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7. Juli 2011

Präimplantationsdiagnostikgesetz

Gesetzentwurf (Drucksache 17/5451(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (Drucksache 17/6400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in zweiter Beratung angenommen und die Gesetzentwürfe (Drucksachen 17/5450(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 17/5452(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 620 Mitglieder

  • 326 ja
  • 260 nein
  • 8 enthalten
  • 26 nicht abg.

CDU/CSU
237 Mitglieder

  • 70 ja
  • 154 nein
  • 3 enthalten
  • 10 nicht abg.

SPD
146 Mitglieder

  • 103 ja
  • 36 nein
  • 1 enthalten
  • 6 nicht abg.

FDP
93 Mitglieder

  • 87 ja
  • 5 nein
  • 0 enthalten
  • 1 nicht abg.

Die Linke
76 Mitglieder

  • 39 ja
  • 29 nein
  • 2 enthalten
  • 6 nicht abg.

B90/Grüne
68 Mitglieder

  • 27 ja
  • 36 nein
  • 2 enthalten
  • 3 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Eine große Gruppe von Menschen steht in der Mitte des Plenums um mehrere Urnen und jeder wirft einzeln eine Stimmkarte in die Gefäße.
Ein Mann mit Brille steht hinter dem Rednerpult im Plenarsaal und spricht zu den Abgeordneten.
Eine Frau steht am Rednerpult des Bundestages und hält eine Rede.
Ein in einem Rollstuhl sitzender Mann spricht im Plenum hinter dem Rednerpult.
Ein Mann mit Brille spricht hinter dem Rednerpult des Bundestages.
Eine Frau in einer bunten bluse hält ein Redemanuskript in den Händen und spricht.
Eine Frau steht im Plenum hinter dem Rednerpult und hält eine Rede im Plenarsaal.
Ein Mann mit Brille steht am Rednerpult im Plenum des Bundestages.
Ein Mann steht im Plenarsaal am Rednerpult und hält seine Rede vor dem Plenum.

Bild 1 von 9

Im Anschluss an die Debatte wurde namentlich abgestimmt. (© DBT/Melde)

Bild 2 von 9

Peter Hintze (CDU/CSU) sagte, er halte es für „rechtlich nicht haltbar und moralisch verwerflich“, mit einem strikten Nein zur PID „die Vermeidung der Abtreibung zu verbieten“. (© DBT/Melde)

Bild 3 von 9

Carola Reimann (SPD) plädierte dafür, dass die PID nach einem positiven Votum einer Ethikkommission an zugelassenen Zentren vorgenommen werden kann. (© DBT/Melde)

Bild 4 von 9

Ilja Seifert (Die Linke) wollte wissen, wie künftig zu verhindern sei, dass aus „einem Kinderwunsch bald auch Wunschkinder mit speziell geplanten Eigenschaften werden“. (© DBT/ Julia Nowak-Katz/ JUNOPHOTO)

Bild 5 von 9

Es gehe nicht um die „Ablehnung lebensunwerten Lebens“, sagte Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen). (© DBT/Melde)

Bild 6 von 9

Kathrin Vogler, Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke, spricht im Plenum zum Thema „Präimplantationsdiagnostik“. (© DBT/Melde)

Bild 7 von 9

Ulrike Flach (FDP) betonte, Ziel sei es, erblich belasteten Paaren mit Kinderwunsch zu helfen. (© DBT/photothek.net)

Bild 8 von 9

René Röspel (SPD) sprach sich dafür aus, die PID grundsätzlich zu verbieten. (© DBT/Melde)

Bild 9 von 9

Patrick Meinhardt (FDP) machte sich für ein Verbot der PID stark. (© DBT/Melde)

Einige Debatten in der Geschichte des Deutschen Bundestages waren besonders kontrovers, wie etwa die über die Frage der Wiederbewaffnung Deutschlands 1952 oder die der Ostverträge 1972. Ein Streifzug durch die bedeutendsten Entscheidungen und Dispute der vergangenen Wahlperioden.

Es war ein Urteil mit politischen Folgen: Als der Bundesgerichtshof in Leipzig am 6. Juli 2010 entschied, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur genetischen Untersuchung von künstlich befruchteten Embryonen zulässig sei, löste dies erneut eine breite Debatte um den Embryonenschutz in Deutschland aus. Während die Fürsprecher dafür warben, erblich vorbelasteten Paaren die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern, warnten die Gegner wie der damalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, vor einem „Dammbruch“ beim Lebensschutz: „Dann geht es nur noch um die Selektion,  was ist lebenswert und was ist nicht lebenswert“, so der CDU-Abgeordnete in einem Interview im Deutschlandfunk.

