

Bei letzterem handelt es sich um den Gesetzentwurf zur Aussetzung der Diätenerhöhung für das Jahr 2020 (Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes auf Drucksache 19/18701). Es ist am 6. Juni 2020 in Kraft getreten.

Beauftragter für SED-Opfer beim Deutschen Bundestag

Von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, FDP und SPD gemeinsam stammt das „Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten“ (Drucksache 19/23709) mit dem Ziel die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen zu gewährleisten, um sie auch für spätere Generationen zu bewahren und nutzbar machen zu können.

Die Eingliederung der Stasi-Unterlagen in die Verantwortung des Bundesarchivs erfolgt zum Ende der Amtszeit des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Juni 2021. Gleichzeitig wird das Amt einer oder eines SED-Opferbeauftragten geschaffen. Das Amt des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur soll nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten als parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag angesiedelt sein.

Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Ein weiterer Gesetzentwurf ist von Abgeordneten außerfraktionell, ohne die Beteiligung von Fraktionen, initiiert worden.

Den von Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping und weiteren Abgeordneten vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (Drucksache 19/11087) hat der Bundestag am 16. Januar 2020 in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von 432 der 669 abgegebenen Stimmen verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. März 2022 in Kraft.

248 Gesetzentwürfe beim Bundestag eingebracht

Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 248 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein, neben 127 Regierungsvorlagen und 97 Initiativen aus dem Parlament selbst noch 24 Vorschläge des Bundesrates. Von den 97 Vorlagen aus dem Parlament stammten 39 von der Regierungskoalition, 19 von der AfD-Fraktion, 15 von der FDP-Fraktion, elf von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zehn von der Linksfraktion. Neben den oben genannten, bereits verabschiedeten fraktionsübergreifenden Initiativen stammte ein weiterer Entwurf aus der Feder von FDP, Linksfraktion und Grünen.

Dabei handelt es sich um den „Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen“ (Drucksache 19/19273). Mit diesem Gesetz soll eine rechtssichere Ablösung von Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche in Deutschland geregelt werden, sodass die Länder ihrer Pflicht zur Ablösung der auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften im Sinne des Artikels 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 rechtssicher nachkommen können.

FDP mit den meisten Anträgen

Beim Parlament wurden 971 selbstständige Anträge eingebracht. Mit ihnen wird beispielsweise die Beratung bestimmter Ereignisse oder Politikbereiche beantragt, beispielsweise die Änderung eines Gesetzes. Auch kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Die meisten Anträge stellte die Fraktion der FDP mit 298, gefolgt von der AfD mit 274, Bündnis 90/Die Grünen mit 189 und Die Linke mit 172 Anträgen. Union und SPD stellten zusammen 27 Anträge. Einmal formulierten Linke und Grüne gemeinsame Forderungen in Anträgen, zweimal gemeinsam mit der FDP. In fünf Fällen einigten sich Union, SPD, FDP und Grüne auf gemeinsame Anträge. In zwei Fällen legte die Regierungskoalition einen gemeinsamen Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen vor.

Erhöhung des Anteils der Frauen im Bundestag

Eine Gruppe von 44 Abgeordneten (je 22 der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) legte einen gemeinsamen außerfraktionellen Antrag vor. Der Antrag mit dem Titel „Mehr Frauen in den Deutschen Bundestag – Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen“ (Drucksache 19/16485) wurde in der 184. Bundestagssitzung am 9. Oktober 2020 gegen die Stimmen der Linken und der Grünen abgelehnt. Auch ein ähnlich lautender Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Mehr Frauen in den Bundestag – Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für mehr Repräsentanz von Frauen im Parlament“ (Drucksache 19/16486) wurde von den übrigen Fraktionen in derselben Sitzung abgelehnt.

Die Zahl der Entschließungsanträge belief sich auf 115. Entschließungen müssen sich auf eine vorliegende Initiative beziehen und werden entweder zur dritten Beratung von Gesetzentwürfen oder zur Beratung von Großen Anfragen im Plenum eingebracht. Mit 37 Entschließungsanträgen lag die FDP vor Bündnis 90/Die Grünen mit 31, gefolgt von der AfD mit 24 und der Linksfraktion mit 23.

Aktuelle Stunden, Fragestunden, Regierungsbefragungen

Auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments schlägt sich in Zahlen nieder. In 36 Aktuellen Stunden debattierte der Bundestag auf Verlangen der Fraktionen über aktuelle Entwicklungen.

In 19 Fragestunden stellten sich Regierungsvertreter den Auskunftswünschen der Abgeordneten, in ebenso vielen Regierungsbefragungen informierte die Bundesregierung über aktuelle Kabinettsbeschlüsse.

Große und Kleine Anfragen

Bei wichtigen politischen Fragen greifen die Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Die AfD-Fraktion stellte sechs, die Grünen drei und die Linke zwei Große Anfragen an die Bundesregierung. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen werden im Plenum des Bundestages beraten, wenn mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.

3.275 Mal nutzten die Fraktionen eine Kleine Anfrage, um die Bundesregierung zur Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt zu bewegen. Kleine Anfragen kamen zum großen Teil von der FDP (1.235) und der AfD (968). Die Linke stellte 709, Bündnis 90/Die Grünen 362 Kleine Anfragen. Eine Kleine Anfrage kam außerfraktionell von Abgeordneten ohne Beteiligung der Fraktionen. Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden. Sie werden nicht im Plenum beraten.

Fragen der Abgeordneten an die Regierung

Die Parlamentarier hatten 7.104 schriftliche und 1.458 mündliche Fragen an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen stellten Abgeordnete der Grünen (2.073), der Linken (1.930) und der FDP (1.746), gefolgt von AfD-Abgeordneten (1105). Abgeordnete von Union und SPD hatten 67 beziehungsweise 82 schriftliche Fragen an die Bundesregierung. Einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, stellten 101 schriftliche Fragen.

Auch die meisten mündlichen Fragen kamen von Abgeordneten der Grünen (654) und der Linksfraktion (334). FDP-Abgeordnete stellten 251, Abgeordnete der AfD 201, SPD-Abgeordnete acht, Unionsabgeordnete sieben mündliche Fragen. Fraktionslose Abgeordnete hatten drei mündliche Fragen. Dringliche Fragen, die noch bis 12 Uhr am Tag vor der Fragestunde eingereicht werden können, wurden im vergangenen Jahr nicht gestellt.

9.392 Bundestagsdrucksachen veröffentlicht

Das Plenargeschehen aller 64 Sitzungstage kann man im Plenarprotokoll auf insgesamt 8.172 Seiten nachlesen. Als Video abrufbar sind alle Plenarsitzungen und Redebeiträge in der Mediathek des Bundestages. Alle 9.392 Plenardrucksachen des vergangenen Jahres sind unter bundestag.de/dokumente und im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) abrufbar, alle 53 namentlichen Abstimmungen des vergangenen Jahres unter bundestag.de/abstimmung.

Die Drucksachen bilden alle parlamentarischen Initiativen ab, also Gesetzentwürfe und Verordnungen, Anträge, Entschließungs- und Änderungsanträge, Beschlussempfehlungen und Berichte, Große und Kleine Anfragen sowie Unterrichtungen. (klz/19.02.2021)

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