FDP und AfD dringen auf das Ende des Solidaritätszuschlags. Einen Gesetzentwurf (19/1038), den die Liberalen eingebracht haben, um den 1995 eingeführten Zuschlag aufheben zu lassen, sowie einen Antrag der AfD (19/1179), in dem diese die Abschaffung des „Soli“ fordert, hat der Bundestag am Donnerstag, 13. Dezember 2018, nach abschließender Beratung abgelehnt. Gegen den Gesetzentwurf der FDP stimmten in namentlicher Abstimmung 475 Abgeordnete, 150 stimmten dafür, es gab eine Enthaltung. Auch der AfD-Antrag fand keine Mehrheit, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. Zur Abstimmung hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (19/6406) und einen Bericht (19/6440) vorgelegt.
Gesetzentwurf der FDP
Die FDP-Fraktion wollte den Solidaritätszuschlag mit ihrem Gesetzentwurf aufheben lassen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, den Bürgern sei bei Einführung des Solidaritätszuschlages versprochen worden, dieser werde nur befristet erhoben. Das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz sei 1995 mit der Begründung erlassen worden, dieses „finanzielle Opfer“ sei zur Finanzierung der Vollendung der Einheit unausweichlich.
Mittelfristig sei eine Überprüfung zugesagt worden. „Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, sodass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt“, so die Begründung für die Initiative. Einen Fortbestand des Solidaritätszuschlags hält die Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Antrag der AfD
Die AfD verlangte in ihrem Antrag die „sofortige und uneingeschränkte“ Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Begründet wird dies mit der Verfassungswidrigkeit des Zuschlags. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mittelbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen.
Daher sei die Verfassungsmäßigkeit nicht mehr gegeben, weil der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte und immerwährende Erhebung dieser Steuer verbiete. (hle/sas/13.12.2018)