Die Präsidentin und ihre Vertreter

Das ist die Präsidentin.
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Seit 2021 ist Bärbel Bas
die Präsidentin des Deutschen Bundestages.
Sie ist von der SPD.
Sie ist zum ersten Mal Präsidentin.
Das Amt der Bundestags-Präsidentin ist das zweit-höchste Amt
in Deutschland.
Das höchste Amt ist das Amt des Bundes-Präsidenten.
Sie wird auch zu Staats-Empfängen eingeladen.
Das bedeutet, sie wird in andere Länder eingeladen.
Und sie ist oft dabei,
wenn Politiker und Politikerinnen aus Ländern da sind.

Der Präsident paßt auf.
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Sie achtet darauf,
dass sich alle im Bundestag an die Regeln halten.
Die Aufgaben von der Bundestags-Präsidentin
stehen in der Geschäfts-Ordnung des Bundestages.
Das sind die Aufgaben von der Bundestags-Präsidentin:
- Die Präsidentin vertritt den Bundestag.
- Sie regelt die Arbeit vom Bundestag.
- Sie fördert die Arbeiten vom Bundestag.
- Sie leitet die Sitzungen gerecht und unparteiisch.
- Und sie achtet auf die Ordnung im Haus.
- Sie und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter leiten die Sitzungen.

Das Präsidium des Deutschen Bundestages: von links Yvonne Magwas (CDU/CSU), Wolfgang Kubicki (FDP), Aydan Özoğuz (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), Bärbel Bas (SPD), Petra Pau (Die Linke)
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Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind
(von links nach rechts):
Yvonne Magwas von der CDU/CSU,
Wolfgang Kubicki von der FDP,
Aydan Özoğuz von der SPD,
Katrin Göring-Eckardt von Bündnis 90/Die Grünen,
Bärbel Bas (die Präsidentin),
Petra Pau von der Fraktion Die Linke,
Sie sind das Präsidium.
Das Präsidium trifft sich in fast jeder Sitzungs-Woche.
Das Präsidium spricht über alle Dinge,
die für den Bundestag wichtig sind.
Der Ältesten-Rat
Im Ältesten-Rat vom Deutschen Bundestag sind viele Personen.
Der Ältestenrat, das sind der Bundestags-Präsident, das Präsidium und viele Abgeordnete.
Die Abgeordneten werden von den Fraktionen bestimmt.
Aus jeder Fraktion darf nur eine oder wenige Personen in den Ältesten-Rat:
Wenn die Fraktion im Bundestag viele Personen hat,
dann hat sie auch viele im Ältesten-Rat.
Der Ältesten-Rat trifft sich fast jede Woche.
Der Bundestags-Präsident leitet die Sitzungen.
Eine Person aus der Bundes-Regierung ist auch bei den Sitzungen dabei.
Der Ältesten-Rat bestimmt die Termine für die Sitzungen.
Er bestimmt auch die Tages-Ordnungen
für die Sitzungen vom Bundestag.
Er gibt aber nur Vorschläge ab.
Oder er sagt, was er besser findet.
Der Bundestag kann das noch ändern.

Der Ältestenrat schlichtet Streit.
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Der Ältesten-Rat versucht Lösungen zu finden,
wenn es Streit zwischen den Fraktionen gibt.
Die Lösungen sollen möglichst für alle Fraktionen gut sein.
Der Ältesten-Rat berät auch über die Verteilung der Räume:
Für die Fraktionen und die Bundestags-Verwaltung.
Und über Wichtiges der Mitarbeiter der Abgeordneten.
Die Beratungen bereiten andere Gruppen vor.
Diese Gruppen nennt man Kommissionen.
Die Gruppen unterstützen den Ältesten-Rat bei seiner Arbeit.