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Parlament

Gesetzgebungsverfahren

1.
Am 8. September 2020 hatten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz) in den Deutschen Bundestag eingebracht.

2.
Der Deutsche Bundestag hat am 11. September 2020 in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung sowie verschiedenen anderen Fachausschüssen zur Mitberatung überwiesen.

Dabei haben Redner der Koalitionsfraktionen bereits darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf in den weiteren parlamentarischen Beratungen noch um Regelungen zur Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung erweitert werden soll.

3.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat am 1. Oktober 2020 eine öffentliche Anhörung mit acht Sachverständigen durchgeführt.

4.
Im Weiteren haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt. Mit seiner Beschlussempfehlung vom 24. März 2021 hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.

5.
Am 25. März 2021 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

6.
Der Bundesrat hat in seiner Beratung zum Lobbyregistergesetz in seiner 1002. Sitzung am 26. März 2021 den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und damit das Gesetz gebilligt.

7.
Nach Ausfertigung des Gesetzes wurde das Gesetz am 27. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.

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