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Parlament Verhaltenskodex

Festlegung eines Verhaltenskodex

Das Lobbyregistergesetz sieht vor, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft einen Verhaltenskodex festlegen, der Vorgaben für eine Ausübung von Interessenvertretung auf Basis der Grundsätze von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität enthält (§ 5 Absatz 2 Lobbyregistergesetz). Dieser Verhaltenskodex muss von allen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im Rahmen der Eintragung im Register akzeptiert werden (§ 5 Absatz 3 Lobbyregistergesetz). Mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex können von der registerführenden Stelle geprüft und, wenn sie nicht unerheblich sind, im Lobbyregister veröffentlicht werden (§ 5 Absatz 8 Lobbyregistergesetz).

Im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligung der Zivilgesellschaft konnten bis zum 25. Mai 2021 gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung Stellungnahmen zu einem Entwurf des Verhaltenskodex abgegeben werden. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und der ursprüngliche Entwurf überarbeitet.

Anschließend hat die Bundesregierung den Verhaltenskodex in ihrer Kabinettssitzung am 16. Juni 2021 beschlossen. Am 21. Juni 2021 hat der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dem Deutschen Bundestag empfohlen, den Verhaltenskodex als Anlage 2a in seine Geschäftsordnung einzufügen. Diese Beschlussempfehlung (BT-Drs. 19/30885) hat der Deutsche Bundestag am 24. Juni 2021 angenommen.

Den beschlossenen Verhaltenskodex finden Sie hier.

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