BGH-Urteil startet Debatte über umstrittene Gentests 

Dabei sollte die PID, bei der künstlich befruchtete Embryonen vor der Einsetzung in die Gebärmutter auf Krankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet werden, mit dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz eigentlich verboten sein.

Im konkreten Fall eines Berliner Frauenarztes, der zwischen 2005 und 2006 in seiner Kinderwunsch-Praxis dreimal eine PID durchführt hatte, urteilten die Leipziger Richter jedoch anders: Sie erklärten, dass es nicht grundsätzlich zu verbieten sei, wenn Eltern mit genetischer Vorbelastung künstlich befruchtete Embryonen untersuchen und nur jene der Frau einsetzen lassen, bei denen kein Risiko besteht.

Handlungsbedarf für den Gesetzgeber

„Ein strafbewehrtes Gebot, Embryonen auch bei genetischen Belastungen der Eltern ohne Untersuchung zu übertragen, birgt hohe Risiken in sich“, stellte das Gericht damals fest. Zudem wies es darauf hin, dass es zu Abtreibungen kommen könnte, wenn nicht untersuchte Embryonen eingesetzt würden und sich Schwangere dann etwa nach einer Fruchtwasseruntersuchung für einen Abbruch entscheiden.

Die PID, so der BGH, sei geeignet,  solche Gefahren zu vermindern. Bei schwerwiegenden genetischen Schäden sei eine solche molekulargenetische Untersuchung daher zulässig, befanden die Richter. Eine konkrete Definition allerdings, was schwerwiegende genetische Schäden im Einzelnen sind, hatte das Gericht nicht vorgenommen und in der Urteilsbegründung eine eindeutige gesetzliche Regelung durch den Gesetzgeber angemahnt.

Von eingeschränkter Zulassung bis Verbot

Dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf sahen auch viele Parlamentarier: Zur ersten Lesung im April 2011 lagen dem Bundestag so auch gleich drei verschiedene Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vor, die in ihrer Zielsetzung von einem kompletten Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung der PID reichten.
Eine eingeschränkte Zulassung von Gentests an künstlich erzeugten Embryonen sah der Gesetzentwurf (17/5451(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den eine Gruppe von Abgeordneten um Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU/CSU) vorgelegt hatte. Paaren, die eine Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit haben, sollte die PID eine Chance auf ein gesundes Kind ermöglichen.

Gentests sollten deshalb im Grundsatz verboten, aber in Ausnahmefällen zulässig sein. Die Unterzeichner des Entwurfs plädierten dafür, dass die PID nach einem positiven Votum einer Ethikkommission an zugelassenen Zentren vorgenommen werden könne. Für diese Position setzten sich unter anderem auch Dr. Carola Reimann (SPD), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) ein. 

„Nicht rechtswidrig“

Der Gesetzentwurf (17/5452(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den unter anderem René Röspel (SPD), Priska Hinz (Bündnis 90/ Die Grünen), Patrick Meinhardt (FDP) und Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) vorgelegt hatten, zielte hingegen darauf, die PID grundsätzlich zu verbieten, aber Ausnahmen für „nicht rechtswidrig“ zu erklären.

Die Kriterien für diese Ausnahmen sollten vorab definiert werden: So sah der Entwurf vor, die Gentests an Embryonen nur für Paare zuzulassen, bei denen eine erbliche Vorbelastung „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Schädigung des Embryos erwarten lässt, „die mit  hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt“. Auch eine Beratung sowie die Zustimmung einer Ethikkommission sollte vorgeschrieben werden.

Striktes Verbot

Ein strenges Verbot strebte schließlich eine Gruppe von Abgeordneten um Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen), Johannes Singhammer, Volker Kauder (beide CDU/CSU) und Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) mit ihrem Gesetzentwurf (17/5450(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an.

Die Entscheidung über den künftigen Umgang mit der umstrittenen Methode der Präimplantationsdiagnostik fällte der Bundestag unter Verzicht auf die Fraktionsdisziplin nach monatelangen intensiven Diskussionen fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, am 7. Juli 2011: In der dreieinhalbstündigen emotionalen und oft grundsätzlichen Debatte, die der Abstimmung vorausging, prallten die Argumente der PID-Gegner und -Befürworter noch einmal aufeinander.

Gegner: PID stellt fundamentalem Paradigmenwechsel dar

So warnten Wolfgang Thierse und Volker Kauder vor einem „fundamentalen Paradigmenwechsel“ und vor einer „Qualitätsprüfung beginnenden menschlichen Lebens“. Wolfgang Zöllner (CDU/CSU), Patientenbeauftragter der Bundesregierung, stellte klar: „PID bedeutet Selektion.“ Die Legalisierung der Methode könne das „Musterbaby“ zum Maßstab machen.

