26. Juni 2024 Sachverständige uneins über Kormoranmanagement
Keine Übereinstimmung über das beste Vorgehen gegen fischfressende Kormorane gab es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz am Mittwoch, 26. Juni 2024. Die acht Sachverständigen äußerten sich zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen“ (20/10619). In dem Antrag heißt es, der Anstieg der Kormoranpopulation wirke sich negativ auf die Fischbestände in deutschen Binnengewässern und an den deutschen Küsten aus. Da der Kormoran eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Art sei, gestalteten sich populationsbegrenzende Maßnahmen wie Vergrämungen jedoch schwierig.