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Mit einer eigenen Website und einem Twitter-Kanal informiert der Bundestag über die parlamentarische Dimension der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020.
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Der Deutsche Bundestag kann nach Artikel 23 des Grundgesetzes an den EU-Gesetzgebungsprozessen mitwirken.
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Die „parlamentarische Außenpolitik“ wird im Deutschen Bundestag auch von Delegationen in internationalen parlamentarischen Versammlungen wahrgenommen.
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Die Abgeordneten des Bundestages pflegen Kontakte zu anderen nationalen Parlamenten.
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© pa/Ulrich Baumgarten