Dr. Ilja Seifert (Die Linke) wollte wissen, wie künftig zu verhindern sei, dass aus „einem Kinderwunsch bald auch Wunschkinder mit speziell geplanten Eigenschaften werden“. Die PID könne zur Diskriminierung  von Menschen mit Behinderungen beitragen. Und Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) sagte an die PID-Befürworter gewandt: „Das Hilfeversprechen, mit dem man suggeriert, man könne Paaren ein gesundes Kind sozusagen liefern, ist nichts anderes als der Wunschtraum von Technokraten.“

Befürworter: Hilfe für erblich belastete Paare mit Kinderwunsch

Die Befürworter wiederum, wie Benders Fraktionskollege Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen), warfen ihren Kritikern vor, mit Begriffen wie „Selektion“ bewusst an die „dunkelste Vergangenheit Deutschlands“ zu erinnern. Es gehe nicht um die „Ablehnung lebensunwerten Lebens“, so Montag, oder darum, „dem Schicksal in die Parade zu fahren und ein perfektes Kind züchten zu wollen“.

Ulrike Flach (FDP) betonte, Ziel sei es, erblich belasteten Paaren mit Kinderwunsch zu helfen. Mit der Zulassung der PID sei ohnehin kein „Dammbruch“ zu erwarten, denn es gehe um „wenige Hundert Fälle pro Jahr.“

„Rechtlich nicht haltbar, moralisch verwerflich“

Peter Hintze sagte, er halte es für „rechtlich nicht haltbar und moralisch verwerflich“ mit einem strikten Nein zur PID „die Vermeidung der Abtreibung zu verbieten“. Der CDU-Abgeordnete unterstrich: „Nicht eine Ethik der Strafe, sondern eine Ethik des Helfens macht unsere Gesellschaft menschlicher.“

Seine Fraktionskollegin Dr. Ursula von der Leyen betonte schließlich als letzte Rednerin der Debatte, ein PID-Totalverbot gehe „von einem bevormundeten Menschen aus“, der Entwurf zur eingeschränkten Freigabe hingegen „von einem mündigen Menschen“.

Mehrheit stimmt für die eingeschränkte Zulassung

Am Ende war es der von der Parlamentariergruppe um Hintze und Flach initiierte Entwurf, der gleich in der ersten Abstimmung nach dem sogenannten Stimmzettelverfahren in der zweiten Lesung mehr Stimmen auf sich vereinen konnte als die anderen Gesetzentwürfe plus Nein-Stimmen und Enthaltungen. Weitere Abstimmungen waren damit nicht mehr notwendig.

306 Abgeordnete hatten für die begrenzte Zulassung der PID gestimmt, 228 für das strikte Verbot, 58 für das Verbot mit Ausnahmen. In der dritten Lesung votierten schließlich 326 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für eine eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, 260 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf, acht enthielten sich der Stimme.

PID-Verfahren relativ selten genutzt

So umstritten die PID vor ihrer eingeschränkten Zulassung war – die Nutzung der Untersuchung ist seit dem Inkrafttreten des PID-Gesetzes am 8. Dezember 2011 und der PID-Verordnung am 1. Februar 2014, die erst die Voraussetzungen für die Anwendung geschaffen hat, deutlich geringer ausgefallen als erwartet. Das zeigt ein Bericht der Bundesregierung vom Dezember 2015 (18/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Ursprünglich war von jährlich 200 bis 300 Anträgen auf eine solche Untersuchung ausgegangen worden. Der Zentralstelle zur Dokumentation  der Verfahren wurden 2014 jedoch insgesamt nur 13 Anträge gemeldet. Die Zahlen von 2015 konnten damals noch nicht berücksichtigt werden. In einer Veröffentlichung von Fachautoren jedoch wurden laut Unterrichtung der Bundesregierung von Februar 2014 bis Ende Juni 2015 die PID insgesamt 34 Mal angewendet. (sas/14.08.2017)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Norbert Lammert

© Deutscher Bundestag / Achim Melde

Lammert, Dr. Norbert

CDU/CSU

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Weibliche Person

Symbolbild

© DBT

Flach, Ulrike

FDP

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Männliche Person

Symbolbild

© DBT

Zöller, Wolfgang

CDU/CSU

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Rene Röspel

Rene Röspel

© René Röspel/ Susie Knoll

Röspel, René

SPD

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Peter Hintze

© DBT/Stella von Saldern

Hintze, Peter

CDU/CSU

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Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Bär, Dorothee

