Die Bundesrepublik Deutschland hat in der zweiten Jahreshälfte 2020 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Dies betrifft in erster Linie die Bundesregierung, die Deutschland im Rat vertritt und für ein halbes Jahr die Beratungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates leitet und für die Kontinuität der Arbeit der EU sorgt. Aber nicht nur die Regierungen, auch die Parlamente des amtierenden Präsidentschaftslandes sind Gastgeber von Konferenzen und Veranstaltungen, zu denen sie die anderen nationalen Parlamente und das Europäische Parlament einladen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Ratspräsidentschaft dazu genutzt, die aktuellen Herausforderungen, vor denen die EU steht, mit Parlamentariern aus den anderen Mitgliedstaaten zu diskutieren und dazu beizutragen, dass die Abgeordneten ihre Positionen austauschen und sich besser vernetzen können.