Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Internationalen Sicherheitspräsenz Kosovo Force (KFOR) im Kosovo. Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. Juni 2020, abschließend über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/19001) beraten. In namentlicher Abstimmung votierten 513 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung, 152 lehnten ihn ab, es gab fünf Enthaltungen. Der Auswärtige Ausschuss hatte die Annahme empfohlen (19/19587). Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/19606).
Unterstützung für einen stabilen Kosovo
Damit können weiterhin bis zu 400 Bundeswehrsoldaten eingesetzt werden. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören neben der Unterstützung der „Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovos“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force beziehungsweise der Kosovo Armed Forces (KAF) „und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“.
Der Deutsche Bundestag beschloss erstmals am 11. Juni 1999, dass sich deutsche Soldatinnen und Soldaten an KFOR beteiligen dürfen. Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr ist seitdem unverändert die Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Die deutschen Streitkräfte handeln dabei nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Nato und Vereinte Nationen) gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 16,63 Millionen Euro. (sas/17.06.2020)