CDU/CSU

()
Männliche Person

Symbolbild

© DBT

Meinhardt, Patrick

FDP

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Dr. Carola Reimann

Dr. Carola Reimann

© Dr. Carola Reimann/ Susie Knoll

Reimann, Dr. Carola

SPD

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Dr. Harald Terpe

© Michaela Gruse/ Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern

Terpe, Dr. Harald

Bündnis 90/Die Grünen

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Weibliche Person

Symbolbild

© DBT

Bunge, Dr. Martina

Die Linke

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Männliche Person

Symbolbild

© DBT

Thierse, Wolfgang

SPD

()
Männliche Person

Symbolbild

© DBT

Montag, Jerzy

Bündnis 90/Die Grünen

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Maria Michalk

© Maria Michalk / H.J. Müller

Michalk, Maria

CDU/CSU

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

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Karin Evers-Meyer

© DBT/Stella von Saldern

Evers-Meyer, Karin

SPD

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Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

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Katherina Reiche

© Katherina Reiche / Laurence Chaperon

Reiche (Potsdam), Katherina

CDU/CSU

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Volker Kauder

© Volker Kauder/ Laurence Chaperon

Kauder, Volker

CDU/CSU

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Männliche Person

Symbolbild

© DBT

Bockhahn, Steffen

Die Linke

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Weibliche Person

Symbolbild

© DBT

Schmidt (Eisleben), Silvia

SPD

()
Männliche Person

Symbolbild

© DBT

Schweickert, Dr. Erik

FDP

()
Weibliche Person

Symbolbild

© DBT

Bender, Birgitt

Bündnis 90/Die Grünen

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Sören Bartol

Sören Bartol

© Sören Bartol/ Anna Voelske

Bartol, Sören

SPD

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Männliche Person

Symbolbild

© DBT

Seifert, Dr. Ilja

Die Linke

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Michael Kretschmer

© Michael Kretschmer/ Pawel Sosnowski

Kretschmer, Michael

CDU/CSU

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Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

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Weibliche Person

Symbolbild

© DBT

Happach-Kasan, Dr. Christel

FDP

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

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Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Dr. Karl

SPD

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Jens Spahn

Jens Spahn

© Team Jens Spahn/Maximilian König

Spahn, Jens

CDU/CSU

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Weibliche Person

Symbolbild

© DBT

Müller (Köln), Kerstin

Bündnis 90/Die Grünen

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Nahles, Andrea

© SPD Parteivorstand / Susie Knoll / Florian Jaenicke

Nahles, Andrea

SPD

()
Weibliche Person

Symbolbild

© DBT

Molitor, Gabriele

FDP

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Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

SPD

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Rudolf Henke

Rudolf Henke

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Henke, Rudolf

CDU/CSU

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Hinz Priska

© Priska Hinz/ Foto Löffler Weilburg

Hinz (Herborn), Priska

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Ursula von der Leyen

Dr. Ursula von der Leyen

© Ursula von der Leyen/Jan Kopetzky

Leyen, Dr. Ursula von der

CDU/CSU

()
Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

()

Dokumente

  • 17/5450 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik
    PDF | 240 KB — Status: 11.04.2011
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 17/5451 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz -PräimpG)
    PDF | 221 KB — Status: 12.04.2011
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 17/5452 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG)
    PDF | 147 KB — Status: 12.04.2011
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 18/7020 - Unterrichtung: Erster Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik
    PDF | 704 KB — Status: 10.12.2015
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • gibt Hinweise zum Abstimmungsverfahren
  • Abstimmung über drei Gesetzentwürfe 17/5451(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/5450(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 17/5452(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
  • 13:02:07: Beginn der Abstimmung
  • 13:05:48: Ende der Abstimmung
  • 13:05:59: Beginn der Sitzungsunterbrechung
  • 13:25:53: Ende der Sitzungsunterbrechung
  • Gesamt: 596
  • Gesetzentwurf 17/5451(Dokument, öffnet ein neues Fenster): 306 Stimmen
  • Gesetzentwurf 17/5450(Dokument, öffnet ein neues Fenster): 228 Stimmen
  • Gesetzentwurf 17/5452(Dokument, öffnet ein neues Fenster): 58 Stimmen
  • Nein gegenüber allen Gesetzentwürfen: 1
  • Enth gegenüber allen Gesetzentwürfen: 3
  • Gesetzentwurf 17/5451(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in zweiter Lesung angenommen


Namentliche Abstimmung Gesetzentwurf 17/5451(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
13:29:47: Beginn der Abstimmung
13:36:42: Ende der Abstimmung
13:36:56: Beginn der Sitzungsunterbrechung
13:44:27: Ende der Sitzungsunterbrechung
Gesamt: 594 Ja: 326 Nein: 260 Enthaltungen 8
Gesetzentwurf 17/5451(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in Schlussabstimmung angenommen

Weitere Informationen

  • Geschichte des deutschen Parlamentarismus
  • Plenarprotokoll der 120. Sitzung

Herausgeber

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Stand: 17.05.2026