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Parlament

Deutsch-Französischer Parlamentspreis

Von links: Preisträger Yoan Vilain, Dr. Nikolaus Marsch, Abgeordneter Andreas Jung (CDU/CSU), Jurymitglieder Prof. Dr. Hans Stark, Prof. Dr. Patricia Oster-Stierle, Bundestagspräsident Norbert Lammert, Nationalversammlungspräsident Claude Bartolone, Preisträger Dr. Dorothée Kohler, Dr. Jean-Daniel Weisz

Preisträger Yoan Vilain, Nikolaus Marsch, Abgeordneter Andreas Jung (CDU/CSU), Jurymitglieder Hans Stark, Patricia Oster-Stierle, Bundestagspräsident Norbert Lammert, Nationalversammlungspräsident Claude Bartolone, Preisträger Dorothée Kohler, Jean-Daniel Weisz (Assemblée nationale/Mathieu Colin)

Der achte Deutsch-Französische Parlamentspreis wurde am 5. Februar 2017 in Marseille verliehen. Die Preisträger sind:

  • Nikolaus Marsch, Yoan Vilain und Mattias Wendel für ihr Werk: Französisches und Deutsches Verfassungsrecht. Ein Rechtsvergleich.
  • Dorothée Kohler und Jean-Daniel Weisz für ihr Werk: Les défis de la transformation numérique du modèle industriel allemand (Die Herausforderungen der digitalen Transformation des deutschen Industriemodells)

Deutsch-Französischer Parlamentspreis

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre den Deutsch-Französischen Parlamentspreis für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen. 

Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbstständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.

Die Voraussetzungen

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • drei Exemplare des Werkes,
  • ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite,
  • ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten,
  • eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten.

Der Deutsch-Französidche Parlamentspreis wird alle zwei Jahre vergeben.

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